Am Donnerstag ist der erste Jahrestag des § 1631d BGB, wo die Politik meiner Meinung nach versagt hat und damit vorsätzlich wehrlosen Kinder indirekt grausame Schmerzen zugefügt hat. Aus meiner Sicht hatten sich am 12.12.12 insgesamt 434 Abgeordnete an diesem Tag direkt an einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafbar gemacht (nicht im Sinne der hier herrschenden Gerichtsbarkeit bzw. noch nicht) und 46 Abgeordnete haben sich mittelbar in diesem Sinne strafbar gemacht (z.B. Hans-Christian Ströbele), weil sie sich ihrer Stimme enthalten haben und somit alle zusammen das bestehende Unrecht manifestiert haben.
Wie begeht Ihr diesen Tag? Wie wäre es, wenn wir alle am 12.12. um 12 Uhr 12 eine Gedenkminute für die Leiden der wehrlosen Kinder einlegen? Dies kann ja jeder für sich frei gestalten, aber gemeinsame Gedanken haben oftmals eine stärkere Kraft als von vielen Herrschenden angenommen.
Nachtrag, um Falschinterpretationen vorzubeugen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit#Definition_im_R.C3.B6mischen_Statut_des_Internationalen_Strafgerichtshofs
Zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählt somit unter anderem:
"Artikel 7 des Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs:
...(g) Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und ähnliche schwere sexuelle Eingriffe ..."
Eine Genitalverstümmlung durch die Amputation der Vorhaut mit allmählich eintretendem Sensibilitätsverlust der Eichel kann man wohl zu Recht als schweren sexuellen Eingriff werten.
Wie begeht Ihr diesen Tag? Wie wäre es, wenn wir alle am 12.12. um 12 Uhr 12 eine Gedenkminute für die Leiden der wehrlosen Kinder einlegen? Dies kann ja jeder für sich frei gestalten, aber gemeinsame Gedanken haben oftmals eine stärkere Kraft als von vielen Herrschenden angenommen.
Nachtrag, um Falschinterpretationen vorzubeugen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit#Definition_im_R.C3.B6mischen_Statut_des_Internationalen_Strafgerichtshofs
Zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählt somit unter anderem:
"Artikel 7 des Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs:
...(g) Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und ähnliche schwere sexuelle Eingriffe ..."
Eine Genitalverstümmlung durch die Amputation der Vorhaut mit allmählich eintretendem Sensibilitätsverlust der Eichel kann man wohl zu Recht als schweren sexuellen Eingriff werten.
Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)