Debatte um Beschneidung findet friedliches Ende in neuem Gesetz
Diese Regelung knüpft an den jüdischen Beschneidungsritus an, der nach einem Gebot aus dem 1. Buch Mose am achten Tag nach der Geburt von einem dafür speziell ausgebildeten Mohel durchgeführt wird.
Selbstverständlich muss auch diese nicht-ärztliche Beschneidung fachliche Standards einhalten, was insbesondere eine angemessene Schmerzbehandlung beinhaltet. Insgesamt ist die gesetzliche Regelung zu begrüßen und verfassungsmäßig. Sie sichert einerseits das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG und die Religionsfreiheit von Eltern und Kindern nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und erfüllt andererseits den staatlichen Schutzauftrag zugunsten der körperlichen Unversehrtheit der Kinder gemäß Art. 2 Abs. 2 GG.
lto.de/recht/feuilleton/f/reic…us-juedische-gemeinden/2/
There is no skin like foreskin