Man ist nicht zum Beschneiden verpflichtet!
kostenlose-urteile.de/topten.beschneiden_von_baeumen.htm
Und auf das Beschneiden von Pflanzen sollte man den Ausdruck endlich beschränken. Bei der weiblichen Genitalverstümmelung klappt es ja mittlerweile ganz gut.
Langsam sollte der letzte Depp einsehen, dass die Vorhaut nicht be-schnitten, sondern ab-geschnitten und zerstört wird. Da wächst anders als bei Büschen und Hecken nichts mehr nach. Der Ausdruck "Beschneidung" für die Verstümmelung von Menschen ist Wort gewordenes Verbrechen.
kostenlose-urteile.de/topten.beschneiden_von_baeumen.htm
Und auf das Beschneiden von Pflanzen sollte man den Ausdruck endlich beschränken. Bei der weiblichen Genitalverstümmelung klappt es ja mittlerweile ganz gut.
Langsam sollte der letzte Depp einsehen, dass die Vorhaut nicht be-schnitten, sondern ab-geschnitten und zerstört wird. Da wächst anders als bei Büschen und Hecken nichts mehr nach. Der Ausdruck "Beschneidung" für die Verstümmelung von Menschen ist Wort gewordenes Verbrechen.
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.