Was hat es mit dieser Petition auf sich?

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    • Was hat es mit dieser Petition auf sich?

      von Salsa
      04.10.2013 19:22 Uhr
      21 Empfehlungen

      Verwaltungsgericht
      Der Tagesspiegel braucht bei Interesse nur beim Verwaltungsgericht Berlin nachfragen und wird erfahren das dort eine Klage anhängig ist, die sich gegen die nicht Veröffentlichung einer Petition beim Deutschen Bundestag richtet. Die Petition hat wohl darum gebeten den § 1631d BGB (Beschneidung) wegen Verfassungswidrigkeit wieder abzuschaffen. Es ist scheinbar von der Politik nicht gewollt das Thema weiter auf der Agenda zu halten. Das lässt sehr tief blicken.


      tagesspiegel.de/politik/europa…beschneidung/8888294.html

      Kennt jemand den Text der Petition?
      Die Genitalien von Kindern sind nicht für die Bedürfnisse von Erwachsenen da
    • " 4 Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn

      a)der Ausschuss bereits in der laufenden Wahlperiode in einer im Wesentlichen sachgleichen Angelegenheit eine Entscheidung getroffen hat und keine entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden;

      b) sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet;

      c) sie geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten;

      d) der Petent bereits mit öffentlichen Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses präsent ist;

      e) die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird oder

      f) die technischen oder personellen Kapazitäten für eine angemessene öffentliche Präsentation nicht gewährleistet sind.



      bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/rili.pdf


      informationsfreiheit.eu/Urt_ePetVG2K4511anon.pdf

      Im letzten Jahr gab es schon mal eine entsprechende Petition.

      eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      " 4 Von einer Veröffentlichung kann abgesehen werden, insbesondere wenn

      a)der Ausschuss bereits in der laufenden Wahlperiode in einer im Wesentlichen sachgleichen Angelegenheit eine Entscheidung getroffen hat und keine entscheidungserheblichen neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden;

      b) sich bereits eine sachgleiche Petition in der parlamentarischen Prüfung befindet;

      c) sie geeignet erscheint, den sozialen Frieden, die internationalen Beziehungen oder den interkulturellen Dialog zu belasten;

      d) der Petent bereits mit öffentlichen Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses präsent ist;

      e) die Petition offensichtlich erfolglos bleiben wird oder

      f) die technischen oder personellen Kapazitäten für eine angemessene öffentliche Präsentation nicht gewährleistet sind.



      bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/rili.pdf


      informationsfreiheit.eu/Urt_ePetVG2K4511anon.pdf

      Im letzten Jahr gab es schon mal eine entsprechende Petition.

      eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

      Wie kommen sie darauf das die Petition wegen den interkulturellen Dialog belastent sein könnte? Es handelt sich hier um ein Deutsches Gesetz was verfassungswidrig sein könnte. Dieses Gesetz betriff aber kein anderes Land (z. B. Israel) was davon betroffen sein könnte. Und gerade durch diese Klage vor dem Verwaltungsgericht ist das Gericht dazu angehalten dieses Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu prüfen und eventuell dem BVerfG vorzulegen (Art. 100 Abs. 1 GG), weil die Entscheidung in der Sache (Veröffentlichung der Petition) von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes abhängt oder nicht. Also warten wir mal in Ruhe ab was dabei heraus kommt. Im Übrigen kann jeder selbst beim Verwaltungsgericht Berlin anfragen wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist (Post oder Fax).
    • Die Petition finde ich sehr interessant und auch den Rechtsweg. Allerdings glaube ich nicht, dass der § 1631d BGB auf diesem Weg dem BVerfG vorgelegt werden wird, da man auch gegen verfassungskonforme Gesetze Petitionen erheben könnte.

      Wenn sich die Initiatoren gerichtlich gegen den Bundestag durchsetzen, könnte das der Bekanntheit der Petition dienen. Mir ist nur nicht klar, auf welche Rechtsgrundlage man die Klage stützen möchte, da die Onlinepetition ein freiwilliger Service des Bundestages ist. Gibt es dazu nähere Infos?
    • Au, das turn-t ab...
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Danke. Mich würde allerdings schon die aktuelle Klage wegen der Petition bezügl. des § 1631d BGB interessieren. Vielleicht hat Nudelsieb Infos.

      Bei Art. 3 GG würde ich das meiste Potenzial sehen. Da überzeugt mich das Berliner Verwaltungsgericht am wenigsten.

      Art 3
      (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
      (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

      Ansonsten müsste man sich damit abfinden, dass das Parlament die Einrichtung von Onlinepetitionen als Propagandainstrument missbraucht.
    • Lutz Herzer schrieb:

      Falls die Bemerkung was mit mir zu tun hat - du kannst ja einfach meinen Account schließen. Ich werde mich dann nicht mehr registrieren.

      Mein Post kam nach dem von Werner. Und dessen zitiertes PDF turn-t ab.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Die Moderation nahm zum Thema "Nichtveröffentlichung der Petition" wie folgt Stellung:


      "Weil das Thema angeblich nicht gewollt ist, haben wir dazu 3 - in Worten: drei - Petitionen online
      gestellt: ID-Nr: 25502, 25641 und 26078.
      Hier bestand ausrteichend Zeit und Gelegebheit zur Diskussion und zur Mitzeichnung. Für diese
      Wahlperiode ist das Thema damit "verbraucht".
      So handhabt der Ausschuß das durchgängig.
      Gruß
      Die Moderatoren"
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ich finde die Begründung nicht völlig abwegig. Und ganz ehrlich, bereits zur Hochzeit der Diskussion letztes Jahr haben sich keine 50.000 Stimmen zusammengefunden und ich befürchte, das lag nicht daran, dass die, ich sag mal, bescheiden formuliert waren. Vielen ist es halt schlicht egal, was "die" mit ihren Kindern machen und für Rechts- und Medizinethik reicht das Interesse meist auch nicht soweit, sich da anzumelden und seine Stimme abzugeben. Es dürfte schon schwer genug sein, die Existenz einer solchen Petition überhaupt so vielen Leuten ins Bewusstsein zu rufen. Leider.
    • Ich stimme Dir zu.

      In der Diskussion wurde der Moderation vorgeworfen, sich hinter "Formalismus" zurückzuziehen. Schliesslich sei nach der Verabschiedung des Gesetzes eine neue Situation entstanden. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Berliner Verwaltungsgericht der Moderation folgen wird.

      Wie dem auch sei, die neue Wahlperiode hat begonnen und damit ist der Weg für eine neue Petition grundsätzlich frei... ;)
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Ich stimme Dir zu.

      In der Diskussion wurde der Moderation vorgeworfen, sich hinter "Formalismus" zurückzuziehen. Schliesslich sei nach der Verabschiedung des Gesetzes eine neue Situation entstanden. Dennoch gehe ich davon aus, dass das Berliner Verwaltungsgericht der Moderation folgen wird.

      Wie dem auch sei, die neue Wahlperiode hat begonnen und damit ist der Weg für eine neue Petition grundsätzlich frei...;)

      Ich darf sie als langjähriger Nutzer des BT-Forums darauf hinweisen das die Moderation öfter solch haltlosen Blödsinn verbreitet. Die Aussagen entsprechen nämlich nicht den Richtlinien zur Öffentlichen Petition. Das sind wieder mal aus der Luft gegriffene Schnellschüsse. Nach dem die Moderation erneut beim Themenersteller nachgefragt hatte, woher denn seine Meinung hat? Die Antwort vom Nutzer bezog sich folglich auf die Richtlinien. Seit dem herscht Funkstille durch die Moderation. Ihnen muss klar sein das die Moderation keine Prokura dafür besitzt öffentlich in ein Gerichtsverfahren einzugreifen in dem Sie Sachen behauptet die sie nicht belegen kann. Es ist äußerst zweifelhaft das die Rechtsabteilung des BT hierzu grünes Licht gegeben hat. Und auch die Behauptung durch die neue Wahlperiode sei der Weg frei für eine neue Petition ist falsch. Petitionen können Wahlperioden übergreifend eingereicht werden. Die Moderation erzählt hier schlicht und ergreifend Quatsch.

      Das Verwaltungsgericht beschäftigt sich mit den Argumenten des Klägers und der Rechtabteilung des BT und nicht mit den Argumenten der Moderation. Wir alle wissen nicht was da abgelaufen ist und sollten uns mit Spekulationen zurückhalten.
    • Leider erhält man auf Anfragen beim Verwaltungsgericht Berlin als Privatperson keine Auskünfte. Das Gericht teilte mir mit das nur die Presse (Medien) Auskünfte erhalten würde. Auch der Bundestag hüllt sich auf Anfragen in Schweigen in dem er überhaupt keine Antwort gibt. Ich finde es gerade vom Bundestag bezeichnend sich erst gar nicht mit dem Thema auseinander setzen zu wollen, sonst müsste man sich ja auch eingestehen ein Gesetz verabschiedet zu haben was rechts- und verfassungswidrig ist. Bin mal gespannt ob die Petition doch veröffentlicht werden muss, das wäre zumindest ein Anfang um das Ganze erneut vom Bundestagsplenum überprüfen zu lassen.