Aus diesem Grundsatz ableitend spreche ich mich dafür aus, eine Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation zu untersagen, solange die Betroffenen nicht in der Lage sind, sich frei und ohne Beeinflussung durch Dritte dafür zu entscheiden - im Zweifelsfall also erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen ist nach meinem Rechtsempfinden in solchen Fällen höher zu werten als das Recht Dritter (in diesem Fall etwa der Eltern der Betroffenen) auf freie Religionsausübung.
Quelle: abgeordnetenwatch.de/christian…550--f404215.html#q404215
- Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
- Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
- Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)