Es reiche nicht aus, dass „die politischen Eliten entscheiden und Streitfragen vom Bundesverfassungsgericht gelöst werden“, sagte er. Die Bevölkerung müsse darauf vorbereitet werden, dass es für eine vielfältigere religiöse Landschaft auch politische Veränderungen brauche. Die „berechtigte Forderung der Muslime nach Religionsfreiheit“ nehme die Mehrheit ansonsten so wahr, als wollten Muslime Sonderrechte durchsetzen oder seien eine Gefahr für die säkulare Ordnung der Gesellschaft. (pro/dpa)
Ist das jetzt ein Plädoyer für oder gegen §1631d BGB?
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