Wahlumfrage des ZdJ

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    • Hierfür haben wir im Einklang mit dem Grundgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen.


      (würg) (würg) (würg) :cursing:

      BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen sich gleichermaßen als Anwältin der Kinderrechte als auch als Verteidigerin der Religionsfreiheit, deren Einschränkung einen Einfluss auf unsere multikulturelle Gesellschaft hätten,....blablabla


      Hey, wir Grüne sind die Erfinder der Quadratur des Kreises! Wir können problemlos die Vorh.. äh- den Kuchen essen und ihn trotzdem behalten!
      Und die " Anwältin der Kinderrechte" hat mit über 50% für das Messer am Kinderpenis gestimmt! (Pino)

      Daher haben die Abgeordneten der LINKEN sich – ohne Fraktionszwang – mehrheitlich gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung und für einen Alternativentwurf ausgesprochen, der die unterschiedlichen Interessen angemessen ausgleicht.


      Und deshalb kriegt ihr meine armselige Zweitstimme, ganz egal was ihr für einen Murks ansonsten verzapft! :love:
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Die CDU, SPD, Grüne und FDP "lügen" alle (in Bezug auf die zitierten Aussagen). Sie behaupten, dass sie sich für Religionsfreiheit einsetzen würden und beschneiden die Kinder um ihre negative Religionsfreiheit, obwohl die persönliche Religionsausübung der Eltern davon objektiv nicht tangiert wird.

      Soll ich jetzt aber die Linken wählen, weil deren "erklärten" Ziele mit meinem Hauptziel übereinstimmt. Gregor Gysi hat jedenfalls mit JA gestimmt und gehörte wie auch einige andere bei den Linken früher der SED an, welche die Menschenrechte ebenfalls nicht als höchstes Gut betrachtet hatte.

      Und deshalb kriegt ihr meine armselige Zweitstimme, ganz egal was ihr für einen Murks ansonsten verzapft! :love:
      Du bringst mich damit ins Wanken...
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • @NoCut:

      Man kann doch die Linke nicht ewig für die SED-Vergangenheit in Sippenhaft nehmen.
      Ich finde bei denen auch viele Haare in der Suppe - aber was bleibt sonst?
      Ich will meine Zweitstimme auch nicht verschenken, am Ende geht es nur um Sitze, und keine Sau interessiert wieviele Prozentpunkte "andere" bekommen haben. Dazu kommt dass mir die Suppen der "anderen" noch viel haariger erscheinen.

      Edit: Ich finde es auch gut, daß die Linke auf die Anfrage des ZdJ nicht herumdruckst, sondern klar stellt, dass der Alternativantrag "die unterschiedlichen Interessen angemessen ausgleicht".
      Der Alternativantrag war ein schwieriger, zähneknirschender, aber letztlich guter Kompromiss.
      Der war wirklich abgewogen und ausgewogen. Religionsfreiheit, ja bitte - so weit wie eben möglich.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Edit: Ich finde es auch gut, daß die Linke auf die Anfrage des ZdJ nicht herumdruckst, sondern klar stellt, dass der Alternativantrag "die unterschiedlichen Interessen angemessen ausgleicht".
      Der Alternativantrag war ein schwieriger, zähneknirschender, aber letztlich guter Kompromiss.
      Der war wirklich abgewogen und ausgewogen. Religionsfreiheit, ja bitte - so weit wie eben möglich.

      Das ändert aber nichts daran, daß das Thema für die LINKE keine Rolle mehr spielt. Das Beschneidungsgesetz konnte nicht verhindert werden, nun haben wir es eben. Mit einer Zweitstimme für die LINKE unterstützt man deren sonstige Positionen (die gut oder schlecht sein mögen, das ist nicht Gegenstand dieses Forums), ohne etwas gegen § 1631 d zu tun.
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • Das ändert aber nichts daran, daß das Thema für die LINKE keine Rolle mehr spielt.


      Das Thema wird in der nächsten Legislaturperiode im Parlament eh keine Rolle mehr spielen. Eine 4/5-Mehrheit, das heißt einfach: parlamentarisch ist das für lange Zeit abgefrühstückt.
      Natürlich wird die Linke bei der Wahl keine absolute Mehrheit bekommen, sie wird auch nicht stärkste Partei. Selbst für den wenig wahrscheinlichen Fall, dass es eine Koalition mit ihrer Beteiligung geben würde, die Macht am 1631d zu rütteln wird sie nicht haben.

      Man muss aber auch sehen, dass die Mehrheit der Linken Abgeordneten offenbar nicht nach muslimischen und jüdischen Wählerstimmen geschielt haben.
      Denn bei den meisten Muslimen und Juden dürften die Linken allein durch ihre Haltung zur MGM verschissen haben.
      Andersherum, wen soll ich denn sonst wählen? Ich kann doch keine Kinderverräterpartei für ihre Verrat auch noch honorieren!
      Und nicht zu wählen ist und bleibt das größte anzunehmende Übel zu wählen.

      Am Ende wird das Wahlergebnis von allen Parteien sogfältigst analysiert. Und vielleicht stellt sich dann heraus, dass für manche Wähler auch der 1631d eine Rolle gespielt hat. Sollte das so sein: das nagt. Steter Tropfen höhlt den Stein.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Von den Linken haben 44 mit NEIN gestimmt.
      Die Fraktion hat im Bundestag 76 Sitze.
      17 Abgeordnete haben mit JA gestimmt (z.B. Gregor Gysi).
      5 Abgeordnete war das Thema eventuell nicht wichtig genug und sie waren nicht anwesend (z.B. Sahara Wagenknecht).
      10 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten.

      Die 44 Abgeordnete in Relation zur gesamten Fraktion sind gerade mal rund 58%. Da bin ich mir nicht so sicher, ob ich das Statement bei der Jüdischen Allgemeinen eher als schlechten Treppenwitz sehen soll. Das Thema Menschenrechte, Grundrechte und unsere Verfassung haben bei mir 100% Priorität. Daher werden mich wohl 44 NEIN-Stimmen doch nicht restlos überzeugen können.

      Ob ich nun den Freien Wählern, der AfD oder der Partei der Nichtwähler meine Erst- und Zweitstimme gebe, dürfte egal sein. Wichtig ist mir nur, dass keine der Parteien von mir eine Stimme erhält, welche auch nur im Ansatz dafür verantwortlich ist, dass hier Säuglinge und Kinder praktisch wie im Mittelalter sinnlos gefoltert werden (siehe Riemenschneiden).

      Eine Partei, die ich wähle, muss daher folgende Bedingungen in Bezug auf Beschneidung erfüllen:

      Freiheit: Gewährung der negativen wie positiven Religionsfreiheit
      Gleichheit: Kein Unterschied nach dem Geschlecht oder der Religion der Eltern
      Humanität: Säuglingen und Kindern dürfen keine unnötigen Schmerzen oder Leid zugefügt werden.
      Toleranz: Auch Eltern müssen tolerieren lernen, dass die Kinder im Erwachsenenalter frei entscheiden, ob sie beschnitten werden wollen oder nicht.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Eine Partei, die ich wähle, muss daher folgende Bedingungen in Bezug auf Beschneidung erfüllen:.....


      Dann musst du die wohl gründen, aber für diese Wahl dürfte es zu spät sein! ;)

      Ob ich nun den Freien Wählern, der AfD oder der Partei der Nichtwähler meine Erst- und Zweitstimme gebe, dürfte egal sein.


      Egal ist 88. Tritt die AfD oder "die Partei der Nichtwähler" denn für die von dir genannten Ziele ein?

      Was erwartest du eigentlich? Eine Partei, wo 100% einer Meinung sind? Hört sich ziemlich faschistisch an!
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Egal ist 88. Tritt die AfD oder "die Partei der Nichtwähler" denn für die von dir genannten Ziele ein?

      Wie Du selbst weißt, weiß man nur von den im Bundestag vertretenen Parteien, dass sie Zwangsbeschneidungen und Genitalverstümmlungen von Minderjährigen befürworten oder zumindest teilweise tolerieren. Die Aussage der Linken in Bezug auf das tatsächliche Abstimmungsverhalten am 12.12.12 lässt bei mir nicht den Schluss zu, dass eine Verhinderung des § 1631d BGB oberste Priorität hatte.

      Natürlich müssen sich nicht alle Abgeordneten einer Partei immer einige sein, aber wir reden hier von unserer Verfassung, die ein Recht auf körperliche Unversehrtheit gewähren soll, wir reden von Menschenrechtsverletzungen und einer Beschneidung der Rechte von Kindern, die lebenslange Folgen haben. Normabweichungen sind in Ordnung, aber am 12.12.12 hat das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten aufgezeigt, dass wir aktuell im Bundestag mehrheitlich Abgeordnete sitzen haben, die dort fehl am Platz sind.

      Es gibt keine Partei, die eine Mehrheit erhalten könnte und alles besser macht. Somit kann ich als einzelner die "etablierten" Parteien nur damit abstrafen, dass ich meine Stimme einer anderen Partei gebe, die dann im Nachgang bei der Analyse der Wahlergebnisse die Gremien der Parteien beschäftigen dürfte. Ich rechne ja mit einer großen Koalition und somit für großen Frust in beiden Lagern. Da wird man wohl schon schauen, warum man mit diesem Kompromiss leben muss.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Ein Meisterstück der Manipulation

      1. Nach der Beschneidungsdebatte: Wie wichtig ist Ihrer Partei die Freiheit der Religionsausübung für Juden?

      Hier wird wider einmal die jüdische Religion auf Beschneidung reduziert.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Wie wichtig ist Ihrer Partei die Freiheit der Religionsausübung für Juden?


      Was ist das überhaupt für eine Frage? Gibt es neuerding eine "spezielle Religionsfreiheit für Juden"? ?(

      Der Staat muss religionsneutral sein, die Religionsfreiheit muß für alle Religionen gleichermaßen gewährleistet - und gleichzeitig durch das Grundgesetz auch beschränkt sein. Es kann nicht für eine Religion mehr, für die andere weniger Religionsfreiheit geben.
      Z.B. Kirchen mit spitzen Türmen darf man bauen, aber Moscheen mit spitzen Türmen? Gott bewahre! Wie in der Schweiz.

      Die Frage kann also nur lauten:

      Wie wichtig ist Ihrer Partei die Freiheit der Religionsausübung?
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Guy schrieb:

      1. Nach der Beschneidungsdebatte: Wie wichtig ist Ihrer Partei die Freiheit der Religionsausübung für Juden?
      Sie ist mir sehr wichtig, und sollte, für alle Religionen, uneingeschränkt gewährleistet sein, solange sie sich nicht auf das Leben eines Dritten erstrecken oder den öffentlichen frieden stört. In diesem sinne ist ein Kind ein Dritter, auch das Eigene.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Wie wichtig ist Ihrer Partei die Freiheit der Religionsausübung für Juden?

      Wie wichtig ist Ihrer Partei die Freiheit der Religionsausübung?
      Wo ist da der Unterschied? Jede Lobbygruppe fragt immer nur nur nach der Umsetzung der eigenen Interessen. Das Allgemeinwohl ist ihr schnurzpiepegal. Und das Parteien, die geantwortet haben, haben das ja auch verstanden...
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Jede Lobbygruppe fragt immer nur nur nach der Umsetzung der eigenen Interessen.

      Nein, die christlichen Kirchen haben sich energisch für ein elterliches Verstümmelungsrecht eingesetzt. Weil sie befürchten, dass ansonsten die Religionsfreiheit insgesamt ins Wanken gerät - was natürlich Quatsch ist. Es gibt keinen Grund harmlose "Wasserspiele" wie die Taufe zu verbieten, das ist keine Körperverletzung.
      Das Kalkül könnte sein: Eine Hand wäscht die andere. Wenn von uns mal irgend etwas (z.B. Karfreitags-Tanzverbot, Kirchenläuten, spezielle Arbeitnehmer-Entrechtung u.v.a.m) zur Disposition steht, dann sind die anderen beistandspflichtig!
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Jede Lobbygruppe fragt immer nur nur nach der Umsetzung der eigenen Interessen.

      Nein, die christlichen Kirchen haben sich energisch für ein elterliches Verstümmelungsrecht eingesetzt.
      Was die Parteien zu den anderen Religionen meinen, interessiert an dieser Stelle den Zentralrat kein bisschen.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.