... wiegt mehr als das Recht am eigenen Körper. Obwohl der Eingriff das Bild, das ich (und andere) von den intimsten Stellen meines Körpers habe, sehr stark verändert hat.
Ein Fundstück aus 20min.ch (Pendlerzeitschrift in der Schweiz):
(Hervorhebungen von mir)
Ich nehme an, dass in Deutschland die rechtliche Situation wohl ähnlich ist. Und auch dort hängt das Bild, das die Gesetzeslage abgibt, reichlich schief.
Ein Fundstück aus 20min.ch (Pendlerzeitschrift in der Schweiz):
20min.ch vom 31.07.2013 schrieb:
Erst ein paar Sekunden alt, noch blutverschmiert an der Brust der Mutter, beim ersten Bad, auf dem Töpfchen, der erste Tag im Kindergarten – kaum ein Schritt ihres Sprösslings, den junge Eltern nicht mit der Kamera festhalten und ins Netz stellen. [...]
Was viele nicht wissen: Das Posten von Bildern der eigenen Kinder auf Facebook ist widerrechtlich: «Es gibt das höchstpersönliche Recht am eigenen Bild. Selbst die Eltern, als gesetzliche Vertreter des Kindes, können nicht darüber entscheiden», sagt Reto Fanger, Anwalt im IT- und Datenschutzbereich. Allerdings ist es schwierig, die Eltern zur Verantwortung zu ziehen. Denn die Tat wäre – wenn das Kind dagegen vorgehen wollte – längst verjährt. In Extremfällen aber könne die Kinderschutzbehörde einschreiten.
(Hervorhebungen von mir)
Ich nehme an, dass in Deutschland die rechtliche Situation wohl ähnlich ist. Und auch dort hängt das Bild, das die Gesetzeslage abgibt, reichlich schief.