Das Recht am eigenen Bild ...

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    • Das Recht am eigenen Bild ...

      ... wiegt mehr als das Recht am eigenen Körper. Obwohl der Eingriff das Bild, das ich (und andere) von den intimsten Stellen meines Körpers habe, sehr stark verändert hat.

      Ein Fundstück aus 20min.ch (Pendlerzeitschrift in der Schweiz):

      20min.ch vom 31.07.2013 schrieb:

      Erst ein paar Sekunden alt, noch blutverschmiert an der Brust der Mutter, beim ersten Bad, auf dem Töpfchen, der erste Tag im Kindergarten – kaum ein Schritt ihres Sprösslings, den junge Eltern nicht mit der Kamera festhalten und ins Netz stellen. [...]

      Was viele nicht wissen: Das Posten von Bildern der eigenen Kinder auf Facebook ist widerrechtlich: «Es gibt das höchstpersönliche Recht am eigenen Bild. Selbst die Eltern, als gesetzliche Vertreter des Kindes, können nicht darüber entscheiden», sagt Reto Fanger, Anwalt im IT- und Datenschutzbereich. Allerdings ist es schwierig, die Eltern zur Verantwortung zu ziehen. Denn die Tat wäre – wenn das Kind dagegen vorgehen wollte – längst verjährt. In Extremfällen aber könne die Kinderschutzbehörde einschreiten.

      (Hervorhebungen von mir)

      Ich nehme an, dass in Deutschland die rechtliche Situation wohl ähnlich ist. Und auch dort hängt das Bild, das die Gesetzeslage abgibt, reichlich schief.
    • Hier in Deutschland gab es gerade einen sehr ähnlichen Fall:

      Bei dem Mietrechtstreit prallen zwei
      Grundrechte aufeinander: Das persönliche Freiheitsrecht des Rauchers und
      das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Bislang gilt das
      Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit.
      sueddeutsche.de/geld/mietrecht…ng-fuer-raucher-1.1735094



      Ein Vermieter kann einem Raucher die Wohnung kündigen, wenn dessen exzessives Rauchen die anderen Mieter belästigt. Deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als die persönliche Freiheit des Rauchers.
      Fragt sich nur, warum das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes nicht so schwer wiegt wie das Grundrecht auf freie Religionsausübung der Eltern. Das Abschneiden von Körperteilen ist damit weniger problematisch als das Rauchen in der eigenen Wohnung.
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Solange bei der Beschneidung nicht geraucht wird, ist doch alles in Ordnung! Denn das wäre echt schlimm für das Kind.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy schrieb:

      Denn das wäre echt schlimm für das Kind.
      Ja, ein klarer Verstoss gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit. Ausserdem bringt das Passivrauchen, wie randomisierte Studien in Afrika gezeigt haben, dem Kind keinerlei gesundheitliche Vorteile. Allerdings ist jetzt von der anderen Seite eine Verfassungsklage wegen Verstosses gegen die Rauchfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern, dem Nachwuchs alles Erdenkliche zuzumuten, angedacht. Hauptargument: es gebe bereits zertifizierte Gasmasken, die man Kindern überstülpen kann.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.