Ex Verfassungsrichter gegen voreilige politische Schritte in Sachen Beschneidung

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    • So irrsinnig es klingen mag, die Themen wiederkäuen bis zum Verfassungsgericht ist wohl der beste Weg.
      Wenn die Beschneidung oft genug in den Medien erscheint und darüber geschrieben und diskutiert wird, erkennt wohl auch der letzte Hinterwäldler irgendwann, wie wichtig das kommende Gesetz für die Kinder, den Rechtsstaat und die Demokratie sein wird.
      Ich diskutiere nicht ob falsch oder wahr, ich propagiere nicht, ich lege dar (Arno Holz)
    • ehemaliger Verfassungsrichter

      Soweit ich das verstanden habe, scheint dieser Richter, doch durchaus, auf unserer Linie zu sein. Natürlich, geht diese Sache, nicht ohne Blessuren ab. Von alleine löst sich wohl gar nichts. Es bedarf schon dem Druck der Straße. Wir sollten gelassen, beharrlich bleiben. Je mehr ich mich aber in die Sache reinlese, kristalisiert sich offensichtlich immer mehr, das die Intelligenz, zu den Beschneidungsgegnern tendiert, während die Befürworter, immer mehr in die Dummheit abdriftet, sich auf einen Kampf, mit dem Rücken an der Wand, einstellt, und nur noch stereotype Sprüche, zum tausendsten Mal wiederholt. Das sollte doch Anlass zu Optimismus sein?

      Grüße, Rudi Gems
    • Der Ex-Verfassungsrichter ist doch auf unserer Linie. Die Staatsanwaltschaften halte ich da schon für problematischer. Da sieht man wieder einmal, welche Nachteile es haben kann, wenn die Staatsanwaltschaften der Politik weisungsabhängig unterstellt sind. Das ist in Italien (!!!!) anders. Dort sind sie nach meiner Kenntnis unabhängig von irgenwelchen Justizministerien. (Sonst hätten sie den Ministerpräsidenten Berlusconi nicht so konsequent in die Zange nehmen können.)
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Ex-Bundesverfassungsrichter Hassemer zu einem Beschneidungsgesetz

      Das ist ein bemerkenswerter Erfolg: Herr Hassemer empfiehlt (der Politik), das geplante Gesetz nicht auf den Weg zu bringen und er spricht sogar die Empfehlung aus, Beschneidungen von der Zustimmungsfähigkeit abhängig zu machen.

      Das ist eine deutliche Warnung an die Politik, dass die Verfassungsrichter hier ganz klar verfassungsrechtliche Einwände sehen.

      Es ist ein gelegentlich eingesetztes Mittel, bei sich abzeichnenden verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzesvorhaben schon im Vorfeld von einem ehemaligen Verfassungsrichter ein politisches Statement abgeben zu lassen. Oder glaubt hier jemand, Herr Hassemer hätte ohne einen Kontakt mit dem BVerfG einfach mal ein bisschen Dampfplauderei gemacht? Durch Herrn Hassemer wird einerseits die Politik gewarnt, andererseits will das BVerfG in einer heiklen Angelegenheit nicht den Schwarzen Peter zugeschoben zu bekommen und bei einem Kassieren des Gesetzes als Buhmann dastehen. Das ist der erste Schritt. Und übrigens auch eine Ohrfeige für die Staatsanwaltschaften, die sich einer Strafverfolgung in Sachen Beschneidung verweigern. :thumbsup:
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    • Ich stolpere genau an einer Stelle
      . ...."Andererseits liege die Religionsausübung dem Grundgesetz am Herzen. Hassemer kritisierte „die kalte Abweisung, zu unserer Mehrheitskultur passe nun einmal die Beschneidung nicht“. Der Strafrechtsprofessor forderte, sorgfältig zu prüfen, ob mit dem Eingriff nicht bis zur Zustimmungsfähigkeit des Betroffenen gewartet werden könne....."


      Da ist er wieder, dieser Fuß in der Tür! Das war doch genau das Gleiche als der Ethikrat tagte.
      Da wird vorrausgesetzt, daß Religion so wichtig sei, daß es zu einer Abwägung kommen muß.
      Nein! Das ist falsch. Glauben kann jeder, was er will, aber Glaubensgemeinschaften haben- ganz unabhängig von ihrer Größe- durch ihre" Vereinssatzungen" nicht das Recht, die Kinder ihrer Mitglieder körperlich zu kennzeichnen.
      "Kalte Abweisung"...was soll so eine Wertung?! Hier geht es nicht um persönliche Befindlichkeiten von irgendjemandem, es geht um die strafrechtliche Relevanz von medizinisch nicht indizierten Eingriffen an Minderjährigen.
    • Ava, das ist wohl mehr Psychologie. Die gleichen Sätze würden mich auch stören, würde Hassemer nicht ausdrücklich zum Verzicht auf das Gesetz auffordern und die Beschneidung von der Zustimmungsfähigkeit abhängig machen wollen. Das ist der entscheidende Kern der Botschaft. Mal sehen, wie die Parteien damit zurecht kommen. Was H. da noch anhängt, soll wohl eher der Ausgewogenheit dienen, damit man ihm nicht einseitige Parteinahme unterstellt. Wie heißt es doch so schön? "Das Weltkind in der Mitten."
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    • Er fordert zum Verzicht auf, ABER und da sehe ich die große Gefahr! kann das dann ähnlich wie bei Merkel laufen, der sich VOR der Ethikratsitzung generell dagegen aussprach und nachher dieser "Kompromißlösung" zustimmte, WeIl der Religion bzw. ihren offiziellen Vertretern ein Mitspracherecht eingeräumt wird- ein bißchen Körperverletzung (ungefähr so wie "ein Bißchen tot" oder "ein Bißchen schwanger") - "Körperverletzung light" sozusagen. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich vor Lachen auf dem Boden liegen.
      Irgendwer legitimiert sich selbst, die Deutungshoheit über sehr uneindeutige Schriften zu haben, bezeichnet diejenigen, die anders deuten, als "Minderheit" oder "ungläubig" und fordert aufgrund seiner selbst erteilten Legitimation das Recht auf Körperverletzung. Und das wirklich Verrückte daran ist, daß niemand sagt: "Schluß jetzt mit dem Unsinn!"
    • Beschneidung mit Skalpell ,medizinisch fachgerecht, erfüllt Tatbestand der einfachen Körperverletzung. Strafverfolgung nur nach Strafantrag der Sorgeberechtigten, die ihn nicht stellen, wenn sie der Beschneidung zugestimmt haben. Wenn Wirksamkeit der Zustimmung bezweifelt wird, bleibt die Freiheit der Sorgebrechtigten bestehen, keinen Strafantrag zu stellen. Wenn ein Sorgeberechtigter nicht zugestimmt, kann er Strafantrag stellen. Beschneidung durch Mohel Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Mohel kann Erlaubnis nach HPG erhalten
    • Ava, der ehemalige Verfassungsrichter kann nicht vorab eine Erklärung abgeben, die ein Verfassungsgerichtsurteil vorwegnimmt. Wenn der so eine Empfehlung ausspricht, dann heißt das im Klartext: Politiker lasst die Finger von einer Legalisierung der Knabenbeschneidung. Und das verstehen die auch so. Ob sie sich dran halten, werden wir erleben. Falls sie nicht auf die Warnung hören, treiben sie das Thema geradezu vor die Verfassungs- bzw Menschenrechtsinstanzen - wo sie höchstwahrscheinlich mit einer "blutigen Nase" rechnen müssen. Das bedeutet nicht, dass wir unsere Überzeugungsarbeit einstellen können. Im Gegenteil sollte uns die Hassemer-Empfehlung motivieren, mit Schwung weiter zu machen.
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    • Fallen Mohalim (ist das der Plural von Mohel?) unter das Heilpraktikergesetz? Das wäre ja wirklich interessant.
      Uns hat man eingehämmert: Jeder Durchtritt durch eine Körperoberfläche ist eine Körperverletzung. Der Patient willigt in diese Körperverletzung nach umfassender Aufklärung ein und Sie dürfen diese nur durch die Einwilligung einerseits und ihre Approbation andererseits begehen. Bei der Behandlung gilt, daß sie zwar Fehler machen dürfen, aber die Behandlung insgesamt dem Stand der Wissenschaft entsprechen muß. Ansonsten zahlt ihre Berufshaftpflicht nicht.
      Haben mohalim eine Berufshaftpflicht? Geht das überhaupt? Ist doch eigentlich kein Beruf, oder? Wo ist der Stand der Wissenschaft in diesem Fall?
      Wenn ich der Helferin sage: " Entfernen Sie bitte auch das Granulationsgewebe in den Taschen" befinde ich mich damit auf rechtlich dünnem Eis. Aber die dürfen Säuglinge operieren? Mit Anästhesie?
      Wer weiß es? Finger hoch!
    • Also in Frankreich gibt es einen Straftatbestand: Exercice illegal de la médecine.
      Dazu gehört sogar Akkupunktur, wenn der Akupunkteur keine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt hat. Darunter versteht man alles, was in die Haut/in den Körper eindringt. das muss es hier doch auch geben.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Oder was passiert, wenn es schief geht? Wer bezahlt das? Wenn ich mir (also nicht ich persönlich ;)) mir meine Tätowierung entfernen lasse, ist das mein Privatvergnügen- ebenso wie die Behandlung von "Piercinglöchern". Ein paar Tage Intensivstation nach Sepsis sind nicht besonders günstig. Zahlt das die Solidargemeinschaft der Versicherten?
      Wie kann der Mohel belangt werden in solch einem Fall? Ein Nicht-Mediziner führt einen medizinisch nicht indizierten Eingriff durch. Er kann ja nicht lege artis behandeln.Fällt das dann unter "künstlerische Freiheit"? Fragen über Fragen....oder wenn es tatsächlich "Beschneidung für alle" geben sollte, können dann die Kosmetikerinnen oder Nageldesignerinnen ihr Angebot erweitern? Ich seh schon die Plakate vor meinem inneren Auge....
    • Immerhin räumt Papier am Ende seiner Meinungsäußerung indirekt ein, dass es auch eine Entscheidung für den höheren Wert der körperlichen Unversehrtheit des Kindes geben kann. Auch bei seiner Argumentaion fällt auf, dass er die Bedeutung und die Schwere des körperlichen Eingriffs verharmlost, er also einfach schlecht informiert ist. Seine ganze Argumentation bricht zusammen, wenn festgestellt wird dass es sich eben nicht um eine im Gesundheitsinteresse des Kindes vorgenommene Schutzimpfung handelt, sondern um eine gesundheitliche und körperlich-seelische Beeinträchtigung zum Nachteil des Kindes. Also haben wir noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten.

      Ich bin gespannt, ob die Berliner Staatsanwaltschaft den Fall des Ohrläppchen-Stechens bei einem kleinen Mädchen, der gerade durch die Presse geht, aufgreift. Wenn sie hier die Erfüllung eines Straftatbestandes sieht, dann wird sie die Beschneidung von Kindern auch nicht mehr anders sehen können. Alles andere wäre eine skandalöse Rechtswillkür.
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    • Nein, das muß die Kasse nicht übernehmen
      "....Denn in Deutschland sind Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, für mögliche Folgebehandlungen aufzukommen. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale NRW hin..."
      http://www.ratschlag24.com/tattoo-und-piercing-krankenkassen-bernehmen-folgekosten-oft-nicht-_90259

    • "...Ich bin gespannt, ob die Berliner Staatsanwaltschaft den Fall des Ohrläppchen-Stechens bei einem kleinen Mädchen, der gerade durch die Presse geht, aufgreift. Wenn sie hier die Erfüllung eines Straftatbestandes sieht, dann wird sie die Beschneidung von Kindern auch nicht mehr anders sehen können. Alles andere wäre eine skandalöse Rechtswillkür...."



      Da könnte dann wieder argumentiert werden, daß das Eine religiös (und somit schützenswert) begründet ist und das andere einfach so passiert. Außerdem hat Deutschland den Ohrlochstechern gegenüber keine historische Verantwortung, die von außerhalb noch mal in Erinnerung gerufen werden könnte....
    • Ava schrieb:

      Da könnte dann wieder argumentiert werden, daß das Eine religiös (und somit schützenswert) begründet ist und das andere einfach so passiert. Außerdem hat Deutschland den Ohrlochstechern gegenüber keine historische Verantwortung, die von außerhalb noch mal in Erinnerung gerufen werden könnte....
      Denkst Du wirklich, dass hier mit solch eklatant unterschiedlichen Maßstäben gemessen würde bzw. werden wird? Gruselige Vorstellung.
      Ich hatte schon die Hoffnung, nachdem dem Kind jetzt Schmerzensgeld zugesprochen wurde, dass das Verständnis für die Schwere der Beschneidung wachsen würde.
      Und da ja selbst von den religiösen immer wieder der Vergleich mit dem Ohrlochstechen kommt, frage ich mich schon: Was wollt ihr denn noch mehr? Wenn selbst ein Ohrloch schmerzensgeldwürdig ist, was ist dann mit der Amputation von ca. 50% der Penishaut?
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Also es gibt sicher einiges in der Rechtspraxis in unserem Staat zu kritisieren. Aber in völliger rechtlicher Willkür leben wir nun doch nicht. Dann wäre alles was wir tun wohl vergebliche Liebesmühe. Ich versuche, die Spielräume auszuloten, die wir nutzen können. Und ich denke schon, dass im Falle eines "Ohrläppchen-Urteils" als strafbare Körperverletzung kaum noch jemand ernsthaft mit dem religiösen Argument durchkommt. Schließlich wurde das archaische Elterngewohnheitsrecht der Prügelstrafe vor über 10 Jahren auch als Kindesmisshandlung verboten. Dem gingen auch Diskussionen über den gelegentlichen "Klapps" voraus. In unserem Fall ist es politisch schwieriger, weil es sich um eine besondere Rücksichtnahme gegenüber Angehörigen der jüdischen Religion handelt und wir alle die Geschichte vom Dritten Reich kennen. Politiker machen auch Aufwand-Nutzen-Überlegungen: was bringt es uns, wenn wir uns für oder gegen eine Seite entscheiden und wieweit kann es uns schaden? Unsere Aufklärungsarbeit zielt darauf ab, diese Entscheidung in unserem Sinn ausfallen zu lassen. Aber ohne Optimismus, dass es uns gelingt, geht es nicht. Ich habe das Gefühl, dass etwas in Bewegung gekommen ist. Die Diskussion lässt sich nicht mehr unter den Tisch kehren.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • LOL, und jetzt warnt der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier vor der "Erosion der Rechtsstaatlichkeit" - die er selbst mit seiner Forderung nach Legalisierung der Jungenverstümmelung betrieben hat! :FP01

      faz.net/aktuell/politik/inland…aatlichkeit-16149656.html
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"