Angepinnt Strafrechtsprofessor Edward Schramm

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • "Der Tübinger Strafrechtswissenschaftler Edward Schramm bringt es auf den Punkt:
      „Würde die Beschneidung ihrer Kinder [...] strafrechtlich untersagt werden [...], würde sie wegen ihres Glaubens rechtlich diskriminiert und in einem zentralen Moment ihrer Glaubensausübung kriminalisiert werden. Das (straf)rechtliche Beschneidungsverbot für jüdische oder muslimische Eltern eines Knaben würde dann sogar lauten: Euer Sohn darf nicht Jude, Euer Sohn darf nicht Moslem werden, solange er nicht volljährig ist.“
      (Edward Schramm, Ehe und Familie im Strafrecht, Tübingen, 2011, S. 229)."


      jg-chemnitz.de/Beschneidung.pdf

      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • wollt Ihr mir den Nachmittag versauen?

      Den Typ hab ich im März bei der Evangelischen Akademie in Karlsruhe erlebt.

      Der ist ein krasser unbelehrbarer Jungsverstümmelungsverharmloser.
      Und er hat an dem Abend ganz besonders hartnäckig die Antisemitismuskeule geschwungen.
      Keine Folgen, Würdigung des Kindes, wir als Deutsche verbieten Juden, Juden zu sein etc: das ist alles, was der zu bieten hat.

      Das gerade DER jetzt die Klappe aufzureissen WAGT wenn es um FGM geht, ist an verlogener Heuchelei nicht zu toppen.
    • Schramm zeigt doch sehr schön auf, dass es absolut keinen Unterschied zwischen FGM und MGM gibt, ausser einem: der Unterschied zwischen dem Abschnippeln eines unnötigen Hautlappens und der Zertrümmerung der Geschlechtsorgane. X(
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Pizarro73 schrieb:

      Keine Folgen, Würdigung des Kindes, wir als Deutsche verbieten Juden, Juden zu sein etc: das ist alles, was der zu bieten hat.

      Hat er wirklich von "Deutschen" und "Juden" gesprochen? Frau Knobloch, Herr Kramer sind also seiner Meinung nach keine Deutschen? Und dann unterstellt er Beschneidungsgegnern Antisemitismus ...
      Ein gerupfter Spatz verspottet das Gefieder seiner Artgenossen. (Sorbisches Sprichwort)
    • also den Wortlaut habe ich nicht haargenau im Kopf, aber auf jeden Fall, dass man Juden verböte, das ihre Kinder Juden sein dürften. Und Deutschland fiel auf jeden Fall auch.
      Er hat das unermüdlich wiederholt, ebenso die völlig-harmlos-Nummer, völlig ignorierend, was ich zwischendurch angemerkt hatte. Und ich erinnere auch, dass er sich brüstete, im Bundestag beratend tätig zu sein, was mich erschaudern ließ, aber ansonsten bei den politischen Ergebnissen nicht weiter verwunderte.

      Der Typ ist ein richtiger Schreibtischtäter, ganz ruhig und scheinbar verständnisvoll, aber knallhart seiner Ideologie folgend und die Wirklichkeit danach zurecht biegend, was er ja auch in dem Interview wieder tut.

      Und nun macht er einen auf Menschenrechte bei Mädchen, ganz entrüstet und empathisch.

      Sowas von widerlich.
    • "identitätsstiftend..."

      Ja sapperlot, kennen wir das nicht irgendwo her?

      Nach dem Selbstverständnis des Judentums ist die Beschneidung des männlichen Kindes am achten
      Tag nach der Geburt zentraler Bestandteil der jüdischen Identität.

      So die Bundejustizverstümmlerin im Bundestag

      Burkhard Lischka, SPD: "...nur weil sie eine Beschneidung vornehmen, die für ihren Glauben identitätsstiftend ist""

      bundestag.de/dokumente/textarc…838_kw47_de_beschneidung/

      Hiiilfeeee!!! Man will Afrikanern ihre Identität rauben!!! Afrikanisches Leben in Deutschland wird unmöglich!!!
      Eine Jahrtausende alte Tradition wird vernichtet! Traditionspflichtbewusste Eltern werden KRIMINALISIERT! ;);)
    • Hall-of-Jura-Shame

      Merket die Namen, auf dass sich keiner später windet und aalt und von nix mehr wissen will.

      Edward Schramm, Hans-Michael Heinig, Michael Germann, Siegfried Willutzki, Matthias Jestaedt

      gehören auf jeden Fall in die Hall-of-Jura-Shame.

      Sie haben das Leiden negativ Betroffener verhöhnt, medizinisch-wissenschaftliche Forschung komplett ignoriert, Kinderrechte ausschließlich aus Erwachsenenperspektive betrachtet, Menschenrechtsverletzungen dadurch relativert, in welcher Absicht diese angeblich begangen werden.
      Sie haben in grundgesetzwidriger, kulturimperialistischer Denkart die abrahamitischen Religionen und Traditionen über andere Religionen und Kulturen gehoben.
      Sie haben Druck ausgeübt, das die Sühne Deutschlands für abscheulichste Nazi-Verbrechen auf dem Rücken von Kinderrechten ausgeübt werden muss - mit einem fatalen Signal in die Welt, dass in Deutschland Menschenrechte teilbar sind.
      In der Weigerung, sich dem Schicksal einzelner Opfer zu stellen, mit dem Hinweis, es ginge um etwas Größeres, um eine grundsätzliche Güterabwägung, haben sie im Kern faschistoides Gedankengut offenbart.
      In dem Moment, wo der einzelne Mensch, das einzelne Leben und Erleben, nichts mehr zählt, beginnt gedanklicher Totalitarismus, schwindet der Rechtsstaat.
      Genau das ist mit §1631d passiert.
      SOWEIT geht die Dimension dieses Gesetzes.
      Das Grundrecht des einzelnen, Schwachen, wird durch den Staat nicht mehr geschützt.
      Wie schrieb mir ein türkischstämmiger Betroffener:
      "Warum hat Deutschland zugelassen, dass man mir dies antun durfte?"
    • Hatte ihn kurz in der Hall of fame, aber nur kurz. :rolleyes:
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Pizarro73 schrieb:

      Sie haben das Leiden negativ Betroffener verhöhnt, medizinisch-wissenschaftliche Forschung komplett ignoriert, Kinderrechte ausschließlich aus Erwachsenenperspektive betrachtet, Menschenrechtsverletzungen dadurch relativert, in welcher Absicht diese angeblich begangen werden.
      Sie haben in grundgesetzwidriger, kulturimperialistischer Denkart die abrahamitischen Religionen und Traditionen über andere Religionen und Kulturen gehoben.
      Sie haben Druck ausgeübt, das die Sühne Deutschlands für abscheulichste Nazi-Verbrechen auf dem Rücken von Kinderrechten ausgeübt werden muss - mit einem fatalen Signal in die Welt, dass in Deutschland Menschenrechte teilbar sind.
      In der Weigerung, sich dem Schicksal einzelner Opfer zu stellen, mit dem Hinweis, es ginge um etwas Größeres, um eine grundsätzliche Güterabwägung, haben sie im Kern faschistoides Gedankengut offenbart.
      In dem Moment, wo der einzelne Mensch, das einzelne Leben und Erleben, nichts mehr zählt, beginnt gedanklicher Totalitarismus, schwindet der Rechtsstaat.
      Genau das ist mit §1631d passiert.
      SOWEIT geht die Dimension dieses Gesetzes.
      Das Grundrecht des einzelnen, Schwachen, wird durch den Staat nicht mehr geschützt.
      Wie schrieb mir ein türkischstämmiger Betroffener:
      "Warum hat Deutschland zugelassen, dass man mir dies antun durfte?"
      Eine wunderbar kompakte und präzise Kritik an diesen Herren Schramm und Konsorten. Den Nagel perfekt auf den Kopf getroffen. Danke.
      Aufrichtig zu sein kann ich versprechen, unparteiisch zu sein aber nicht. (JWvG)
      Auch für die Religionsfreiheit gilt: "Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders Denkenden." (R.Luxemburg)
    • Weil die Regierung im Falle Edward Schramms offensichtlich WEISS, dass er bei Bedarf unseriöse Arbeit abliefert, je nach politischem Gusto, ist er wohl auch derjenige, der zu einer Stellungnahme beordert wurde im Falle von FGM.

      Besonders tragisch daran ist, dass letztlich gar keine Kinder hinreichend geschützt werden. § 226a StGB ist eindeutig verfassungswidrig. Um dies zu erkennen, bedarf es für einen ausgebildeten Juristen kaum der Ausführungen von Prof. Dr. Tonio Walter, die gleichwohl überaus wertvoll sind.
    • Rechtsverdrehung at its best

      Vielen Dank Maria, dass Du Schramms Stellungnahme herausgesucht hast.

      Der folgende Abschnitt ist ein atmenberaubendes Beispiel dafür, wie hier vorgegangen wird.
      Nicht nur wird die Wirklichkeit im Sinne der Intention frisiert - sondern auch noch in sich unlogisch argumentiert.

      Erstmal entspricht FGM grundsätzlich der Amputation des ganzen Penis, alles klar.

      Und nun beginnt die Eierei:

      Dann sagt er aber auch, dass das teilweis Entfernen der Klitorisvorhaut kein FGM ist, aber natürlich trotzdem klar strafbar sei.
      Also teilweise Entfernen der Klitorisvorhaut auch analog mit Amputation des ganzen Penis, oder was ?!
      Warum sonst die Ungleichbehandlung?

      Fazit:

      Ich wundere mich ja nicht, dass es Leute gibt, die gegen Geld solchen Unfug von sich geben.
      In der deutschen Geschichte haben sich ja schon viele Wissenschaftler aus Karrieregründen zu Unfassbarem hergegeben.

      Aber: dass es im jetzigen Deutschland möglich ist, so objektiv, wie Maria richtig sagt, unseriösen Quatsch von sich zu geben, ohne seinen Ruf als Wissenschaftler zu gefährden - dass man sich scheinbar, wenn einmal Inhaber eines Lehrstuhls, in seinem Falle wohl eher Leerstuhls, offensichtlich wohl alles erlauben kann - das ist mir unbegreiflich.

      Superklasse ist auch dieser Satz:

      Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken,
      er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben.
      Brüll! Jetzt haben sie sich solche Mühe gegeben, und sogar diesen genial pfiffigen Trick angewandt - und der böse Prof. Toni ist einfach nicht darauf reingefallen.
      Ich finde, dafür sollte "Prof." Schramm auch noch einen Strafrechtsbestand erfinden. Sicher könnte er der Bundesregierung dafür eine sattelfeste Begründung liefern.

      Nun aber los:
      b) Zur Tathandlung „Beschneidung“
      Der Gesetzentwurf des Bundesrats enthält als Tathandlung die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in andere Weise. Dadurch, dass der Gesetzentwurf als Tatmodalität auch und sogar in erster Linie die Beschneidung erwähnt, könnte die Vorstellung aufkommen, dass jede Beschneidung eine Verstümmelung darstellt. Dies könnte zunächst zu dem kriminalpolitischen Fehlschluss verleiten, dass im Grunde genommen jede Beschneidung – mithin auch diejenige von Knaben - eine Verstümmelung sei. Dann würde sich aber die Frage stellen, warum nur Mädchen und Frauen vor Beschneidung in § 226 a StGB n. F. strafrechtlich geschützt werden – noch dazu durch einen Qualifikationstatbestand -, nicht aber Knaben und Männer. Durch eine solche Gesetzesformulierung würde die Entscheidung des Gesetzgebers zur familienrechtlichen Erlaubnis der Beschneidung von Knaben in 1631 d BGB konterkariert, und sie würde Zweifel an der Legitimität dieser Sorgerechtsregelung hervorbringen. Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben. Abgesehen davon erscheint der Begriff der Beschneidung im Rahmen der weiblichen
      Genitalverstümmelung nicht nur begrifflich unklar, sondern – ungewollt - womöglich sogar missverständlich, irreführend und bagatellisierend. Bei der Beschneidung eines Knaben wird nur dessen Vorhaut entfernt; bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden hingegen die Genitalien abgeschnitten oder massiv verstümmelt. Zwischen der Beschneidung der männlichen Vorhaut und der Verstümmelung weiblicher Genitalien bestehen grundlegende Unterschiede. Insofern entspricht nicht die Penisvorhaut-, sondern nur die Penisamputation in der Sache der weiblichen Genitalverstümmelung. Abgesehen davon wird sehr kontrovers diskutiert, ob die Zirkumzision bei Knaben nur negative oder nicht vielmehr ausgesprochen positive gesundheitlichen Effekte hat und ob es überhaupt strafbedürftiges Unrecht darstellt. Eine weibliche Genitalverstümmelung hat hingegen keinerlei positive physisch-medizinischen Effekte bei der Frau, sondern ist stets massiv schädigend. Es würde daher eine erhebliche Relativierung und Verharmlosung der negativen Dimension der weiblichen Genitalverstümmelung darstellen, wenn man sie tatbestandlich - auch oder wie in diesem Gesetzentwurf sogar vorrangig - mit dem Begriff der Beschneidung verbinden würde. Außerdem ist der Begriff der Beschneidung unscharf, da es Beschneidungsformen geben kann, die zwar eine Körperverletzung i. S. d. § 223 StGB darstellen und damit eindeutig strafbar sind, aber noch keine „Verstümmelung“ der Geschlechtsorgane auslösen müssen, wie etwa die teilweise Beschneidung der Klitorisvorhaut. Solche Gesundheitsschäden entsprechen vom Unrechtsgehalt her nicht den anderen Formen qualifizierter Körperverletzung (§§ 224, 225, 226 StGB) und können daher nicht mit diesen gleichgestellt werden.
    • Edward Schramm schrieb:

      Dies könnte zunächst zu dem kriminalpolitischen Fehlschluss verleiten, dass im Grunde genommen jede Beschneidung – mithin auch diejenige von Knaben - eine Verstümmelung sei. Dann würde sich aber die Frage stellen, warum nur Mädchen und Frauen vor Beschneidung in § 226 a StGB n. F. strafrechtlich geschützt werden – noch dazu durch einen Qualifikationstatbestand -, nicht aber Knaben und Männer. Durch eine solche Gesetzesformulierung würde die Entscheidung des Gesetzgebers zur familienrechtlichen Erlaubnis der Beschneidung von Knaben in 1631 d BGB konterkariert, und sie würde Zweifel an der Legitimität dieser Sorgerechtsregelung hervorbringen. Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben.

      Das ist schon wirklich unglaublich entlarvend. Was machen wir bloß, um eine objektiv vorliegende sachliche Ungleichbehandlung, die im Grunde jedem Menschen klar vor Augen steht, der fehlerfrei bis drei zählen kann, sprachlich so zu verdrehen, daß es vielleicht doch nicht jedem auffällt? Man bemerkt an diesen Zeilen vor allem Folgendes: alle wissen, dass es sich um eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Jungen und Mädchen handelt. Schramm macht der Regierung in diesem Entwurf Vorschläge dazu, dies sprachlich zu vertuschen und zu verdrehen und unterstellt objektiv unwahre Tatsachenbehauptungen, um die eindeutige Ungleichbehandlung mit allen denkbaren Mitteln in ein legitimierbares Licht zu stellen. Schramm lügt wie gedruckt, ohne rot zu werden. Es handelt sich quasi um einen Leitfaden zur Falschdarstellung. Schramms Rechnung geht allerdings nicht unbedingt auf. Weder Prof. Dr. Tonio Walter noch andere Menschen in diesem Land sitzen dieser lächerlich anmutenden Täuschungskampagne auf.
    • Was können wir tun,

      um solche Leute öffentlich zu demaskieren?

      Maria, Du bringst diese Unfassbarkeiten ungemein schlüssig auf den Punkt.

      Kann man, muss man nicht dagegen vorgehen?

      Wie gesagt, der Typ hat einen Lehrstuhl inne, ist ein vom Staat hoch bezahlter Wissenschaftler!
      Bringt das einen Freibrief mit sich?

      Darf man da einfach das Blaue vom Himmel herunterlügen?

      Das ist für mich ein Phänomen.
    • Das ist ja, was mir an der ganzen Sache so ungeheuer aufstößt. Wie sehr man bereit ist, um die eigene (politische) Karriere nicht zu gefährden, dass offensichtliche zu leugnen bereit ist. Und das passiert nicht nur etwa unwissentlich oder aufgrund "kultureller" Vorprägung, sondern ganz bewußt, aus Kalkül, weil das politische Ziel klar vorgegeben wurde. Die Beschneidung von Jungen muss legal sein, koste es was es wolle und sei es die Verleugnung eigener Werte. Alle sehen die faktischen Parallelen zur FGM aber nur durch das konsequente Leugnen dieser Parallleln kann das Ziel erreicht werden. Dies ist der einzige Ausweg aus dem Dilemma, dass man die MGM in den Status der Unantastbarkeit gestellt hat und das zieht sich quer durch alle Parteien mit Ausnahme der Linken und der Piraten. Wie diese Sorte Mensch morgens noch in den Spiegel schauen kann ist mir unerklärlich.
    • Die Wissenschaft ist frei und unabhängig, das muss auch so sein. Allerdings hindert uns das ja nicht daran, einen Beschwerdebrief etwa an die Universitätsleitung zu schreiben. Hierbei müssen die Unlauterkeiten Schramms einzeln und sehr sauber seziert und widerlegt werden. Es muss ganz deutlich werden, was dieser Mann eigentlich macht - und zwar so, dass es sich aus dem Sachverhalt selbst erschließt. Dass so jemand den Ruf einer ganzen Universität zu gefährden vermag, ist ein Rückschluss, den die Universitätsleitung letztlich selbst ziehen muss. Wichtig ist erst einmal, Feedback zu geben und zu zeigen, dass solche Unsäglichkeiten gesehen werden, dass man sie beobachtet und diskutiert.
    • Ich sehe ja ein, dass das mit dem Lügendürfen wohl so sein muss wg der freien Wissenschaft...ich habe den falschen Beruf gewählt, darf keine falschen Töne treffen, und bei MOGiS muß auch jeder Satz tausendmal abgeklopft werden, ob er wasserdicht ist...ICH WILLs AUCH MAL SO LEICHT HABEN wie diese Leute!!! :cursing:

      Gut, zurück zur Sache, Deine Idee, Maria, klingt sehr gut, DANKE!
      Ich weiß ja von Deiner Pipeline, aber das wäre doch echt eine sinnvolle Aktion.
      Wir haben soviel basierten Rückhalt, den wir nutzen können.
    • Klar braucht die Politik für ihre Zwecke Leute. Das ist für mich und mein (vielleicht unrealistisches) Weltbild eine andere Sache.

      Was ich so phänomenal im eigentlichen Sinne finde, ist, dass sich Leute für Geld dafür hergeben, und zwar welche, die in Amt und Würden agieren, und lügen dürfen, dass es kracht, ohne (bisher) um ihre Reputation fürchten zu müssen - die Unis schmücken sich wahrscheinlich noch damit, wie gefragt ihre Leute beim Gesetzgeber sind.

      Das gilt es zu ändern. Sie sollen in Zukunft um ihre Reputation fürchten müssen.
      Let´s work.
    • Daher sollte ein Gesetzgeber, der einen Straftatbestand zur weiblichen Genitalverstümmelung schaffen möchte, den Begriff der Beschneidung vermeiden, um nicht den Eindruck zu erwecken, er behandele Gleiches ungleich und benachteilige ohne sachlichen Grund Knaben.


      Der Mensch bringt es doch schön auf den Punkt, worum es geht: Um Verschleierung. Um Spin. Um Manipulation.

      Und genauso setzt es die Regierung ja auch um:

      Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 17/13707 soll ein eigenständiger Straftatbestand für die Verstümmelung der
      äußeren weiblichen Genitalien im Strafgesetzbuch (StGB) geschaffen werden.
      Dadurch sollen das Bewusstsein für das Unrecht der Genitalverstümmelung...


      Das Wort "Beschneidung" kommt im Gesetzentwurf in Bezug auf Mädchen/Frauen nur zweimal vor, jeweils im Kontext "Verstümmelung oder Beschneidung" das Wort "Verstümmelung" dagegen 24 mal!


      Und die Grünen setzen noch einen drauf:

      Vor dem Hintergrund der Debatte
      des letzten Jahres zur Beschneidung von Knaben aus
      religiösen Gründen müsse mit einer Diskussion darüber
      gerechnet werden, ob der Gesetzgeber mit den nun
      zu beschließenden Regelungen nicht Gleiches ungleich
      behandle. Bei dieser künftigen Debatte müsse
      herausgestellt werden, dass das, was bei einer weiblichen
      Genitalverstümmelung geschiehe, nichts mit den
      Formen der Beschneidung von Jungen zu tun habe,
      wie sie bei Beachtung medizinischer Standards durch
      die neuen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch
      (BGB) nunmehr ausdrücklich erlaubt seien.


      Nein, das hat nichts, gar nichts mit einander zu tun, da wird nur jeweils erogenes Gewebe von den Genitalien amputiert, da wird nur "desensibilisiert", aber diese Übereinstimmung, das ist völlig nebensächlich, und reiner Zufall! Und beides stammt rein zufällig aus einer archaischen Zeit, als Eltern - außer Totschlagen und Inzest - eigentlich ALLES mit ihren Kindern machen durften.

      Immer das selbe, Gebetsmühlenartig. Das Postulat der heiligen Unvergleichlichkeit...

      Jungens, die können das ab! Das sind doch eh alles Rabauken. Die müssen erst mal ordentlich zurechtgestutzt werden! "Ein Indianer weint nicht!" "Gelobt sei, was hart macht!" "Schmerz muss sein!" "Eisen erzieht" "Stell dich nicht so an! Du willst doch wohl ein richtiger Mann werden, oder? Du bist doch wohl keine Memme, keine Pussy?"

      Und sie "funktionieren" doch trotzdem noch! Sie bleiben doch zeugungsfähig, was will man mehr?

      Aber Mädchen, die sind doch so zart, so zerbrechlich - und so empfindsam! Denen darf man doch nicht wehtun, denen darf man doch nichts antun! Mädchen, die dürfen weinen! Und das wollen wir doch nicht!
      Da passen unsere Feministinnen schon auf! Kleine Jungs haben eine solche Lobby aber nicht. Und Frau Schwarzer findet das Jungenverstümmeln doch auch OK!
      Bei Mädchen ist das nämlich "patriarchalisch" (also per se böse), obwohl es i. d. R. von der Mutter ausgeht, und auch alleinerziehende afrikanische Mütter ihre Töchter verstümmeln.
      Bei Jungen ist das noch viel patriachalischer, jeder Vater möchte nämlich, dass der Sohn "nach seiner Art gerät". Aber das interessiert niemanden.

      Ja, Verstümmelung, das ist schlimm. Das darf man nicht mal bei Tieren, nicht mal bei Leichen! (obschon letztere nichts mehr davon merken, das ist aber eine Sache der "Pietät").

      Als da, ich glaube, es war in Afghanistan, ein paar GIs ein paar Leichen verstümmelt hatten (und so dämlich waren, sich dabei filmen zu lassen) - das gab vielleicht einen Zoff!

      Vor Leichen hat man mehr Respekt als vor männlichen Kindern!

      Dagegen "Beschneidung", das ist doch etwas Positives, oder? Das macht man, damit etwas nicht "ins Kraut schießt"!. Damit die Rosen zahlreicher blühen, die Weinstöcke besser tragen, die Hecken ordentlich aussehen, die Fingernägel nicht abbrechen..
      Wächst doch eh alles wieder nach!
    • Rechtsfalle Klitorisvorhaut

      Denn auch die Klitoris hat eine Vorhaut – auch wenn diese weniger bekannt ist als die des Penis. Und neben der Klitoridektomie (der Entfernung der Klitoris), und der Infibulation (dem teilweisen Zunähen der Scheide) zählt die Entfernung dieser Klitorisvorhaut zu den verbreitetsten Methoden der Frauenbeschneidung, die es auch in Deutschland gibt. NGOs schätzten die Zahl der beschnittenen und von Beschneidung bedrohten Frauen in der Bundesrepublik vor sechs Jahren auf etwa 30.000. Sie steigt zusammen mit der Einwanderung aus Afrika, wo dieser Brauch vor allem nördlich des Kongo sehr verbreitet ist.
    • Edward Schramm schrieb:

      Genitalverstümmelung nicht nur begrifflich unklar, sondern – ungewollt - womöglich sogar missverständlich, irreführend und bagatellisierend. Bei der Beschneidung eines Knaben wird nur dessen Vorhaut entfernt; bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden hingegen die Genitalien abgeschnitten oder massiv verstümmelt.

      Bei der Beschneidung eines Knaben werden die Genitalien immer massiv verstümmelt, schon weil die abgetrennte Vorhaut, auseinandergefaltet, beim Erwachsenen die Größe einer Postkarte hat. Außerdem gibt es nicht nur bei der weiblichen Genitalverstümmelung die berühmte Prozedur mit der Glasscherbe im Busch, Genitalverstümmelungen von Jungen werden regional bedingt oft unter ähnlichen Bedingungen vollzogen wie ihr Pendant bei Mädchen. Darüber hinaus werden 3/4 aller Genitalverstümmelungen von Mädchen in Ägypten im Krankenhaus vogenommen.

      Bild: Genitalverstümmelung von Jungen.
      Bilder
      • 539325_4635543883961_532153714_n.jpg

        39,32 kB, 611×368, 31.329 mal angesehen
    • Weitere Feinheiten der versuchten Manipulation

      Man beachte auch die Wortwahl im Kleinen:

      "..wird nur dessen Vorhaut entfernt..."

      "bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden hingegen die Genitalien abgeschnitten oder massiv verstümmelt."

      Klar, eine Vorhaut wird entfernt. Irgendwie weggezaubert, ganz sauber und rein.
      Aber es wird doch nichts abgeschnitten! Das geht bei Jungs gar nicht. Vorhäute sind nicht abschneidbar. Die sind nur entfernbar.

      Bei Mädchen hingegen muss man schon sagen, was Sache ist. Immer schön das Image aufrecht erhalten, da stünde in jedem Fall ein halbblinder schwarzer Mann im Busch und wedelt mit der Sense.
      Das es auch sehr viel klinisch astreine FGM-Fälle gibt, muss der Kulturimperialist im wahrsten Sinne des Wortes (er überhöht willkürlich einige Kulturen, in dem er ihre Handlungen und die Motivationen als sakrosankt darstellt, und erklärt Riten anderer Traditionen für barbarisch und unterstellt ihnen pauschal schädigende Absichten) Schramm nicht an die große Glocke hängen.
      Ich vermisse in seiner Stellungnahme auch den Hinweis auf zahlreiche Studien, die glasklar evident belegen, dass die "milden"-FGM-Formen zu Traumata und nachhaltigen sexuellen Störungen führen.
      Das indivuelle Leiden von Kindern zählt doch für Leute wie Schramm, Germann und Co nicht, haben sie Jungen gegenüber ja deutlich gezeigt.
      Auch in Karlsruhe hat Schramm sich darauf berufen, es gäbe angeblich keine Studien, dass VAs Schäden verursachen (dumm, wenn man sich nicht informiert oder Todesfälle offensichtlich nicht als Schaden betrachtet).
      Gegenfrage: wo ist die Studie: "Klitorisvorhautreduktion verursacht nachweislich lebenslanges Leid"?
      Herr "Professor", Sie sind doch Wissenschaftler!
    • werner schrieb:

      Gibt es irgendwelche Belege für diese kühne Behauptung?
      Nein, keine evidenzbasierten, jedenfalls.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Bei der Beschneidung eines Knaben wird nur dessen Vorhaut entfernt


      "nur"? Das sind bis zu 50% der Haut des männlichen Genitals, und außerdem noch ein grosser Teil der Schleimhaut.
      Außerdem schädigt die Vorhaut-Amputation die Penis-Eichel, die der Klitoris-Eichel entspricht. Das wird immer gerne unterschlagen. Und das Frenumlum wird auch meistens unterschlagen. Und manchmal wird auch die Penis-Eichel direkt verletzt/teilamputiert.

      Insofern entspricht nicht die Penisvorhaut-, sondern nur die Penisamputation in der Sache der weiblichen Genitalverstümmelung.


      Der Mann hat ja Null Ahnung von Anatomie! Nicht die Penis-Amputation, sondern die Amputation der Penis-Eichel entspräche der Amputation der Klitoris-Eichel.


      ...bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden hingegen die Genitalien abgeschnitten...


      Wie soll das denn gehen? Der allergrößte Teil der weiblichen Genitalien befindet sich innerhalb des Körpers.

      ...keine „Verstümmelung“ ... teilweise Beschneidung der Klitorisvorhaut.


      Ei, wieso das denn nicht? Weil eine so Verstümmelte noch GV haben kann? Ätsch, kann eine Frau nach ganz- oder teilweiser Amputation der Klitoris-Eichel auch noch!

      Weil eine so verstümmelte Frau noch einen Orgasmus haben kann? Ätsch, kann eine Frau nach ganz- oder teilweiser Amputation der Klitoris-Eichel auch noch!

      Weil viele verstümmelte Männer sich gar nicht verstümmelt fühlen? Ätsch, tun viele verstümmelte Frauen auch nicht!

      Weil viele verstümmelte Männer die ganze Diskussion über MGM lächerlich und kulturimperialistisch finden? Ätsch, das finden viele verstümmelte Frauen bzgl. FGM auch!

      Weil die Klitoris-Eichel so viele Nervenzellen hat? Ätsch, die Vorhaut hat noch mehr!

      Die ganz- oder teilweiser Amputation der Klitoris-Eichel mag eine schwerwiegendere Verstümmelung sein, darüber ist es müssig zu streiten - die Amputation von erogenem Gewebe von Kindern ist immer eine Verstümmelung, wenn sie nicht zwingend und akut medizinisch erforderlich ist.

      Dieser ganze Mist gehört mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgt, und so gut es geht eingedämmt. Bei Mädchen wie bei Jungen.
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Liess sich Schramm reinlegen?

      VroniPlag Wiki

      "Eine kritische Auseinandersetzung mit der Dissertation von Dr. Carmen Marie Gottwald: Die rechtliche Regulierung von SterbehilfegesellschaftenVorgelegt zur Erlangung der Doktorwürde der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Gutachter: Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, PD Dr. Edward Schramm. Tag der mündlichen Prüfung: 17. März 2010. Veröffentlicht: Würzburg 2009. → Nachweis Deutsche Nationalbibliothek. → Download Uni Würzburg."


      de.vroniplag.wikia.com/wiki/Cmg
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Man beachte auch die Wortwahl im Kleinen:

      "..wird nur dessen Vorhaut entfernt..."

      "bei der weiblichen Genitalverstümmelung werden hingegen die Genitalien abgeschnitten oder massiv verstümmelt."


      Sehr schön bemerkt, Pizarro!

      Richtig, man muss genau auf die sprachlichen Feinheiten achten, da wird manipuliert ohne Ende.

      Entfernt, das hört sich an, als ob die Vorhaut durch eine Steck- oder Schraubverbindung am Penisschaft angebracht wäre! :cursing: Dabei fließt gewiss kein Blut, da werden keine Nerven durchtrennt, da hört man kein Schmerzensgebrüll.
      Und: Was man entfernen kann, kann man ja problemlos später wieder anbringen! Alles wird gut!
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Übrigens haben wir dem Professor Schramm auch ein kleine Fortbildung in Sachen "Geschichte der Sexualverstümmelung" zu verdanken.


      "Nur die wenigsten dürften wissen, dass solche Verstümmelungsakte im 19. Jahrhundert auch im deutschsprachigen Raum praktiziert wurden, um bei Mädchen und Frauen Masturbation, Hysterie und andere sog. „weibliche Störungen“ zu behandeln.Die weibliche Genitalverstümmelung „zielt auf die Kontrolle über die Sexualität der minderjährigen und später erwachsenen Frauen, die Verhinderung ihrer sexuellen Selbstbestimmung und ihrer freien Entwicklung."


      Bei Beschneidung von Jungen war das historisch natürlich ganz anders: einerseits ein Bund mit Gott und andererseits ein Nebenprodukt der Cornflakes-Forschung. Auf die absurde Idee, damit "männliche Störungen" zu behandeln, ist jedoch noch niemals keiner nicht gekommen. Deshalb kann die Historie der Hautlappenentfernung im Gegensatz zur Genitalzertrümmerung auch nicht als Hinweis auf mögliche böse Hintergedanken in heutiger Zeit herangezogen werden. ;)
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • PD Dr. Edward Schramm
      Friedrich-Schiller-Universität Jena,
      Rechtswissenschaftliche Fakultät,
      Lehrstuhl für Deutsches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht,
      insbesondere Wirtschaftsstrafrecht


      Wirtschaftsstrafrecht, LOL, das passt gut! Die Knabenverstümmelung ist ja auch ein sehr einträgliches Geschäft!
      Dann ist der Mann ja wirklich Experte! :thumbsup:
      Ex iniuria ius non oritur
      Aus Unrecht entsteht kein Recht
    • Ich möchte darauf hingewiesen, dass Herr Schramm bislang kein Professor ist, sondern "nur" Privatdozent (so eine Art Professor auf Probe) ;)

      Maria Werner schrieb:

      Allerdings hindert uns das ja nicht daran, einen Beschwerdebrief etwa an die Universitätsleitung zu schreiben. Hierbei müssen die Unlauterkeiten Schramms einzeln und sehr sauber seziert und widerlegt werden. Es muss ganz deutlich werden, was dieser Mann eigentlich macht - und zwar so, dass es sich aus dem Sachverhalt selbst erschließt. Dass so jemand den Ruf einer ganzen Universität zu gefährden vermag, ist ein Rückschluss, den die Universitätsleitung letztlich selbst ziehen muss. Wichtig ist erst einmal, Feedback zu geben und zu zeigen, dass solche Unsäglichkeiten gesehen werden, dass man sie beobachtet und diskutiert.
      Es wäre auch klasse, wenn wir einige von Schramms Studenten darauf aufmerksam machen könnten, was er zu dem Thema schreibt. Einige Studis fänden dieses Engagement ihres Dozenten sicherlich bedenklich.

      Allerdings werden die meisten einfach nichts von dieser Haltung Schramms wissen. Das bekommen ja eigentlich nur Leute mit, die sich mit dem Thema "Beschneidung" vertieft beschäftigen.
    • Danke für Deine Informationen und Anregungen, MPV! Herzlich willkommen im Forum. (welcome)

      An die Studies hatte ich gar nicht gedacht, stimmt, an die kommt man sicherlich über die Studentenvertretungen dran. Und er ist kein Professor? Nicht einmal einer der Wichtigsten in Deutschland....? Wir haben wohl etwas gepennt in unseren Recherchen, aber ich grinse gerade ziemlich breit.... :D
    • werner schrieb:

      Euer Sohn darf nicht Jude, Euer Sohn darf nicht Moslem werden, solange er nicht volljährig ist.“

      Meiner Auffassung nach kann ein Mensch erst dann Jude, Moslem, Christ oder was auch immer werden wenn er in der Lage ist eine eigene und freie und unabhängige Willensbildung zu entfalten. Bei (Klein-)Kindern dürfte das keineswegs der Fall sein. Zuvor kann er nur in einer Glaubensrichtung unterrichtet werden nach preferenz der Eltern.
    • Vielen Dank für die freundliche Begrüßung :)
      (Kurz zu mir persönlich: Ich bin selbst beschnitten. Hatte seit letztem Herbst massive emotionale Probleme deswegen, und habe jetzt immer noch erhebliche. Ich lese seit ein paar Monaten unregelmäßig hier mit, habe aber erst jetzt die Kraft gefunden, mich auch selbst anzumelden. Ich werde sicher später noch ausführlich über meine eigene Situation schreiben.)

      Laut seinen Seiten sowohl bei der Fakultät Tübingen als auch in Jena ist Schramm "nur" PD:
      jura.uni-tuebingen.de/professo…n/kuehl/lehrstuhl/schramm
      rewi.uni-jena.de/Prof_+Dr_+Den…th-31803,31801,70773.html



      Ähm, Studentenverbindungen sind überhaupt nicht meine Welt. Man könnte auch vielleicht noch gucken, ob das Thema jemanden bei der Fachschaft interessiert. Oder per Facebook direkt einzelne Studenten anschreiben. Wahrscheinlich kann man da sogar gezielt Leute suchen, die auch Vorlesungen bei Schramm hören. (Ich selbst nutze Facebook nicht, deswegen weis ich das nicht sicher)