Neues von Jerzy Montag

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    • So muss man ihn wohl verstehen. Dem Faß den Boden schlägt auch das aus:

      Ich habe der gesetzlichen Regelung zugestimmt, das elterliche Recht zur Bestimmung des Kindeswohls ihrer Söhne einzuschränken, wenn sie die Einwilligung zu einer Vorhautbeschneidung aussprechen. Die Einschränkungen ergeben sich aus § 1631 d BGB, der Ihnen ja – wie ich lese – bekannt ist.


      Das Gesetz, dass die Körperverletzung zum völligen Belieben in das Elternrecht legt auch noch als Einschränkung desselben zu verkaufen. Das hat schon Chuzpe, um ein passendes jüdisches Wort zu verwenden.
    • R2D2 schrieb:

      Das Gesetz, dass die Körperverletzung zum völligen Belieben in das Elternrecht legt auch noch als Einschränkung desselben zu verkaufen.
      Die Körperverletzung muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden und darf nicht zur Verhinderung der Masturbation eingesetzt werden. Beides stellt eine geradezu unüberwindliche Einschränkung dar. ;(
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ich möchte Sie schon einmal im Voraus darum bitten, die Frage nicht mit einem pauschalen Hinweis auf die schweren und schwersten Formen der weiblichen Genitalverstümmelung abzutun, sondern frage Sie explizit auch danach, warum selbst die leichteren Formen der Genitalbeschneidung bei Mädchen geächtet werden, die mitunter lediglich aus einem Einritzen der Klitorisvorhaut bestehen und in den Folgen der Beschneidung von Jungen vergleichbar oder weniger gravierend sind?

      Schön eingeleitet. Und wie windet er sich?

      Sie müssen es schon mir überlassen, auf welche Weise und mit welchen Argumenten ich dies mache.

      Klar, anders kommt er aus der Nummer auch nicht raus, als immer wieder den Mantra "kann mich nicht vergleichen" zu bemühen.

      Auf Französisch nennt man das "mauvaise foi": Bösgläubigkeit, Unaufrichtigkeit, Unehrlichkeit, etwas wider besseres Wissen behaupten.

      Er schein aber anzudeuten, dass Einritzen kein Problem sei... Nanu?! bröckelt die Verteidigungslinie?
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Das ist in der Tat ein Plädoyer für die Legalsierung von FGM Typ Ia + IV:

      Wir sprechen ganz bewusst von Verstümmelungen und nicht von kosmetischen Eingriffen im Intimbereich oder von Anritzungen oder Ähnlichem. Die vom Gesetz erfassten Genitalverstümmelungen bei Mädchen wären in diesem Sinne mit einer Entfernung der Eichel bei Jungen vergleichbar.
      Alles, was nicht mit der Entfernung der Eichel vergleichbar ist, ist also vom Gesetz gegen FGM nicht erfasst und keine Genitalverstümmelung. Dass der Gesetzesentwurf anderes besagt ist da schon fast geschenkt.
    • Jerzy Montag schrieb:

      "...nach den mir vorliegenden Informationen..."

      Was kann Jerzy Montag dafür, wenn ihm keine adäquaten Informationen vorliegen? Wahrscheinlich wollen diese Informationen gar nicht auf seinen Schreibtisch. Wir haben es ja schon öfter in dieser Debatte erlebt, dass Informationen die Schreibtische von Politikern scheuen wie Teufel das Weihwasser...
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Was kann Jerzy Montag dafür, wenn ihm keine adäquaten Informationen vorliegen?


      Wie sage noch der Strafrechtler Fischer? immanent beschränkt? In der Wahrnehmung, auf jeden Fall.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • "Ich möchte Sie schon einmal im Voraus darum bitten, die Frage nicht mit einem pauschalen Hinweis auf die schweren und schwersten Formen der weiblichen Genitalverstümmelung abzutun, sondern frage Sie explizit auch danach, warum selbst die leichteren Formen der Genitalbeschneidung bei Mädchen geächtet werden, die mitunter lediglich aus einem Einritzen der Klitorisvorhaut bestehen und in den Folgen der Beschneidung von Jungen vergleichbar oder weniger gravierend sind? "

      Die Akzeptanz der milden Formen der FGM scheint wohl tatsächlich der einzige Weg aus der kognitiven und juristischen Dissonanz zu sein. Welcome to the club, ladies. (würg)
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Also wenn Anritzen OK ist, warum Ritzen die Muslime und Juden nicht die Vorhaut der Jungen auch nur an? Die Vorhaut bliebe dran, die Eichel verbliebe in ihrem normalen, geschützten Ambiente, würde nicht desensibilisert, das wäre doch schon ein riesiger Fortschritt gegenüber einer Amputation!
      Und der Form wäre Genüge getan: An der Vorhaut sollt ihr sie be-schneiden. Da steht ja nicht ab-schneiden. :)
      Dann sollte man das doch in den 1631d reinschreiben: das elterliche Sorgerecht umfasst das einmalige, geringfügige Anritzen der Genitalien ihrer Kinder (geschlechtsneutral). Vielleicht würde dann dem letzten Bundespenner klar, wie daneben das alles ist.
      Geschlechtsspezifische Gesetze sind da nicht möglich, sondern nur Gesetze in Abhängigkeit von der Schwere des Eingriffs.
      Auch das Einritzen ist keineswegs harmlos und risikolos, ganz besonders das Einritzen von Schleimhäuten.
    • Hallo Maria,

      von mir wirst Du kein Plädoyer für irgendeine Form von FGM zu hören bekommen!
      Jegliche nicht-indizierte schneidende oder stechende Manipulation an den Genitalien von Kindern muss allein schon aus dem Grundgesetz und den Menschenrechten heraus verboten sein. Aus dem gesunden Menschenverstand sowieso.
      Wie ja eigentlich Erwachsenen eh alle Manipulationen in dieser "Hochsicherheitszone" untersagt sind, vom Waschen durch die Eltern und Untersuchungen beim Arzt mal abgesehen. Aus gutem Grund!

      Wenn die Kinder selbst da herumfummeln, herumrubbeln - das ist was anderes. Das ist sogar normal, zumindest phasenweise.
      Aber kaum ein Kind schneidet an sich herum. Selbstverstümmelungen kommen bei Kindern manchmal vor, selten, und sind ein sehr ernstes Zeichen, da sollte man einen Kinderpsychiater aufsuchen. Da wird dann aber eher geritzt, oder blutig gekratzt, etc. Von kleinen Jungen, die sich die Vorhaut abgeschnitten hätten habe ich allerdings noch nie gehört (tut wohl auch saumäßig weh).
      Klar ist, dass der extrem perverse §1631d in die Tonne muss. Diese Sonder-Spezial-Extrawurst ruiniert den Rechtsstaat.

      Die Frage ist, ob man die Genitalverstümmelung von Kindern überhaupt explizit mit einem speziellen Gesetz regeln muss, ob der §223BGB nicht reicht. Was allerdings berücksichtigt werden muss ist, dass ein Kind kaum klagen kann, Verjährungsfristen müssten also wie beim Missbrauch ab 18 anfangen zu laufen. Das würde vor allem die Profi-Verstümmler sehr abschrecken.

      Wenn man aber ein explizites Gesetz macht, muss es soweit es geht geschlechtsneutral sein. Also Strafe in Abhängigkeit von der Schwere des Eingriffs, nicht in Abhängigkeit vom Geschlecht. Letzteres ist einfach nur Diskriminierung.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      von mir wirst Du kein Plädoyer für irgendeine Form von FGM zu hören bekommen!
      Jegliche nicht-indizierte schneidende oder stechende Manipulation an den Genitalien von Kindern muss allein schon aus dem Grundgesetz und den Menschenrechten heraus verboten sein. Aus dem gesunden Menschenverstand sowieso.

      Selbstverständlich. Ich habe das nicht angezweifelt, Deine Ausführungen hatten einen klar satirischen Unterton. Allerdings wollte ich das einfach doch mal noch aufgreifen, weil ich schon Stimmen vernommen hatte (nicht: Deine), die mit dem Gedanken der ursprünglichen Brit (Kappung der Vorhautspitze) spielten.

      Selbstbestimmung schrieb:

      Was allerdings berücksichtigt werden muss ist, dass ein Kind kaum klagen kann, Verjährungsfristen müssten also wie beim Missbrauch ab 18 anfangen zu laufen. Das würde vor allem die Profi-Verstümmler sehr abschrecken.

      Ja, genau hier liegt der Hund begraben! Das ist der wundeste aller Punkte: die absolute Rechtlosstellung der Betroffenen. Als Kinder werden sie bei der Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder der für § 223 StGB notwendigen Anzeigeerstattung von den Sorgeberechtigten vertreten, was in der Regel ihre Eltern sind und das sind ja gerade die Personen, die die Verstümmelung vornehmen lassen wollen. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Sind die Betroffenen dann endlich erwachsen, sind ihre Ansprüche verjährt - für die nach 2002 Geborenen bleiben allenfalls Schadenersatzansprüche, also Regreß für finanzielle Belastungen aufgrund der Beschneidung etwa für Senslip-Dinger oder TLC-Tugger. Die Geldbeträge sind so gering, dass die Gegner eher einwilligen werden, als ein Urteil zu riskieren. Schmerzensgeldansprüche und Strafverfahren sind hingegen verjährt.
    • Jetzt wir einem auch klar, woher der Ausdruck "Montagsproduktion" kommt! :)

      Die Eingriffe, die meistens an Mädchen kurz vor der Pubertät bis zum 18. Lebensjahr erfolgen, beschädigen die Sexualorgane...

      Ja und? Wird die Vorhaut und das Frenulum bei der MGM nicht beschädigt? Sogar zerstört! Und in Folge wird dann auch noch die Eichel beschädigt.
      Interessant wäre, wie Montag "Sexualorgan" definiert. Zumal die ja angeblich bei der FGM "oder" "ganz entfernt" werden. Das ist der billige Versuch, die einen Genitalkomponenten als wichtig, die anderen als unwichtig hinzustellen.
      Bei der FGM wird nie das Organ Klitoris "ganz entfernt". Das geht gar nicht. Es wird bei der häufigsten Form höchstens ein kleiner Teil davon (ca. 1/10) , die Klitoris-Eichel, ganz oder teilweise entfernt (was aber auch schlimm genug ist). Die Klitoris-Eichel hat weniger Nerven als die Penis-Vorhaut. (was nicht heißt, das sie nicht hochempfindlich wäre).
      Der Montag soll mal erklären, was für ein Organ da "ganz entfernt" wird. Die Schamlippen zählen biologisch nicht als "Organ".
      Und nicht nur das, es gibt auch Formen der FGM, wo "nur" die Klitoris-Vorhaut entfernt wird. Die Klitoris-Vorhaut hat eine ähnliche Funktion wie die Penis-Vorhaut: sie schützt die zugehörige Eichel.

      Dieses ganze Auseinanderdividieren von Kindesverstümmelung in "gute" und "böse" Verstümmelungen ist widerlich.

      Der Jerzy Montag ist Sohn eines Juden, und es ist schon mehr als auffällig wie er sich in der Vergangenheit für die Verharmlosung des jüdischen Rituals engagiert hat, und gleichzeitig auf dem muslimischen Ritual (das wenigstens fast immer beim Arzt und mit effektiver Betäubung stattfindet) herumkritisiert hat.
      Ach Gott, ja, Vorsitzender der Deutsch-israelischen Parlamentariergruppe ist er auch noch...
    • Jerzy Montag kennt sich auch mit "Anachronismen" aus:


      Der ehemalige rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, sagte 2012, „die strafrechtliche Verfolgung vom Beischlaf unter Verwandten und Geschwistern“ sei ein „Anachronismus“ und moralische Tabus dürften nicht mit dem Strafrecht durchgesetzt
      Da gebe ich ihm sogar Recht, der Staat hat kein Recht, bestimmte Formen (vaginal) der einverständlichen Sexualität zwischen Erwachsenen zu bestrafen. Aber auch da haben sich religiöse Vorstellungen durchgesetzt.
      Was Geschwister angeht kam auch der Ethikrat (der Genitalverstümmelung bekanntlich wie Montag OK fand) zu diesem Schluss.

      Mich wundert aber dann die Haltung zur Genitalverstümmelung von Jungen:

      Die strafrechtliche Nicht-Verfolgung von Genitalverstümmelung ist ein Anachronismus und religiös motivierte Körperverletzung an Kindern darf nicht mit dem Sorgerecht durchgesetzt werde
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Sehr schade und schlecht gemacht, dass die alten Links zu abgeordnetenwatch nicht mehr funktionieren.

      Jerzy Montag schrieb:

      Eine Gleichstellung der Genitalverstümmelung von Mädchen mit der Beschneidung der Vorhaut von Jungen ist absurd und völlig abwegig.
      Hier wird dem Fragesteller sogleich etwas unterstellt, er habe alle Formen von GGM mit BGM gleichgestellt. Das ist ein Griff in die Schopenhauersche Trickkiste, die Erweiterung einer Aussage, um sie ins Lächerliche zu ziehen (Kunstgriff eins).

      Dies tut auch niemand außer denjenigen, die entweder die Genitalverstümmelung erlauben oder die Vorhautbeschneidung auf Teufel komm raus kriminalisieren wollen.
      Und *schwupps* - die nächste Unterstellung, mit suggestiven Schein-Alternativen.

      Also, wenn man Jungen wie Mädchen vor Elternwunsch-Genitalreduzierungen schützt - dann kommt der Teufel raus? Wo kommt er raus?
      Glaubt Montag an den Teufel, und an "Teufelsaustreibung"? ?(


      Bei uns in Deutschland haben alle Religionsgemeinschaften das verfassungsmäßige Recht, die Inhalte ihrer Religion selbst zu bestimmen.
      Wie, ein Freibrief für Körperverletzung an Wehrlosen? Dann kann also eine Religionsgemeinschaft auch das Abschneiden von anderen Körperteilen von Kindern "bestimmen"?

      Alle, auch die Dawoodi Bohra, also dürfen die Mädchen auch die Vorhaut abschneiden? Steile These!


      Auch die Definition des Kindeswohls obliegt in erster Linie den jeweiligen Eltern und nicht Dritten
      Wenn Babys vor Schmerzen brüllen - fühlen die sich wohl? :FP01


      Auf der Welt sind ca. 60 - 70 % aller Männer beschnitten.
      Unkorrigierte Fake News bei abgeordnetenwatch. Wovon träumt Montag eigentlich nachts? :-((

      Schaun mer mal, wie lange dieser Link funktioniert:

      abgeordnetenwatch.de/profile/j…g/fragen-antworten/202024
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.