NABUCO schrieb:
Und deshalb muss man eben aufzeigen, dass es nur ein menschliches Gebot ist, dann fallen vielleicht die Hemmungen unserer Gesetzgeber, die Beschneidung zu verbieten.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss auch mit umgekehrten Vorzeichen gelten. Einfacher ausgedrückt kann und darf man Beschneidung niemals verbieten. Was jedoch strikt verboten werden muss, sind Zwangsbeschneidungen.
Wenn Menschen jüdischen, muslimischen oder christlichen Glaubens davon überzeugt sind, dass sie beschnitten werden wollen, dann ist dies auch ihr gutes Recht. Wir verbieten doch auch niemanden sich die Schamlippen operieren zu lassen oder ähnliches.
Auch ist es nicht die Aufgabe eines Staates aufzuzeigen, ob die Beschneidung ein göttliches oder menschliches Gebot ist. Im Rahmen der "Gesundheitsfürsorge" kann der Staat höchstens über die Nachteile einer Beschneidung aufklären und alles unternehmen, dass Kinder nicht aufgrund von Fehldiagnosen die Vorhaupt amputiert bekommen.
Sofern sich jemand frei dazu entscheidet seine Genitalien verändern zu lassen, geht dies weder den Staat noch die Gesellschaft etwas an. Aus diesem Grund braucht es für mich in Bezug auf die religiöse Beschneidung keinen Schutz durch die Religionsfreiheit, weil jeder Erwachsene ohnehin das Recht haben muss frei über seinen Körper zu entscheiden.
Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)