Strafanzeige wird geprüft

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    • In der Anzeige, die dem Tagesspiegel vorliegt, wird ihm deshalb Körperverletzung vorgeworfen. Das Ritual, die sogenannte Metzitzah B’peh, sei „ein die Gesundheit des Kindes erheblich gefährdendes Verfahren“, weil Herpesviren übertragen werden könnten. Ein Neugeborenes habe noch keine körpereigene Immunabwehr, es könne zu Hirnhautentzündungen kommen. Damit liege ein offensichtlicher und gravierender Verstoß gegen ärztliche Regeln vor. Erstattet hat die Anzeige ein Verein von Opfern sexuellen Missbrauchs, der in der religiösen Beschneidung eine Verletzung der sexuellen Integrität erkennt. Die Metzitzah B’peh ist nur bei ultraorthodoxen und einigen orthodoxen jüdischen Gemeinschaften üblich.
    • "An der Zeremonie nahmen mehr als 400 Gäste teil, darunter auch Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden, der sich zu der Anzeige allerdings nicht äußern will."

      Schade, jetzt wo's interessant wird, sagt der nichts. Muss halt noch mal ein Flug für Yona Metzger gebucht werden.

      Bin ich froh, dass ich unseren Bundespräsidenten im Oktober 2012 in einem vierseitigen Brief u.a. auf Metzitzah B'Peh hingewiesen habe. Die Lektüre wurde mir auch vom Bundespräsidialamt bestätigt. Wahrscheinlich bin ich einer dieser Vulgärrationalisten.
    • Das war übrigens nicht die einzige Strafanzeige. Mindestens eine weitere hat es gegeben, die nicht auf Metzitzah B’peh abzielte, sondern allgemein auf die mangelnde Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst (Hygiene, fehlender Hand-, Mund-, Haarschutz, Anästhesie etc). Liegt auch bei der Staatsanwaltschaft Berlin. So einfach, wie es sich die Staatsanwaltschaft Hof gemacht hat ("Jetzt haben wir ja §1631d, da ist das ja erlaubt"), kann es sich die Staatsanwaltschaft Berlin da nicht machen. Ich befürchte ja, dass man versuchen wird, dies als einfache und nicht als schwere und gefährliche Körperverletzung zu deklarieren und dann mangelndes öffentliches Interesse behaupten und den Fall einstellen wird.
    • R2D2 schrieb:

      Ich befürchte ja, dass man versuchen wird, dies als einfache und nicht als schwere und gefährliche Körperverletzung zu deklarieren und dann mangelndes öffentliches Interesse behaupten und den Fall einstellen wird.

      Eine strafrechtliche relevante Körperverletzung wird nur dann vorliegen, wenn gesundheitliche Schäden beim Jungen durch den Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen nachgewiesen werden können. Das Nichteinhalten der "Regeln der ärztlichen Kunst" zieht keine rechtlichen Konsequenzen nach sich. Es gibt keine Berufsordnung oder sonstige Auflagen. Nicht einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch ärztliche "Kollegen" ist möglich.
    • Pöser Pürger schrieb:

      Schade, jetzt wo's interessant wird, sagt der nichts. Muss halt noch mal ein Flug für Yona Metzger gebucht werden.


      Pöser Pürger schrieb:

      Die Lektüre wurde mir auch vom Bundespräsidialamt bestätigt. Wahrscheinlich bin ich einer dieser Vulgärrationalisten.


      hahaha geil!!! :D

      Teichtal ist einer der offiziellen Rabbiner der jüdischen Gemeinde. Für den Eingriff hatten die Eltern einen seit über 30 Jahren als Mohel tätigen Israeli nach Deutschland eingeladen.

      Also jemand anderen? Hat jemand anderes als Teichtal den Eingriff vorgenommen? ?(
    • Ja, Fleischman kam aus Israel, um den Job zu machen.
      Teichtal ist Rabbi und nicht Mohel.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Pöser Pürger schrieb:

      Wahrscheinlich bin ich einer dieser Vulgärrationalisten.
      Vulgärrationalist - und womöglich noch religiös unmusikalisch! ;)
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Der Fall Teichtal im Kölner Stadtanzeiger

      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • "Dem Beschneider wird daher von der Staatsanwaltschaft Körperverletzung vorgeworfen."

      So funktioniert die Stille Post: im Tagesspiegel war es nur eine Anzeige, jetzt hat die Staatsanwaltschaft schon Anklage erhoben. Morgen wird die "New York Times" berichten, dass Mohel Fleischmann im Knast sitzt... :whistling:
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.