Schmerz hilft Kindern

    • Der Zusammenhang zur Beschneidung ist schwer herzustellen.
      Dass Evangelikale mindestens "problematisch" sind, ist klar. Aber beschneidenden Eltern eine derartige Motivation zu unterstellen, fände ich nicht zielführend.

      «Immer mehr evangelikale Eltern lehnen Gewalt gegen Kinder ab. Aber leider gibt es nach wie vor die anderen», sagt der Zürcher Religionswissenschaftler Georg Otto Schmid.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Warum schwer herzustellen? Die Parallele liegt doch klar auf der Hand. Diese Eltern meinen ebenso wie die Eltern, die beschneiden lassen, auch ausschließlich zum Wohle der Kinder zu handeln. Sie tun es ja nicht, um ihre Kinder zu erniedrigen oder aus anderen niederen Bewegründen heraus. Die Argumente sind genau dieselben. Es ist gut für die Kinder. Es hilft ihnen. Es schadet ihnen nicht. Und jetzt verrate mir, warum ich einem Kind unter massiven Schmerzen einen Körperteil amputieren, sie aber nicht mit einem Stock verhauen darf, zumal wenn er extra so gewählt wird, keine bleibenden physischen Schäden zu hinterlassen. Ich bin mir sicher, dass wenn die Eltern nur ausreichend auf das Kind eingewirkt haben, es ein Kind selber auch als gerecht und hilfreich empfinden wird, durch gelegentliche Schläge auf den rechten Pfad gebracht zu werden. Wenn ich die Beschneidung als Erziehungsrecht deklariere, dann ist das schon lange Erziehung. Schon rein von der Wortbedeutung "Erziehung" (=Bewirken eines gewünschten Verhaltens) würde man Schläge viel eher als Erziehungsmaßnahme ansehen als eine Beschneidung.
    • susanna schrieb:

      In der Generation meiner Eltern ist diese Haltung zur Züchtigung von Kindern auch noch recht weit verbreitet.
      Das ist der berühmte Täter-Opfer-Kreislauf.

      Dass Beschneidungsbefürworter in ähnlicher Weise dem Kind bewusst Schmerzen zufügen wollen, um ihm "eine Lektion zu erteilen", ist (abgesehen von einigen durchgeknallten Orthodoxen, die sich offen dazu bekennen) eine Unterstellung, bei man sehr vorsichtig sein sollte. Es ist ein Unterschied, ob man den Schmerz bewusst herbeiführen will oder ob man ihn verleugnet.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • R2D2 schrieb:

      Warum schwer herzustellen?
      weil der Artikel selbst, jene Eltern als Ausnahme, auch unter Evangelikalen definiert. Aus Extrembeispielen kann man keine Regel ableiten und die dann übertragen auf die Beschneidung. Das ist ein Wenig, als würde man eine muslimische Beschneidung unter Vollnarkose mit einer Metzizah b'Peh vergleichen, ohne jegliche Betäubung, in einer kontaminierten Umgebung.
      • Die Vorhaut kann mit einer Rosenknospe verglichen werden. Wie eine Rosenknospe wird sie erst blühen, wenn die Zeit gekommen ist. Niemand öffnet eine Rosenknospe, um sie zum Blühen zu bringen (Dr. med. H. L. Tan).
      • Alle Wahrheit verläuft in drei Stadien: Im ersten wird sie verlacht. Im zweiten wird sie vehement bekämpft. Im dritten wird sie als selbstverständlich anerkannt (Arthur Schopenhauer).
      • Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt (Thomas Mann)
    • Guy, das BVerfG hat bereits mehrfach festgestellt, dass die Quantität des Vorkommens eines Verhaltens überhaupt kein Argument für dessen Legitimität ist und umgekehrt, das Ansinnen noch der kleinsten Gruppierung genauso zu bewerten ist, wie das der großen Religionen. Es spielt insofern überhaupt keine Rolle, ob dieses Ansinnen ein Extrembeispiel ist und auch unter Evangelikalen nur selten anzutreffen ist. Und, Werner, "eine Lektion zu erteilen" in einem erniedrigendem Sinne, genau darum geht es diesen Evangelikalen nach meinem Verständnis eben gerade nicht. Aus deren Bewußtsein heraus, ist das Schlagen der Kinder eben gerade keine Demütigung.
    • Ich sehe ihn in Bezug auf die Schmerzzufügung: diese Evangelikalen wollen sie, die Beschneidungsbefürworter ( bis auf Ausnahmen) wollen sie vermeiden. Dass sie sie verleugnen, ist eine andere Sache.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Wie du schon schreibst, nicht alle wollen ihn vermeiden. Es gibt durchaus Meinungen, dass die Beschneidung weh tun muss, um ihrer Bedeutung als Bund mit Gott gerecht zu werden. Und auch diese Evangelikalen wollen den Schmerz nicht als treibender Faktor ihres Handelns. Ihnen geht es um Erziehung und religiöses Gebot. Es ist nicht ihr Primärziel Schmerz zu erzeugen, sondern Mittel zum Zweck. Insofern nehmen Sie den Schmerz auch nur in Kauf und verharmlosen ihn, um die für sie wichtigen Ziele zu erreichen. Dasselbe kann man für die Beschneidung sagen.
    • "Personensorge" / Erziehungsrecht

      Ein wirklich aufschlussreicher Artikel:

      "Der Autor Tedd Tripp erklärt, wie man ein achtmonatiges Baby ­davon
      abbringt, sich an einem Büchergestell hochzuziehen: Man schlägt es mit
      einem Stock. Selbstverständlich zieht man ihm vorher die Windeln aus. "


      Evangelikale: Liebe dein Kind – auch mit der Rute - Beobachter

      Nachdem der Bundestag den § 1631 d BGB bereits verabschiedet hat, könnte man doch das ganze noch ausbauen:

      - § 1631 d BGB - schmerzhafte Genitalverstümmelung (bereits erledigt)
      - § 1631 e BGB - schmerzhaft Züchtigung, aber nur zum Wohle des Kindes
      - § 1631 f BGB - Zwangsverheiratung, aber ebenfalls nur zum (finanziellen oder sonstigen) Wohle des Kindes
      - § 1631 g-z BGB - frei verfügbar für weitere sadistische Gesetzesvorhaben unserer Abgeordneten in Berlin

      Außerdem sollten wir auch an unsere älter werdenden Mitbürger und Abgeordneten gedenken:

      - § 1905 BGB Sterilisation (bereits erledigt)
      - § 1905 d BGB - Beschneidung, um die Körperhygiene im Alter zu erleichtern
      - § 1905 e BGB - Züchtigungsgebot, um dem Altersstarrsinn entgegen zu wirken
      -
      § 1905 f-z BGB - zur freien Verfügung für weitere Vergeltungsmaßnahmen,
      welche sich misshandelte Kinder für ihre Eltern ausdenken könnten
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)