Prof. Dr. jur. Christoph Sowada (Uni Greifswald)

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    • Prof. Dr. jur. Christoph Sowada (Uni Greifswald)

      Am Ende eines Interviews mit der Greifswalder Studentenzeitung sagte der Strafrechtler Prof. Dr. jur. Christoph Sowada:
      "Für die Entscheidung des Gesetzgebers spielen ganz sicher auch politische Überlegungen eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang ist der gesamte Fragenkreis einer gelingenden Integrationspolitik berührt. Aber ein schlechtes Gefühl bleibt, da der Preis für die Toleranz, die wir den religiösen Vorstellungen der Eltern entgegenbringen, nicht von Ihnen (dem Interviewer) oder mir, sondern von den betroffenen Kindern zu zahlen ist. Und es sollte auch nicht übersehen werden, dass die Kinder keine politische Stimme haben, ihre Grundrechte zu artikulieren."
      webmoritz.de/2012/12/03/die-frage-nach-den-grundrechten-2/

      Schade, dass Professor Sowada nicht auf der wissenschaftlichen Fachtagung des Wissenschaftskollegs Greifswald "Rituelle Beschneidung von Jungen. Interdisziplinäre Perspektiven" vom 4. bis 5. April 2013 spricht.
      wiko-greifswald.de/uploads/med…lyer_RBvJ_02_25_final.pdf
    • Und es sollte auch nicht übersehen werden, dass die Kinder keine politische Stimme haben, ihre Grundrechte zu artikulieren.
      Eine kleine Ergänzung: Und es sollte auch nicht übersehen werden, dass die Kinder noch keine politische Stimme haben, ihre Grundrechte zu artikulieren.

      Davon abgesehen bedürfen Grundrechte von Kindern keiner Artikulation. Kinder sind vollwertige Grundrechtsträger, ohne wenn und aber.
    • Prof. Sowada spricht "nur" aus, was alle wissen: das es sich um ein Sondergesetz für unsere jüdischen Mitbürger handelt. Reinhard Merkel hat dies allerdings noch viel klarer formuliert als Sowada. Merkel hat auch formuliert, dass sich der Eiertanz, den die Befürworter in Deutschland veranstaltet haben, sich noch mal rächen wird. Den jüdischen Mitbürgern wurde dadurch letztlich ein Bärendienst erwiesen, da sie wieder einmal durch Sondergesetze definiert werden.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Prof. Sowada spricht "nur" aus, was alle wissen: das es sich um ein Sondergesetz für unsere jüdischen Mitbürger handelt. Reinhard Merkel hat dies allerdings noch viel klarer formuliert als Sowada. Merkel hat auch formuliert, dass sich der Eiertanz, den die Befürworter in Deutschland veranstaltet haben, sich noch mal rächen wird. Den jüdischen Mitbürgern wurde dadurch letztlich ein Bärendienst erwiesen, da sie wieder einmal durch Sondergesetze definiert werden.

      Es hat sich um ein Sondergesetzgebungsverfahren für unsere jüdischen Mitbürger gehandelt. Als Sondergesetz würde ich es nicht bezeichnen, da religiöse Gründe überhaupt keine Rolle spielen.

      Hätte man tatsächlich ein jüdisches Sondergesetz verabschiedet, würde ich mich persönlich nicht mehr darum kümmern. Das könnten die Betroffenen dann selbst tun.
    • Pöser Pürger schrieb:

      werner schrieb:

      Als Sondergesetz würde ich es nicht bezeichnen, da religiöse Gründe überhaupt keine Rolle spielen. Hätte man tatsächlich ein jüdisches Sondergesetz verabschiedet, würde ich mich persönlich nicht mehr darum kümmern. Das könnten die Betroffenen dann selbst tun.
      Ich meinte natürlich nicht "Sondergesetz" im streng juristischen Sinne. Aber jedem war/ist klar, für wen das Gesetz zusammengeschustert wurde.

      Kümmern würde ich mich um ALLE Kinder, nicht nur um die, die auf deutschem Staatsgebiet leben, sondern überall.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Ich meinte natürlich nicht "Sondergesetz" im streng juristischen Sinne. Aber jedem war/ist klar, für wen das Gesetz zusammengeschustert wurde.

      Im Prinzip dürfte das so sein. Ob alle Gründe die maßgeblich waren, jemals an die Öffentlichkeit gelangen, ist die so Frage.

      werner schrieb:

      Kümmern würde ich mich um ALLE Kinder, nicht nur um die, die auf deutschem Staatsgebiet leben, sondern überall.
      Ich meinte das Gesetz. Um das Gesetz würde ich mich nicht (mehr) kümmern, wenn es ein religiöses Sondergesetz wäre. Je mehr man sich um bestimmte Religionen und deren Angelegenheiten "kümmert", desto stärker macht man sie. Die brauchen ständig Aufmerksamkeit von allen Seiten. Bedeutungslosigkeit wäre deren Ende. Da ist denen lieber die Auseinandersetzung, in der sie sich entsprechend positionieren und ihre Wichtigkeit betonen können.
    • Pöser Pürger schrieb:

      Ob alle Gründe die maßgeblich waren, jemals an die Öffentlichkeit gelangen, ist die so Frage.
      Welche Gründe sollten das sein?

      Pöser Pürger schrieb:

      Je mehr man sich um bestimmte Religionen und deren Angelegenheiten "kümmert", desto stärker macht man sie.
      Die Frage, ob man bestimmte Themen/Personen stärker macht, wenn man sich um sie "kümmert", ist hier schon öfter diskutiert worden. Aus meiner Sicht ist das durchaus ein strittiges Thema. Es kann auch fahrlässig sein, bestimmte Themen/ Personen links liegen zu lassen.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      Zitat von »Pöser Pürger«
      Ob alle Gründe die maßgeblich waren, jemals an die Öffentlichkeit gelangen, ist die so Frage.

      Welche Gründe sollten das sein?
      da gibt es einen bekannten religiösen Beschneider aus Nordbayern, der auf seiner Webseite auch nichtreligiöse Beschneidungen schon seit Jahren angeboten hat. Was er tatsächlich praktiziert hat, liegt im Bereich der Vermutung. Es sind aber bestimmt nicht alle Anzeigen gegen diesen Mann an die Öffentlichkeit gelangt. Für den passt das der § 1631d BGB wie angegossen:

      (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

      Man hätte das im Gesetz Erlaubte auch eingrenzen können durch eine Formulierung, wie etwa:

      In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen für eine religiöse Beschneidung auch von der jeweiligen Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders...

      Da könnte es aber für den religiösen Beschneider aus Nordbayern und ggfs. Kollegen von ihm immer noch sehr eng werden. Mit Hinweis auf Verbotsirrtum bei nichtreligiösen Beschneidungen wäre da überhaupts nichts zu machen.

      Es kann auch fahrlässig sein, bestimmte Themen/ Personen links liegen zu lassen.
      Dem will ich nicht widersprechen. Im Bereich der Meinungsäußerung sollte man nicht zurückhalten.