Der Bundestag soll heute unter anderem über eine Änderung des § 197 BGB entscheiden. Dieser soll die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche von Kindern gegenüber ihren Eltern oder anderen Erwachsenen auf 30 Jahre verlängern.
„1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen."
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706261.pdf
Was ist nun aber eine Beschneidung?
1) Geschieht eine Beschneidung mit Vorsatz? - Ja
2) Verletzt eine Beschneidung das Leben? - Teilweise ja - siehe aktuellen Todesfall USA
3) Verletzt eine Beschneidung den Körper? - Ja
4) Verletzt eine Beschneidung die Gesundheit? - Ja, körperliche, sexuelle und psychische Folgen
5) Verletzt eine Beschneidung das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung? Ja
Wenn ich das ganze richtig verstehe, können Eltern aufgrund des § 1631 d BGB zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber die Kinder hätten bei Verabschiedung des § 197 BGB-E das Recht, Schadensansprüche gegenüber ihren Eltern und den Beschneidern geltend zu machen.
Manchmal kann es eben auch von Vorteil sein, wenn Leute sich Gesetze ausdenken und dabei so schlampig arbeiten, dass den Gerichten ausreichend Handlungsspielräume geschaffen werden, um hier gerechtere Lösungen zu finden.
„1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen."
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706261.pdf
Was ist nun aber eine Beschneidung?
1) Geschieht eine Beschneidung mit Vorsatz? - Ja
2) Verletzt eine Beschneidung das Leben? - Teilweise ja - siehe aktuellen Todesfall USA
3) Verletzt eine Beschneidung den Körper? - Ja
4) Verletzt eine Beschneidung die Gesundheit? - Ja, körperliche, sexuelle und psychische Folgen
5) Verletzt eine Beschneidung das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung? Ja
Wenn ich das ganze richtig verstehe, können Eltern aufgrund des § 1631 d BGB zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber die Kinder hätten bei Verabschiedung des § 197 BGB-E das Recht, Schadensansprüche gegenüber ihren Eltern und den Beschneidern geltend zu machen.
Manchmal kann es eben auch von Vorteil sein, wenn Leute sich Gesetze ausdenken und dabei so schlampig arbeiten, dass den Gerichten ausreichend Handlungsspielräume geschaffen werden, um hier gerechtere Lösungen zu finden.
Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)