Staatlicher Schutz bei Beschneidung

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    • Staatlicher Schutz bei Beschneidung

      "Ob die verabschiedete Gesetzesänderung, mit der dieEntscheidung über eine Genitalverstümmelung von Knaben ohne jede Kontroll- oder Schutzinstanz in das willkürliche Ermessen der Eltern gelegt wird, verfassungsgemäß ist, darf allerdings angezweifelt werden Das BVerfG hat in seiner Begründung über die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz, die im Zusammenhang mit dem Massenmord ("Amoklauf") von Winnenden eingereicht wurden (2 BvR 1645/10, 2 BvR 1676/10, 2 BvR 1677/10), festgestellt:

      In seinem klassischen Gehalt schütztArt. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170<214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95<98>).
      Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl.BVerfGE 56,54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>;


      Beschneidungsgesetz beschlossen - eine faire Anerkennung religiöser Tradition? | beck-community
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • werner schrieb:

      ohne jede Kontroll- oder Schutzinstanz in das willkürliche Ermessen der Eltern gelegt wird
      Die neue Regelung steht explizit unter dem Vorbehalt des Kindeswohls, das im Übrigen das gesamte elterliche Sorgerecht beherrscht. Hierbei handelt es sich in besonderem Maße um einen ausfüllungsbedürftigen Gesetzesbegriff. Auf solche Begriffe entfalten die Grundrechte eine "Ausstrahlungswirkung" (vgl. Palandt § 242 Rd Nr. 7). Es wird also darauf ankommen, die Gerichte zu überzeugen, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes höherwertig als andere Grundrechte ist. Ich sehe einen Zeitraum von 3 maximal 5 Jahren, in dem dies gelingen müsste. Vielleicht begreift schon vorher die Mehrheit der Muslime und Juden, dass sich das Gesetz letztlich gegen ihre Kinder richtet.
    • Götz schrieb:

      Die neue Regelung steht explizit unter dem Vorbehalt des Kindeswohls, das im Übrigen das gesamte elterliche Sorgerecht beherrscht.

      Der Kindeswohl-Vorbehalt wie er im § 1631d BGB formuliert ist, geht völlig ins Leere, genauso wie die Regeln der ärztlichen Kunst sowie die Befähigung religiöser Beschneider. Nichts davon ist rechtlich bindend, außer die Vorsehung von Beschneidern durch Religionsgesellschaften. Weder das Kindeswohl unterliegt der Kontrolle, noch die Einhaltung der "Regeln der ärztlichen Kunst" noch die Ausbildung von Beschneidern. Kein religiöser Beschneider muss sich irgendeine Kontrolle gefallen lassen. Es ist ein reiner Willkür-Paragraph. Die nett gemeinten aber wirkungslosen Formulierungen dienen nur dem Zweck, dass Kristina Schröder nachts keine Alpträume bekommt.
    • Pöser Pürger schrieb:

      Die nett gemeinten aber wirkungslosen Formulierungen dienen nur dem Zweck, dass Kristina Schröder nachts keine Alpträume bekommt.
      Die Familienministerin hat doch völlig andere Probleme zu lösen als das Thema Beschneidung. Denken wir doch nur an die vielen Kinderbücher, die gegenüber Maximalpigmentierten inadäquate Formulierungen verwenden ;)

      Neben der religiösen Beschneidung, die ich ebenfalls mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar halte, haben wir ja noch den Problembereich der nichtreligiösen Beschneidung.

      Nehmen wir mal an, ein Junge kommt mit seinen Hausaufgaben und dem Lernen auf Klassenarbeiten aus Ansicht der Eltern nicht so gut voran, weil er mit beginnender Pubertät immer mal wieder für einige Zeit auf der Toilette verschwindet oder sein Papiertaschentuchverbrauch extrem angestiegen ist. Kommen nun die Eltern zu dem Entschluss, dass man hier zum Wohl des schulischen Erfolges den Jungen von seinem verwerflichen Zeitvertreib abbringen muss, damit er sich wieder mehr seinen schulischen Aufgaben widmet, kommt der § 1631 d BGB wie gerufen. Schließlich gibt er den rechtlichen Rahmen, um die Maßnahme durchführen zu lassen, die dem ganzen "Treiben" ein Ende setzen kann.

      Bezüglich dieser Problematik habe ich mich am 18.11.2012 an das Familienministerium gewandt. Bereits am 31.01.2013 bekam ich dann die Antwort mit der Bitte um Verständnis, dass man erst jetzt Zeit für die Beantwortung gehabt hätte. Frau Söfker schreibt dann "im Auftrag" sinngemäß, dass es nicht im Sinne des Kindeswohl wäre, wenn eine Beschneidung dazu durchgeführt wird, um das Kind zu bestrafen oder die Masturbation zu erschweren.

      Ein frommer Wunsch ohne jegliche Möglichkeiten für das Kind sich hiergegen zu wehren. Wenn die Eltern plötzlich ihren Sinn für eine perverse Form von Körperhygiene entdecken (abschneiden, damit man nicht waschen muss), dann hätten sie im Sinne des Kindes gehandelt. Wäre das Kind in der Schule vielleicht sogar versetzungsgefährdet, wäre bereits fraglich, ob das Ansinnen der Eltern nicht vielleicht doch auch noch im Bereich des Kindeswohl zu suchen wäre.

      Ein Gutes hat der § 1631 d BGB jedenfalls. Er tut keinem weh, also keinem der 434 Abgeordneten, welche entschieden haben, dass zahlreichen Kindern unter teils großen Schmerzen die Vorhäute amputiert werden dürfen. Dies ist auch der Grund, warum ich gegenüber diesen Abgeordneten nur noch tiefste Verachtung empfinden kann und garantiert keinen davon mehr wählen werde.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      Frau Söfker schreibt dann "im Auftrag" sinngemäß, dass es nicht im Sinne des Kindeswohl wäre, wenn eine Beschneidung dazu durchgeführt wird, um das Kind zu bestrafen oder die Masturbation zu erschweren.

      Ach? Und hat Frau Söfker denn auch ein Notfallprozedere mitgeliefert, mit dem sich der Junge wehren kann? Hat Frau Söfker auch nur ansatzweise eine Idee geäußert, ob Jungs wohlmöglich doch noch so etwas wie ein Grundrecht über ihren Körper haben? Oder wenigstens eine Begründung, warum 1631d keine Klausel über das Mitbestimmungsrecht des Jungen enthält?
      Gruß
      Hickhack
    • Hallo,

      Das willkürliche Ermessen der Eltern kann sicherlich eine Rolle spielen, jedoch gehe ich davon aus, daß die meisten Mütter nicht derart gepolt sind und ihre Jungen lieben, vorallem wenn es noch junge/frische Mütter sind. Diese sind doch häufig unter dem Stress auch ja alles richtig zu machen mit ihren Kindern. Unter Ausblendung von rituellen und religiösen Beschneidungen sind es doch die ärztlichen Authoritäten, welche Handlungsbedarf und Handlungsdruck aufbauen. Bei mir wurde unter Hinweis eines Allgemeinmediziners auf ein mögliches vorliegen einer Phimose eine Überweisung in eine Kinderklinik mitte der 1980er ausgesprochen zur genaueren Abklärung. An diesem Tage um 7 Uhr fand in der Kinderklinik ein Gespräch zwischen Tür und Angel mit meiner Mutter statt, um 16 Uhr wurde ich nach der OP entlassen, als Privatpatient muss man da auch nicht warten. Ich bin mir trotz meines damaligen Alters von erst 7 Jahren aber absolut sicher, daß die Indikation einer Narbenphimose falsch war, zumal der Operateur das lächerliche Argument aufgeführt hat, daß das später mal ganz toll beim Sex sei... Medizinisch völlig irrelevant und disqualifizierend, und es reduziert den Sinn der Operation auf ein zukünftig zu erwartendes, kosmetisches Ergebnis, welches nicht der Gesunderhaltung dient. Ich hatte weder Schmerzen noch andere Probleme, selbst die Vorhaut war vollständig zurückstreifbar ohne Schmerz. Alternativbehandlungen haben nicht stattgefunden, und abwarten hätte ja auch der finanziellen Situation des Arztes nicht gedient.
      Ich denke daß hier auch sehr stark finanzielle Interessen erkennbar sind, die es zu beschränken gilt. Zum Schutz des Kindes vor dem Arzt, welchen ich für gefährlicher halte als die Schutzlosigkeit vor der Mutter/dem Vater.
      Ich für meinen Teil hätte mir gewünscht, daß eine bildgebende und schriftliche Dokumentation über die Feststellung der Diagnose stattgefunden hätte. So kann ich heute nur mit den Achseln zucken und habe keinen Nachweis / keine Sicherheit darüber, ob dieser Eingriff gerechtfertigt war oder nicht. Vlt. würde eine derart gestaltete Dokumentationspflicht den ein oder anderen medizinisch notwendig geforderten Eingriff vermeiden, wenn sich im Nachhinein die zu leichtfertige Diagnose als falsch erweisen könnte.
    • Hickhack schrieb:

      Ach? Und hat Frau Söfker denn auch ein Notfallprozedere mitgeliefert, mit dem sich der Junge wehren kann? Hat Frau Söfker auch nur ansatzweise eine Idee geäußert, ob Jungs wohlmöglich doch noch so etwas wie ein Grundrecht über ihren Körper haben? Oder wenigstens eine Begründung, warum 1631d keine Klausel über das Mitbestimmungsrecht des Jungen enthält?

      Frau Söfker hat ausgeführt, dass der § 1631 d BGB den Grundrechten der Kinder "im besonderen Maße Rechnung" trägt. Das Wort "besonders" muss man hier wohl eher mit "sonderbar" übersetzen.

      Zuwiderhandlungen, die eine Beschneidung als Bestrafungs- oder Erziehungsmaßnahme zum Zweck haben "sind nach dem Gesetzesentwurf eindeutig unzulässig."

      ***Ironie an *** Wenn einem Kind im Sinne des Kindeswohl Schmerzen und sexuelle Einschränkungen zugemutet werden, wofür braucht man hier ein Mitbestimmungsrecht des Betroffenen. Schließlich soll es dem Kind doch genauso in seiner Entwicklung weiterhelfen wie eine kräftige Tracht Prügel, welche von verweichlichten Humanisten leider aus dem BGB gestrichen wurde. Wen die Kinder alt genug sind, können sie ja noch immer ihre Grundrechte ausleben und dann ihre eigenen Söhne beschneiden lassen. *** Ironie aus ***
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Ventus schrieb:

      Das willkürliche Ermessen der Eltern kann sicherlich eine Rolle spielen, jedoch gehe ich davon aus, daß die meisten Mütter nicht derart gepolt sind und ihre Jungen lieben, vorallem wenn es noch junge/frische Mütter sind.
      Die Willkür will ich bei jungen / frischen Müttern garantiert nicht unterstellen. Bei Müttern von pubertierenden Jungen wäre ich mir hier schon weniger sicher.

      Warum Du wirklich beschnitten wurdest, ist heute nur noch Spekulation. Ob die Ärzte recht hatten oder ob die Ärzte nur Profit machen wollten, wäre eine Möglichkeit. Wenn Du aber keine Beschwerden hattest, stellt sich mir auch die Frage, warum Deine Mutter / Deine Eltern diesem Eingriff so "unkritisch" zugestimmt hatten. Schließlich ging es ja nicht um die Extraktion eines Milchzahns.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Es waren die 80er, Informationen um das Thema waren rar, und Ärzte hatten eine nicht zu hinterfragende Autorität, der Druck auf eine Mutter das Richtige zu tun und ganz abgesehen davon eine fehldende Risikenaufklärung und eine verharmlosende Darstellung als Routineeingriff, nicht nennenswerter als eine Impfung und nur mit Vorteilen.
    • Ventus schrieb:

      Es waren die 80er, Informationen um das Thema waren rar, und Ärzte hatten eine nicht zu hinterfragende Autorität, der Druck auf eine Mutter das Richtige zu tun und ganz abgesehen davon eine fehldende Risikenaufklärung und eine verharmlosende Darstellung als Routineeingriff, nicht nennenswerter als eine Impfung und nur mit Vorteilen.
      Die 80er waren aber auch "innerlich" konservativer geprägt. Weißkittel bekamen damals tatsächlich noch keinen Gegenwind aus dem Internet.

      Falls Dein Vater oder Deine Großväter und Deine Onkels alle nicht beschnitten sind, weiß ich nicht so recht, warum man es nicht beim "Altbewährten" belassen hatte. So modern wie alle in der 80er taten, waren doch die meisten nicht wirklich.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • susanna schrieb:

      Tatsache ist doch: Niemand muss oder kann die tatsächliche Motivation der Eltern zur VA ihrer Söhne ergründen. Sie brauchen als Begründung nur Gesundheit angeben, das wars. Ich unterstelle dabei keinen Eltern Willkür oder Gedankenlosigkeit. Elternliebe kann eben die eigenartigsten Formen annehmen...

      Ich teile leider Deinen Optimismus bezüglich der elterlichen Motivation überhaupt nicht.
      Gruß
      Hickhack
    • Hickhack schrieb:

      Tatsache ist doch: Niemand muss oder kann die tatsächliche Motivation der Eltern zur VA ihrer Söhne ergründen. Sie brauchen als Begründung nur Gesundheit angeben, das wars. Ich unterstelle dabei keinen Eltern Willkür oder Gedankenlosigkeit. Elternliebe kann eben die eigenartigsten Formen annehmen...

      Ich teile leider Deinen Optimismus bezüglich der elterlichen Motivation überhaupt nicht.
      Natürlich ist jeder von uns weit davon entfernt, irgendjemandem irgendetwas zu unterstellen, aber dass in der elterlichen Erziehung Willkür und Gedankenlosigkeit oft eine Rolle gespielt haben bzw. spielen, ist eine viel beschriebene Tatsache. Der meist zitierte Topos lautet:"Ich schlage Dich, weil ich Dich liebe." Eine aus heutiger Sicht ziemlich "eigenartige" Form der Elternliebe, die in der Tat nicht zu Optimismus Anlass gibt. Insofern sehe ich zwischen beiden Statements keinen Widerspruch.
      Ich empfehle dazu den Elternratgeber " Die Mutter und ihr erstes Kind", der bei uns noch bis in die 1960er Jahre DER Renner auf dem Elternratgebermarkt war, und in seiner Urfassung im 3. Reich noch " Die deutsche Mutter und ihr erstes Kind" hiess. Die konsequente Regelung des kindlichen Lebens und das Brechen bzw. die " Kanalisierung" des kindlichen Willens galt danach als vornehmste Aufgabe von "Mütterlichkeit", und natürlich wurde alles medizinisch " begründet".
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Ich vermute einmal, dass die erste Triebfeder für Beschneidungen die Geldgier mancher schwarzen Schafe ist, die sich Ärzte nennen. Klar kann man mit dem Thema nicht befasste Eltern überrumpeln, und eine Beschneidung als gesundheitsfördernd und dringend darstellen. 90% der medizinisch nötigen Beschneidungen sind in Wirklichkeit unnötig. Und dann gibt es auch Eltern, die unbedingt die Todsünde der Masturbation bei ihren Söhnen behindern wollen … Ich hoffe zumindest das sind nicht all zu viele. Aber allein zu diesem Zweck wurde in den USA die Beschneidung eingeführt galt doch die Masturbation als Auslöser aller tödlichen Krankheiten, und erst später wurde behauptet die Beschneidung selbst wirke gegen die gerade kursierenden tödlichen Krankheiten, und da ist heute eben Aids an der Reihe.
    • Ventus schrieb:

      ich frage mich gerade, wann es so weit ist, daß Zirumzisionen für den Erhalt des Weltklimas gemacht werden... ich denke wir sind nicht mehr all zu weit davon entfernt... ;)
      Die Gründe für Beschneidungen sind schon kreativ. Da aber Beschneidungen ja eben immer an dem Körperteil durchgeführt werden, welches für die Sexualität verantwortlich ist, lässt sich der eigentliche Sinn nicht vertuschen. Beschneidungen sollen die Sexualität beschneiden, nicht mehr und nicht weniger.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)