Benni schrieb:
Lieber NoCut, bei einer Staatsanwaltschaft kann man sich m.W. über jede Einstellung eines Verfahrens beschweren und unter Nennung bisher nicht berücksichtigter neuer Sachverhalte und Erkenntnisse um eine Neuaufnahme des Verfahrens zumindest bitten bzw. die Sache erneut zur Strafanzeige bringen. Ein nächster Schritt ist dann ggf. das Klageerzwingungsverfahren, wozu du selber geschädigt sein bzw. ein berechtigtes Interesse haben müsstest (was immer das heißt).
Dann habe ich ja mit meiner Email-Anfrage wohl bereits das Richtige unternommen. Dort habe ich nachgefragt, ob die Aufklärungsfragebögen in Bezug auf die Verfahrenseinstellung überprüft wurden. Zusätzlich habe ich angefragt, ob auch sichergestellt war, dass die hohen Schmerzen durch eine unzureichende Schmerzlinderung kein Risiko für die Säuglinge dargestellt haben. Schließlich kommt es ja aufgrund der heftigen Schmerzen bei Säuglingen durch das Schreien auch immer mal wieder zu einer Lungenembolie oder Herzproblemen.
Dass der Mohel nicht weiß oder wusste, was der den kleinen Säuglingen angetan hat, kann ich mir deshalb nicht vorstellen. Sicherlich hat er wie alle Mohel sein Handeln im Glauben begründet gesehen. Aber so wie Hexenverbrennungen, Folter und Mord im Namen der christlichen Kirchen ein Aberglaube waren, denke ich persönlich auch über die Beschneidungen, die ja nachweislich ohnehin einen heidnischen Ursprung hat.
Pöser Pürger schrieb:
Eine Körperverletzung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein Oxymoron, es ist die geistige Ausgeburt kranker Gehirne.
Sofern der Betroffenen selbst entscheiden kann, ist dies ja kein Problem. In Notsituationen bei Lebensgefahr dürfen hier selbst die Ärzte ohne Einwilligung Notoperationen durchführen. Das Problem der Einwilligung wie aber auch bei der Beschneidung ist die Unmündig des Patienten. Hier muss der Stellvertreter im Sinne des Betroffenen so entscheiden, wie dieser es für sich entscheiden würde, wenn er es selbst entscheiden könnte. Wenn ein erwachsener Mann dann seinen Eltern für die Beschneidung dankbar ist, haben sie wohl alles richtig gemacht. Falls nicht, haben sie Unfriede gesät, der wohl entweder irgendwann aufgehen wird oder in der Beschneidung der nächsten Generation sein Ventil finden wird.
Innerhalb von Europa gibt es übrigens Staaten, die bei Körperverletzungen strenger sind als bei uns. In Großbritannien sind z.B. bereits Verletzungen durch SM grundsätzlich strafbar, aber Beschneidungen gelten vorläufig noch immer als zulässig. Dafür konnte man aber in Großbritannien bis 1961 bei einem missglückten Selbstmordversuch auch noch als Mörder angeklagt werden?!
Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)