Staatsanwaltschaft Hof: Beschneidung durch Rabbiner ist keine Straftat

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    • Benni schrieb:

      Lieber NoCut, bei einer Staatsanwaltschaft kann man sich m.W. über jede Einstellung eines Verfahrens beschweren und unter Nennung bisher nicht berücksichtigter neuer Sachverhalte und Erkenntnisse um eine Neuaufnahme des Verfahrens zumindest bitten bzw. die Sache erneut zur Strafanzeige bringen. Ein nächster Schritt ist dann ggf. das Klageerzwingungsverfahren, wozu du selber geschädigt sein bzw. ein berechtigtes Interesse haben müsstest (was immer das heißt).
      @ Benni
      Dann habe ich ja mit meiner Email-Anfrage wohl bereits das Richtige unternommen. Dort habe ich nachgefragt, ob die Aufklärungsfragebögen in Bezug auf die Verfahrenseinstellung überprüft wurden. Zusätzlich habe ich angefragt, ob auch sichergestellt war, dass die hohen Schmerzen durch eine unzureichende Schmerzlinderung kein Risiko für die Säuglinge dargestellt haben. Schließlich kommt es ja aufgrund der heftigen Schmerzen bei Säuglingen durch das Schreien auch immer mal wieder zu einer Lungenembolie oder Herzproblemen.

      Dass der Mohel nicht weiß oder wusste, was der den kleinen Säuglingen angetan hat, kann ich mir deshalb nicht vorstellen. Sicherlich hat er wie alle Mohel sein Handeln im Glauben begründet gesehen. Aber so wie Hexenverbrennungen, Folter und Mord im Namen der christlichen Kirchen ein Aberglaube waren, denke ich persönlich auch über die Beschneidungen, die ja nachweislich ohnehin einen heidnischen Ursprung hat.

      Pöser Pürger schrieb:

      Eine Körperverletzung nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ist ein Oxymoron, es ist die geistige Ausgeburt kranker Gehirne.
      Eine Körperverletzung stellt jeder Eingriff in den menschlichen Körper dar. Selbst einen Zwangsmedikation ist somit genauso eine Körperverletzung wie eine einfache Blutabnahme. Körperverletzungen werden nur dann im Strafgesetzbuch straffrei gestellt, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

      Sofern der Betroffenen selbst entscheiden kann, ist dies ja kein Problem. In Notsituationen bei Lebensgefahr dürfen hier selbst die Ärzte ohne Einwilligung Notoperationen durchführen. Das Problem der Einwilligung wie aber auch bei der Beschneidung ist die Unmündig des Patienten. Hier muss der Stellvertreter im Sinne des Betroffenen so entscheiden, wie dieser es für sich entscheiden würde, wenn er es selbst entscheiden könnte. Wenn ein erwachsener Mann dann seinen Eltern für die Beschneidung dankbar ist, haben sie wohl alles richtig gemacht. Falls nicht, haben sie Unfriede gesät, der wohl entweder irgendwann aufgehen wird oder in der Beschneidung der nächsten Generation sein Ventil finden wird.

      Innerhalb von Europa gibt es übrigens Staaten, die bei Körperverletzungen strenger sind als bei uns. In Großbritannien sind z.B. bereits Verletzungen durch SM grundsätzlich strafbar, aber Beschneidungen gelten vorläufig noch immer als zulässig. Dafür konnte man aber in Großbritannien bis 1961 bei einem missglückten Selbstmordversuch auch noch als Mörder angeklagt werden?!
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • NoCut schrieb:

      Eine Körperverletzung stellt jeder Eingriff in den menschlichen Körper dar. Selbst einen Zwangsmedikation ist somit genauso eine Körperverletzung wie eine einfache Blutabnahme. Körperverletzungen werden nur dann im Strafgesetzbuch straffrei gestellt, wenn die Einwilligung des Betroffenen vorliegt.

      Es ist schon zu unterscheiden, ob eine Körperverletzung Begleiterscheinung oder Endergebnis einer medizinischen Maßnahme sein soll. In letzerem Falle könnte bei Vorsatz nicht mehr von medizinischer Maßnahme gesprochen werden. Da aber der § 1631d BGB genau diesen Fall regeln möchte, ist es Unsinn die "Regeln der ärztlichen Kunst" ins Spiel zu bringen. So wollte ich das eigentlich rüber bringen.
    • Pöser Pürger schrieb:

      Es ist schon zu unterscheiden, ob eine Körperverletzung Begleiterscheinung oder Endergebnis einer medizinischen Maßnahme sein soll.
      Sobald jemand in einen weißen Kittel schlüpft, glauben wir oft uneingeschränkt, dass dessen Handeln immer richtig sei. Daher gibt es ja auch viele Beschnittene, bei denen die Eltern auf die Aussagen der Ärzte vertraut hatten. Aber auch in anderen Bereichen wird häufig operiert, ohne dass das Ergebnis aus "medizinischer" bzw. gesundheitlicher Sicht sinnvoll war und hier spiele ich bewusst nicht auf Schönheits-OP´s an.

      Eine religiöse Beschneidung ist wohl mit einer Sterilisation vergleichbar. Wenn hinterher der Patient noch lebt und die (von den Eltern gewünscht) Funktionseinschränkung eingetreten ist, kann man die OP als nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" ausgeführt betrachten.

      Von der Wortherkunft hast Du dagegen vollkommen recht. Medizin bedeutet die ärztliche Kunst / Heilkunst und meint damit nicht die vorsätzliche Schädigung von gesundem Gewebe. Eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung müsste daher z.B. auch aus steuerlicher Sicht umsatzsteuerpflichtig sein und beim Arzt der Gewerbesteuer unterliegen*. Schließlich findet ja das Gegenteil einer Heilbehandlung statt und daher wäre es ja sogar verwerflich derartige Eingriffe auch noch steuerlich zu begünstigen.

      * Vielleicht sollte man mal einigen Urologen, die häufig beschneiden, das zuständige FA auf den Hals hetzen ;-)
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Das mit der Umsatzsteuer ist eine gute Idee, Bravo NoCut!

      Inzwischen habe ich mich mit dem Gießener Arzt ausgetauscht, der den Mut hatte, seinem ärztlichen Gewissen zu folgen und den Mohel aus Hof anzuzeigen. Was zu den Regeln der ärztlichen Kunst gehört, durfte er den Staatsanwälten bei mehreren Anhörungen persönlich darlegen. Es hat die Staatsanwaltschaft anscheinend nicht beeindruckt. Wenn wir nun um eine nochmalige Prüfung bitten bzw. erneut Strafanzeige erstatten, sollten wir das wissen. Es scheint mir hier auch um Politik zu gehen.
    • Benni schrieb:

      Wenn wir nun um eine nochmalige Prüfung bitten bzw. erneut Strafanzeige erstatten, sollten wir unsere Bedenken wahrscheinlich publik machen. Es scheint hier auch um Politik zu gehen.
      Wie gehen wir dies aber praktisch an? Das beste wäre wohl ein Musterschreiben zum runterladen, dass jeder dann ausdrucken und an die Staatsanwaltschaft nach Hof schicken kann. Vielleicht finden wir einen Juristen, der uns hierbei helfen kann.

      Irgendwie stört mich dabei jedoch auch ein wenig, dass es etwas von einer Art Hetzkampagne gegen einen einzelnen Mohel hat. Der Fisch stinkt ja bekanntlich vom Kopf her, auch wenn ich das Handeln dieses einzelnen dennoch ebenfalls für verwerflich halte.

      Die Geschichte bezüglich der USt werde ich mal bei einem nächsten Gespräch an passender Stelle fallen lassen. Bisher ist ja der Finanzverwaltung z.B. teilweise noch nicht mal bewusst, dass jede Laserbehandlung eines Muttermals immer nur kosmetische Gründe haben kann, weil bei medizinischer Indikation immer geschnitten werden muss. Die Gewerbesteuer dürfte übrigens wegen der Abfärbetheorie richtig bitter werden. Das hat schon "gewerbliche" Abmahnungsanwälte in Bedrängnis gebraucht.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Antwort von der Staatsanwaltschaft in Hof

      Benni schrieb:

      Inzwischen habe ich mich mit dem Gießener Arzt ausgetauscht, der den Mut hatte, seinem ärztlichen Gewissen zu folgen und den Mohel aus Hof anzuzeigen.

      @ Benni

      Habe heute von der Staatsanwaltschaft ein nichtssagendes Mail bekommen. Man habe alles gründlich geprüft und im übrigen könnte man wegen des Datenschutzes nicht mehr dazu sagen. Wenn ich das im Internet richtig gelesen habe, hätte z.B. nur der Kläger einen Anspruch auf nähere Informationen. Daher meine Bitte an Dich. Könntest Du nicht vielleicht nochmals mit dem Arzt Kontakt aufnehmen und ihn bitten, dass er hier in Bezug auf den Umfang der Ermittlungshandlungen Nachforschungen anstellt.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)
    • Rabbi Goldberg beschneidet lt. der Jüdischen Allgemeinen auch Pfarrer und muslimische Jungen

      @NoCut: Entschuldige bitte, dass ich erst jetzt antworte.
      Nach allem was ich erfahren habe, soll eigentlich gar nicht ermittelt worden sein. Der Rabbiner sei nicht befragt oder vorgeladen worden. Es wurde also wohl jeglicher Anfangsverdacht einer Straftat ausgeschlossen. Ich muss zugeben, dass ich da im Moment auch nicht weiter weiß. :(

      Rabbiner David Goldberg äußerte sich anschließend gegenüber der Jüdischen Allgemeinen:
      »Viel Unterstützung erhielt ich, vor allem von religiösen Christen«, erinnert sich Goldberg. »Anders war es bei Atheisten, da kamen manchmal sehr schlimme Äußerungen.«
      Und weiter:
      An Goldbergs Praxis als Mohel hatte sich aber trotz der Prüfung der Staatsanwaltschaft nichts verändert. Nicht nur bei neugeborenen jüdischen Jungen nahm er Beschneidungen vor. »Auch ein evangelischer Pfarrer hatte mich neulich zu sich gebeten«, erzählt er, »und muslimische Jungen habe ich auch schon oft beschnitten«.
      Nun ... Der evangelische Pfarrer dürfte alt genug gewesen sein, um zu wissen, was er an sich machen lässt. Geht mich nichts an. Aber wie alt mögen eigentlich die "muslimischen Jungen" gewesen sein, die "schon oft" zu Rabbiner Goldberg gebracht wurden? Alle jünger als sechs Lebensmonate? Oder keine Kinder mehr und mindestens 14? Für das Lebensalter dazwischen darf er doch gar nicht, oder?

      Jüdische Allgemeine / POLITIK / Beschneidung - Ermittlungen eingestellt
    • Benni schrieb:

      "Auch ein evangelischer Pfarrer hatte mich neulich zu sich gebeten«, erzählt er, »und muslimische Jungen habe ich auch schon oft beschnitten«.

      Benni schrieb:

      Aber wie alt mögen eigentlich die "muslimischen Jungen" gewesen sein, die "schon oft" zu Rabbiner Goldberg gebracht wurden? Alle jünger als sechs Lebensmonate? Oder keine Kinder mehr und mindestens 14? Für das Lebensalter dazwischen darf er doch gar nicht, oder?
      Rabbi Goldberg schreibt dazu auf seiner Internet-Seite.

      "
      Ist das Kind über 6 Monate alt, wird prinzipiell ein Arzt hinzugezogen der die Beschneidung aus medizinischer Sicht betreut und überwacht (Narkose/Betäubung etc.). Bei Kindern die älter als 6 Monate bis zu 10 Jahre alt sind, wird die Beschneidung unter Vollnarkose durchgeführt. Bei älteren Kinder und Erwachsenen wird eine lokale Betäubung durchgeführt."



      Der Arzt betreut und überwacht, die Beschneidung selbst führt Rabbi Goldberg durch. So interpretiere ich das jedenfalls. Natürlich darf der das nicht, die Staatsanwaltschaft wird das aber nicht interessieren. Sie nimmt bei rituellen Beschneidungen ohne Prüfung an, dass die Eltern zugestimmt haben, und das war's dann.
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Benni schrieb:

      @NoCut: Entschuldige bitte, dass ich erst jetzt antworte.
      Nach allem was ich erfahren habe, soll eigentlich gar nicht ermittelt worden sein. Der Rabbiner sei nicht befragt oder vorgeladen worden. Es wurde also wohl jeglicher Anfangsverdacht einer Straftat ausgeschlossen. Ich muss zugeben, dass ich da im Moment auch nicht weiter weiß. :(
      @ Benni

      Du hattest doch aber schon mal Kontakt mit dem Arzt, der die Anzeige erstattet hat. Dieser hätte das Recht nachzufragen, warum das Verfahren nicht durchgeführt wurde bzw. niedergeschlagen wurde. Ich bekomme hier aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft.

      Der Punkt wäre halt, dass man die Staatsanwalt anschubst zuprüfen, ob eine umfassende Aufklärung mit entsprechender Dokumentation stattgefunden hat und wie die Schmerzbehandlung erfolgt ist bzw. ob diese ausreichend war.
      Der Unterschied zwischen Dogmatikern und Aufklärern besteht bei der Beschneidungsdebatte darin, dass die einen kindliche Vorhäute und die anderen alte Zöpfe abschneiden wollen. (Quelle: NoCut)