Derzeit, sind es noch wenige direkte Opfer der NS-Zeit, Nachfahren dieser Opfer und die Repräsentanten der Zentralrates, sowie einige "Journalisten" à la wie Henryk M. Broder, die das bestimmen.
Nur, widerspricht es rechtstaatlichen Prinzipien, dass Opfer oder deren Angehörige, die Täter bestimmen und auch gleich das Strafmaß (Beleidigung, Rufmord, gesellschaftliche Ächtung) verhängen. Genau das ist eine der Errungenschaften der "Zivilisation".
Das wäre doch ein Fall für so etwas wie den Ethikrat. Jedenfalls gehört es in unabhängige Hände gelegt. Damit wäre dann der direkte Aufruf gerichtlich als Beleidigung oder sogar als Rufmord verfolgbar.
Oder unterliege ich hier einem Denkfehler?
Nur, widerspricht es rechtstaatlichen Prinzipien, dass Opfer oder deren Angehörige, die Täter bestimmen und auch gleich das Strafmaß (Beleidigung, Rufmord, gesellschaftliche Ächtung) verhängen. Genau das ist eine der Errungenschaften der "Zivilisation".
Das wäre doch ein Fall für so etwas wie den Ethikrat. Jedenfalls gehört es in unabhängige Hände gelegt. Damit wäre dann der direkte Aufruf gerichtlich als Beleidigung oder sogar als Rufmord verfolgbar.
Oder unterliege ich hier einem Denkfehler?