Kein Blankoscheck für religiöse Rituale - Zur Debatte um die Beschneidung | Kommentar | Deutschlandfunk
Besonders ernst zu nehmen war dabei, dass gläubige Juden Klage führten, ausgerechnet in Deutschland nach diesem Urteil ihre Religion nicht mehr identitätsgerecht ausüben zu können. Denn die Beschneidung ist ein göttliches Gebot, das in der Thora steht und den Bund mit Gott zum Ausdruck bringt.
Ach so. Ich hätte jetzt erwähnt, dass besonders ernst zu nehmen sei, dass es hier zu erheblichen Komplikationsraten kommt und Jungen unnötig Leiden und Qualen ausgesetzt werden. Schön ausgeblendet, Herr Redakteur!
Am Ende fand die Politik im Deutschen Bundestag eine maßvolle gesetzgeberische Regelung:
Sehr massvoll, wenn man einfach die Maximalforderung der einen Seite erfüllt, sich einen Dreck um die Stellungnahmen der Kinder- und Jugendärzte schert und negativ Betroffene aus Anhörungen ausgrenzt.
Stattdessen hielt man an der eher diplomatischen Formulierung fest, die religiöse Beschneidung dürfe vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr nach "den Regeln der ärztlichen Kunst" vorgenommen werden, was Staatsexamina oder eine Approbation des Beschneiders nicht voraussetzt.
Das ist jetzt einfach Unsinn. Nochmal recherchieren. Note 6. Auch fürs Ausblenden und Verschweigen, was es heißt, ohne Betäubung vorhautamputiert zu werden.
Gleichzeitig bremste das moderate Gesetz alle laizistisch motivierten Attacken aus, die sich über Wochen hinter dem plausiblen Rekurs auf das "Kindeswohl" zu verschanzen schienen, in Wahrheit aber die Religion an sich im Visier hatten.
Genau, Laizisten sind also allesamt Lügner. Und das Kindesswohl haben natürlich die für sich gepachtet, die ihren Kindern medizinisch unnötigen Eingriffen mit lebenslangem Schädigungspotential aussetzen.
Besonders ernst zu nehmen war dabei, dass gläubige Juden Klage führten, ausgerechnet in Deutschland nach diesem Urteil ihre Religion nicht mehr identitätsgerecht ausüben zu können. Denn die Beschneidung ist ein göttliches Gebot, das in der Thora steht und den Bund mit Gott zum Ausdruck bringt.
Ach so. Ich hätte jetzt erwähnt, dass besonders ernst zu nehmen sei, dass es hier zu erheblichen Komplikationsraten kommt und Jungen unnötig Leiden und Qualen ausgesetzt werden. Schön ausgeblendet, Herr Redakteur!
Am Ende fand die Politik im Deutschen Bundestag eine maßvolle gesetzgeberische Regelung:
Sehr massvoll, wenn man einfach die Maximalforderung der einen Seite erfüllt, sich einen Dreck um die Stellungnahmen der Kinder- und Jugendärzte schert und negativ Betroffene aus Anhörungen ausgrenzt.
Stattdessen hielt man an der eher diplomatischen Formulierung fest, die religiöse Beschneidung dürfe vom ersten bis zum sechsten Lebensjahr nach "den Regeln der ärztlichen Kunst" vorgenommen werden, was Staatsexamina oder eine Approbation des Beschneiders nicht voraussetzt.
Das ist jetzt einfach Unsinn. Nochmal recherchieren. Note 6. Auch fürs Ausblenden und Verschweigen, was es heißt, ohne Betäubung vorhautamputiert zu werden.
Gleichzeitig bremste das moderate Gesetz alle laizistisch motivierten Attacken aus, die sich über Wochen hinter dem plausiblen Rekurs auf das "Kindeswohl" zu verschanzen schienen, in Wahrheit aber die Religion an sich im Visier hatten.
Genau, Laizisten sind also allesamt Lügner. Und das Kindesswohl haben natürlich die für sich gepachtet, die ihren Kindern medizinisch unnötigen Eingriffen mit lebenslangem Schädigungspotential aussetzen.