"Es geht tatsächlich nicht um Kriminalisierung, aber es gibt in der juristischen Methodologie feine Abstufungen, wie ein gesellschaftlicher Konsens formuliert wird. Eine Vereinbarung kann zum Beispiel rechtswidrig, muss aber nicht unbedingt strafbar sein und verfolgt werden. Man könnte auch etwas dulden, wie wir es aus der Debatte um die Abtreibung kennen."
Gerade das wollte aber der Gesetzgeber vermeiden: dem ja ganz offensichtlich (zumindest mehrheitlich) vorhandenen gesellschaftlichen Konsens, Beschneidung als rechtswidrig abzulehnen, Ausdruck zu verleihen.
Gerade das wollte aber der Gesetzgeber vermeiden: dem ja ganz offensichtlich (zumindest mehrheitlich) vorhandenen gesellschaftlichen Konsens, Beschneidung als rechtswidrig abzulehnen, Ausdruck zu verleihen.
"Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.