Gesetz zur Beschneidung: Nach den Regeln der Kunst - taz.deFür einen Alternativentwurf warfen sich die fränkische SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht und Katja Keul von den Grünen in die Bresche. Sie wollten Beschneidungen aus religiösen Gründen erst ab 14 Jahren erlauben – durchgeführt von einem Arzt und unter Narkose. Für Juden, die eine Beschneidung durch einen religiös ausgebildeten Beschneider nach acht Tagen für unabdingbar halten, wären das gleich drei Zumutungen.
Dem Säugling kann man offenbar dagegen problemlos zumuten, sich mit unzureichender Betäubung von einem medizinischen Laien ein Körperteil irreversibel amputieren zu lassen.