"Ganz sicher ist: Ohne unser Engagement wäre die Sache gewiss nicht so ausgegangen."

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • "Ganz sicher ist: Ohne unser Engagement wäre die Sache gewiss nicht so ausgegangen."

      "Ganz sicher ist: Ohne unser Engagement wäre die Sache gewiss nicht so ausgegangen."

      Wo Herr Graumann recht hat, hat er recht.

      Jüdische Allgemeine / POLITIK / Interview - »Der Zentralrat ist politisch stark«
      "Man muss diese versteinerten Verhältnisse dadurch zum Tanzen zwingen, dass man ihnen ihre eigne Melodie vorsingt!" K.M.
    • Engagement? Euphemistisch ausgedrückt heißt das wohl so.
      Ich sehe das mehr im Stil der "ehrenwerten Gesellschaft": Ich mache dir ein Angebot, das du nicht ablehnen kannst.....
      Es ist ja auch sehr ärgerlich wenn Strafverfolgung aufgrund von Körperverletzung droht und dann noch Leute dieses Ritual kritisieren!
      Die wird man doch zum Schweigen bringen können und die Gesetze wird man doch wohl noch seinen Interessen anpassen können!
      In was für einem Land leben wir denn?! Säkular war gestern, der Vulgärrationalismus mit seinen Werten aus der Aufklärung hat ausgedient. Jetzt kann in Ruhe verstümmelt werden. Waidmannsheil!
    • Ohne die Instrumentalisierung der Opfer der Shoa mit dem Zweck, jeglichen wissenschaftlichen und sachlichen Diskurs über Vorhautamputationen zu unterdrücken und die Opfer dieses Aktes zu negieren, wäre es vermutlich dazu gekommen, dass die Rechte von Jungen gestärkt und diese gegen Genitalverstümmelungen jeglicher Art geschützt worden wären.
    • Ganz wertfrei betrachtet hat die in der Bevölkerung durchaus wahrgenommene Einflussnahme der jüdischen "Funktionäre" auf die deutsche Politik und das Herausstellen ihrer Sonderrolle dem Ansehen der jüdischen Community leider mehr geschadet als ihnen das Abschneiden von Vorhäuten tatsächlich nützt.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.