Beschneidung von Jungen regulieren, aber nicht verbieten

    • Man könnte sich polemisch begnügen mit dem Zitat des englischen Forschers Freeman: "Soweit bekannt haben nur Antiochus IV Epiphanes, Hadrian, Stalin und Hitler die rituelle Knaben-Beschneidung gesetzlich verboten. Ist dies die Gesellschaft, in der sich heutige Beschneidungsgegner zu Hause fühlen wollen?" Im zweiten Jahrhundert vor und nach Christus sollten damit Juden der Fremdherrschaft unterworfen werden; im 20. Jahrhundert mündete Judenhass in den Holocaust.


      Schlecht recherchiert. Beziehungsweise, garnicht. Reinste Pseudopolemik. Doch damit hat ja Arthur Kreuzer inzwischen Erfahrung
      Ich diskutiere nicht ob falsch oder wahr, ich propagiere nicht, ich lege dar (Arno Holz)
    • Unglaublicher Artikel

      am besten finde ich die Formulierung, nun drohe "Unfrieden" durch den alternativen Gesetzentwurf! So eine Gemeinheit, es gibt die Möglichkeit, sich zwischen zwei Entwürfen zu entscheiden!
      Was hat der Schreiberling für ein Demokratieverständnis? Möchte er die DDR zu zurück? Oder noch Schlimmeres?
      Das ist übelste Propaganda, denn die Frage der Religionsfreiheit meint allein die DER ELTERN: die des Kindes spielt für den Autor überhaupt keine Rolle.
      Spätfolgen werden wie üblich einfach weggelassen, vielleicht findet man ja noch Blöde, die noch nie davon gehört haben. Warum hat er nicht noch vom nutzlosen Hautfetzen geschrieben? Oder kommt das mittlerweile nicht mehr so gut?
      Und dann dieser widerlich verlogene Pseudo-Toleranz-Mantel - mir wird schlecht!
    • Ich bin der Meinung, dass man Herrn Kreuzer für diesen Artikel mal ordentlich den Hintern versohlen müsste. Werde ich ihm deshalb den Hintern versohlen? Nein, denn soweit geht meine Meinungsfreiheit nicht. Gleiches gilt für die Religionsfreiheit. Man darf glauben, dass man kleinen Kindern die Genitalien verstümmeln muss. Aber man darf es nicht tun.
    • "...Soweit bekannt haben nur Antiochus IV Epiphanes, Hadrian, Stalin und Hitler die rituelle Knaben-Beschneidung gesetzlich verboten. Ist dies die Gesellschaft, in der sich heutige Beschneidungsgegner zu Hause fühlen wollen?" ..."
      Gegenfrage: Im Iran und Saudi Arabien ist Beschneidung äußerst populär und erwünscht. Wollen sich die Befürworter in eine Reihe mit den dort herrschenden Machthabern stellen?
      So ein dummes Zeug! Zeugt (mal wieder) von mangelnder Differenzierungsfähigkeit.
    • "Denn es geht nicht allein um das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Betroffen ist darüber hinaus das Grundrecht auf die Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Es ist sogar gesetzlichen Beschränkungen entzogen. Außerdem muss das Grundrecht der Eltern beachtet werden, das Sorgerecht auszuüben und Inhalte des Kindeswohls, zu denen auch die religiöse Ausrichtung gehört, selbst zu bestimmen. Der Staat wacht lediglich darüber, ob nötige Grenzen überschritten werden."

      Exakt, und Körperverletzung ist ganz offensichtlich eine solche Grenze. Ende.

      "Das Gesetz würde zum Berufsverbot für nichtärztliche Beschneider führen. " Ach Gottchen, mir kommen die Tränen. Wer solche Argumente bringt, kann man nicht ernst nehmen.
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.
    • Das Gesetz würde zum Berufsverbot für nichtärztliche Beschneider führen
      Ups! Jetzt müssen wir uns was überlegen... Vielleicht würde sich eine Umschulung zu Gärtnern und Floristen anbieten?
      Metzger sind auch immer gefragt...
      *ironieoff*
      Wenn nun die berufliche Sicherheit von Beschneidern wichtiger sind als die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern, muss ich mir dringend ein neues Schreikissen besorgen! :wacko:
      Wenn aus Recht Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht! (Bertold Brecht)
      Bräuche und Traditionen können den Menschen an jegliche Abscheulichkeiten gewöhnen (G.B. Shaw)
      Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten uns würdig zu zeigen - nein: unserer Enkelkinder! (Bertha von Suttner)
      tredition.de/autoren/clemens-b…-schnitt-paperback-44889/
    • Wie moralisch verkrüppelt muss man sein, um die Beschäftigungssituation eines fragwürdigen Berufsstandes über die körperliche Unversehrtheit von Kindern zu stellen.

      Ich finde diese Aussage von Herrn Kreuzer, einem Rechtswissenschaftler (sic!), echt unglaublich. Aber sie zeigt uns einmal mehr, wie schräg und verschoben die Wahrnehmung der Pro-Beschneider ist...
      Art. 2 GG:
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Geschuldet der deutschen Vergangenheitsbewältigung gilt dieses Grundrecht ausdrücklich nicht, wenn die Person a) ein Kind und b) männlich ist, c) die Eltern entweder jüdischen oder muslimischen Glaubens sind und d) das kindliche Genital das Ziel der Versehrtheit ist.