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Seltsam, man hat noch gar nicht davon gehört, dass Füchse ihre Jungen verletzen - gar noch an den Genitalien.
Es fängt an mit einer Suggestiv-Konstellation:
2. eine Zirkumzision ohne Schmerzen gibt es nicht
3. Wer mit drei Monaten der Vorhaut beraubt wurde kann niemals wissen, was ihm an sexueller Sensorik entgangen ist. Auch verminderte Empfindung ist eine "Beschwerde"
Aber!
Damals hatte sich Herbert Reul kritisch zu einem Gerichtsurteil geäußert:
Nicht die Rechtsprechung ist zu einem Strafbarkeitsausschluss gekommen, das war die Gesetzgebung - die das Urteil eines unabhängigen Gerichtes nicht akzeptiert und in die Tonne getreten hat. Das sollte ein "Jurafuchs" eigentlich wissen.
wissen.jurafuchs.de/jqmer5r/beschneidung
Es fängt an mit einer Suggestiv-Konstellation:
1. "Fehlerfrei". Richtig! Die Zerstörung eines gesunden Körperteils ohne Einwilligung des Betroffenen ist kein Fehler, denn sie erfolgt ja nicht versehentlich, sondern mit Absicht. Mit Absicht auf finanzielle Belohnung. Sie ist ein Verbrechen, ob bei Mädchen oder bei Jungen.Der 3 Monate alte K soll auf Bitte seiner Eltern von Arzt A beschnitten werden. Medizinisch notwendig ist der Eingriff nicht. A klärt die Eltern entsprechend auf und führt den Eingriff fehlerfrei durch. K hat weder während des Eingriffs noch in seinem späteren Leben Schmerzen oder Beschwerden.
2. eine Zirkumzision ohne Schmerzen gibt es nicht
3. Wer mit drei Monaten der Vorhaut beraubt wurde kann niemals wissen, was ihm an sexueller Sensorik entgangen ist. Auch verminderte Empfindung ist eine "Beschwerde"
Aber!
Die Einwilligungserklärung der Eltern in die Beschneidung ihres männlichen Kindes ist gesetzlich wirksam (§ 1631d Abs. 1 S. 1 BGB).
Na toll! Fall gelöst!Diesen Fall lösen 73,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Hä? Das Kölner LG hatte ganz klar geurteilt: RECHTSWIDRIG. Und wie eine gewisse A. Merkel so schön sagte:Jurafuchs-Team schrieb:
Dies ist insofern nicht verwunderlich, da gerade die Rechtsprechung den Tatbestand der Körperverletzung selbst bei medizinisch indizierten Eingriffen bejaht und erst auf Ebene der Rechtswidrigkeit zu einem Strafbarkeitsausschluss kommt (Einwilligung).
Sprache, genau. "Komikernation". Und Scharrenberger hatte das Kölner LG durch den Kakao gezogen. 2012 kam der Respekt vor der dritten Gewalt heftig ins Rutschen.beck-aktuell schrieb:
Merkel: "Wenn diese Unabhängigkeit der Institutionen im Lande nicht mehr gewahrt wird, dann wäre die Demokratie nicht mehr vollständig"
...
Merkel verlangte: "Wir haben Gerichtsentscheidungen zu respektieren." Hier dürfe "nichts ins Rutschen kommen". Auch in der Sprache müsse sehr darauf geachtet werden, dass die Institutionen und ihre Unabhängigkeit geachtet würden....

Mal so, mal so halt.ntv schrieb:
Kanzlerin Angela Merkel hat ... unterstrichen, dass Entscheidungen unabhängiger Gerichte zu akzeptieren sind. Und sie müssten auch umgesetzt werden, sagte Merkel am Freitag in Berlin.

Damals hatte sich Herbert Reul kritisch zu einem Gerichtsurteil geäußert:
Das Urteil des LG Köln stand im Einklang mit dem Rechtsempfinden der großen Mehrheit der Deutschen. Und niemand hat sich bisher für die geschlechtlich diskriminierende Legalisierung der Genitalverstümmelung von Jungen entschuldigt.md schrieb:
Merkel reagierte damit auf Äußerungen des nordrhein-westfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU), der sich im Zusammenhang mit dem Fall über Gerichtsentscheidungen beklagt hatte, die möglicherweise nicht im Einklang mit dem Rechtsempfinden der Bürger stünden. Für diese Aussage hat er sich mittlerweile entschuldigt.
Nicht die Rechtsprechung ist zu einem Strafbarkeitsausschluss gekommen, das war die Gesetzgebung - die das Urteil eines unabhängigen Gerichtes nicht akzeptiert und in die Tonne getreten hat. Das sollte ein "Jurafuchs" eigentlich wissen.
wissen.jurafuchs.de/jqmer5r/beschneidung
There is no skin like foreskin