Bundesjustizminister Marco Buschmann wünscht sich zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes mehr Wertschätzung für die Verfassung
Die würde man sich vor allem von der Politik wünschen. Wo war diese Wertschätzung am 12.12.2012?
Wenn man es doch ernst nähme und durchsetzte, das Grundgesetz!
Igitt, diese Rationalität, diese Vernunft! Wo kommen wir denn da hin?
Seltsam, wenn es um Mädchen oder Frauen geht, dann geht das ganz geschmeidig. Z.B. im §226a StGB.
Da interessieren die "Auffassungen vom richtigen und guten Leben" von Minderheiten kein Stück. Auch nicht, wenn es um die als religiös verpflichtend aufgefasste Züchtigung von Kindern geht.
Und jetzt kommen so Jungen-Entschützer wie UNICEF und der sog. "Kinderschutzbund" und fordern mal wieder "Kinderrechte ins Grundgesetz".
Auch die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus:
Aber Kinderrechte sind da längst drin! Kinder sind nämlich auch Menschen! Auch sogar Jungen sind Menschen.
Und für die gilt:
Die Menschenwürde ist unantastbar. Also auch die Würde von Kindern, auch die von Jungen
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - Jeder - also auch Jungen
Männer und Frauen (und somit auch Jungen und Mädchen) sind gleichberechtigt Also auch gleiches Recht auf vollständige Genitalien
Das Recht auf Eigentum - auch die Körperteile sind Eigentum des Kindes
Einfach das Grundgesetz umsetzen, statt hohle Phrasen zu dreschen!
Wenn man den Art 2. GG ernst nimmt, kann es überhaupt keine "Elternwunsch-Operationen" an gesunden Kindern geben. Ohne medizinische Notwendigkeit - keine Operation. Schon gar nicht durch eine Person, die kein Arzt ist.
Die würde man sich vor allem von der Politik wünschen. Wo war diese Wertschätzung am 12.12.2012?
Wenn man es doch ernst nähme und durchsetzte, das Grundgesetz!
Hach, wie vertraut diese Floskel!Marco Buschmann schrieb:
Zum anderen lassen sich die widersprüchlichen Auffassungen vom richtigen und guten Leben in einer vielfältigen und offenen Gesellschaft nicht mit dem Anspruch rationaler Konsistenz in einem Bericht zusammenfassen, der den Anspruch erheben könnte, einen Tag später noch Gültigkeit zu
besitzen.
Igitt, diese Rationalität, diese Vernunft! Wo kommen wir denn da hin?
Seltsam, wenn es um Mädchen oder Frauen geht, dann geht das ganz geschmeidig. Z.B. im §226a StGB.
Da interessieren die "Auffassungen vom richtigen und guten Leben" von Minderheiten kein Stück. Auch nicht, wenn es um die als religiös verpflichtend aufgefasste Züchtigung von Kindern geht.
Und jetzt kommen so Jungen-Entschützer wie UNICEF und der sog. "Kinderschutzbund" und fordern mal wieder "Kinderrechte ins Grundgesetz".
Auch die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus:
Dann sollte man Gewalterfahrungen nicht auch noch legalisieren. Und das auch noch an kindlichen Genitalien!Diese vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls spiele nicht nur bei Verfahren vor dem Familiengericht eine Rolle. Sie sei auch generell wichtig für den besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalterfahrungen...
Aber Kinderrechte sind da längst drin! Kinder sind nämlich auch Menschen! Auch sogar Jungen sind Menschen.
Und für die gilt:
Die Menschenwürde ist unantastbar. Also auch die Würde von Kindern, auch die von Jungen
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - Jeder - also auch Jungen
Männer und Frauen (und somit auch Jungen und Mädchen) sind gleichberechtigt Also auch gleiches Recht auf vollständige Genitalien
Das Recht auf Eigentum - auch die Körperteile sind Eigentum des Kindes
Einfach das Grundgesetz umsetzen, statt hohle Phrasen zu dreschen!
Wenn man den Art 2. GG ernst nimmt, kann es überhaupt keine "Elternwunsch-Operationen" an gesunden Kindern geben. Ohne medizinische Notwendigkeit - keine Operation. Schon gar nicht durch eine Person, die kein Arzt ist.
There is no skin like foreskin