Kritik an § 226a StGB - „symbolische Gesetzgebung“

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    • Kritik an § 226a StGB - „symbolische Gesetzgebung“

      Die Vorschrift wird vielfach als lediglich „symbolische Gesetzgebung“ kritisiert. Diese Kritik wird damit begründet, dass die einschlägigen Taten zumeist außerhalb des Geltungsbereichs des Strafgesetzbuches, also im Ausland, begangen werden. Zudem wird angeführt, dass die Verstümmelung von weiblichen Genitalien auch ohne § 226a StGB eine einfache, gefährliche oder gar schwere Körperverletzung darstellt und entsprechend unter Strafe steht.
      Die Verstümmelung männlicher Genitalien ist ebenfalls eine gefährliche und evtl. schwere Körperverletzung. Und sie findet jährlich zigtausendfach statt in Deutschland.
      Der 1631d BGB ist keinesfalls symbolisch, er ist verheerend, er liefert Kinder ans Messer und zieht eine lange Blutspur.


      Zum Teil wird § 226a StGB auch als „stumpfes Schwert“ bezeichnet, welches aber immerhin auf das Thema aufmerksam macht. Allerdings ist es nicht Aufgabe des Strafrechts auf gesellschaftliche Themen hinzuweisen.

      Letztlich wird auch eine Verfassungswidrigkeit aufgrund der Beschränkung der Vorschrift auf rein weibliche Genitalien und dem damit verbundenen Ausschluss männlicher Genitalien unterstellt. Für reichlich Diskussionen sorgte in diesem Zusammenhang die kurz vor Einführung von § 226a StGB erfolgte Legalisierung der Beschneidung des männlichen Kindes in § 1631d BGB.
      Logisch, dass das für Diskussionen sorgt wenn man die Geschlechter krass unterschiedlich abhandelt.


      Befürworter der Vorschrift halten mit dem Argument dagegen, dass es dem Gesetzgeber aufgrund der weitaus höheren Gefährdungslage der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen freigestanden habe, eine Norm ausschließlich für die Verletzung weiblicher Genitalien zu schaffen.
      Kommt ganz darauf an, welche Verletzungen gemacht werden und unter welchen Umständen. Die Paragraphen 226a StGB bzw 1631d BGB scheren jeweils alles über einen Kamm. Und lassen andererseits vieles mit (schlechter) Absicht unbestimmt.


      Teilweise wird auf die schwerwiegenderen Komplikationen und Risiken bei der weiblichen im Vergleich zur männlichen Beschneidung verwiesen.
      Verdammt! :cursing:

      (Vorsicht, schockierende Bilder) web.archive.org/web/2019042303…lwaluko.co.za/Photos.html

      kujus-strafverteidigung.de/str…ng-weiblicher-genitalien/
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.