"bin sehr glücklich sunnah beschnitten& fühle mich nicht 2verstümmelt"

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • "bin sehr glücklich sunnah beschnitten& fühle mich nicht 2verstümmelt"

      Forumsbeiträge zu Schamlippenverkleinerung

      Beschneidung
      Anonym
      muslima
      Wiesbaden · Erstellt am 28.09.2020 · letzte Antwort 14.03.2024

      bin sehr glücklich sunnah beschnitten& fühle mich nicht 2verstümmelt" nur meine Kitzlervorghaut wurde entfernt(vollständig)
      Aber das ist doch bei strengen Strafen verboten! §226a StGB.



      Aus dem Gesetzenwurf §226a:


      Die Regelung erfasst die Verstümmelung der äußeren weib-
      lichen Genitalien in einer eigenen Strafnorm. Tathandlung
      ist die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer weibli-
      chen Person. Davon sollen die Erscheinungsformen der Be-
      schneidung von Frauen und Mädchen erfasst werden, die
      von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) typisiert um-
      schrieben sind als Klitoridektomie, Exzision, Infibulation
      sowie weitere von diesen Erscheinungsformen nicht erfasste
      Veränderungen an den weiblichen Genitalien, wie Ein-
      schnitte, Ätzungen oder Ausbrennen. Für die Erfüllung des
      Tatbestandes ist es gleichgültig, in welcher Weise die Geni-
      talverstümmelung vorgenommen wird.
      Oh-oh! Dann droht den Verstümmlern ja jetzt Haftstrafen!

      Sunna, also aus religiösen Gründen! Das ist auch bei erwachsenen Frauen verboten.
      Da muss man wenigstens sagen: "aus ästhetischen Gründen". Dann ist's nämlich erlaubt.
      Rein kosmetisch motivierte Eingriffe, wie In-
      timpiercing oder die in jüngerer Zeit auftretende Erschei-
      nung der „Schönheitsoperationen“ im Genitalbereich sollen
      vom Anwendungsbereich der Strafnorm ausgenommen
      werden.
      Jetzt kommt die spannende Frage: Wie ist das denn bei Mädchen? Elternwunsch-"Schönheitsoperationen" an Kindern sind ja erlaubt! Die letzte große Koalition wollte die zwar verbieten, aber das blieb dann in der Schublade stecken. Wohl wegen §1631d, wäre zu peinlich geworden.
      Demnach müssten also genitalreduzierende Eingriffe bei Mädchen erlaubt sein, wenn sie "rein kosmetisch motiviert sind". Man kann das ja zumindest sagen, auch wenn es in Wahrheit um "Sunnah" geht.

      Was für ein Schmarren! Und - das wird noch spannend. Ob "Estheticon" solche "Eingriffe" auch bei weiblichen Minderjährigen ausführt?

      Bei männlichen Kinder wird das ja offensichtlich gemacht, wie Dr. Aref El-Seweifi erklärt.

      forum.estheticon.de/schamlippe…astik/beschneidung-236225
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Manche werden sich vielleicht fragen, wie es 2012 gelaufen wäre, wenn es um die "Schamlippenverkleinerung" bzw Klitorisvorhautamputation gegangen wäre, diese Praktik von vielen Juden als obligat angesehen würde und der Zentralratspräsident gesagt hätte "Dann müssten wir gehen".

      Ob es dann auch geheißen hätte "Jüdisches Leben muss in Deutschland möglich sein!", und ob sich Alice Schwarzer dann auch so positiv über diese "Beschneidung" geäußert hätte...


      Ob der Bundestag dann in Windeseile ein Gesetz verabschiedet hätte:


      Beschneidung des weiblichen Kindes

      (1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung der Vorhaut des nicht einsichts- und urteilsfähigen weiblichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
      (2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
      Oder ob es dann gewaltige Proteste von Feministinnen gegeben hätte, dies sei eine diskriminierende Benachteiligung von Mädchen/Frauen?

      An den Genitalien von gesunden Mädchen auf Grund einer Tradition oder Religion zu schneiden - das ist natürlich abscheulich. Denn das tut ja weh, das macht Angst - und alles da unten hat ja einen Sinn und einen Zweck!
      Und kleine Mädchen sind doch so zart und empfindlich, die muss man doch einfach beschützen! Schließlich hat der Staat ja wohl ein Wächteramt!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.