Können vorhautamputierte Transfrauen nach §228a StGB klagen?

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    • Können vorhautamputierte Transfrauen nach §228a StGB klagen?

      Wäre doch mal spannend zu klären, ob Frauen, denen als Kind fälschlicherweise das männliche Geschlecht zugewiesen wurde wegen Genitalverstümmelung klagen können.
      Denn sie waren ja immer schon Frauen bzw Mädchen. Nur halt mit Penis.
      Die Verjährungsfrist beginnt ja mit dem 21. Lebensjahr und dann noch mal 20 Jahre.

      Wenn das Geschlecht eines Menschen bei Geburt gar nicht feststeht - wie kann man dann geschlechtlich diskriminierende Gesetze bezüglich der genitalen Autonomie machen?


      BPB schrieb:

      Transfrauen leben im selbstidentifizierten weiblichen Geschlecht, bei vormals zugewiesenem männlichen Geschlecht.
      "Zugewiesen" ist nicht tatsächlich

      Schandparagraph 1631d schrieb:

      Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen...
      Müsste man mit geschlechtspezifischen reduktiven Eingriffen mindestens warten, bis das Geschlecht überhaupt feststeht?
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.