​Das Problem mit der Bezeichnung „Menschenrechtsverletzung“.

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    • ​Das Problem mit der Bezeichnung „Menschenrechtsverletzung“.

      Vorhautbeschneidung als Menschen„rechts“verletzung zu bezeichnen ist vielleicht falsch.

      Es lässt sich nicht abstreiten dass Vorhautbeschneidung eine lebenslängliche Körperverletzung ist, denn das ist eine physikalische Tatsache. Aber ob es eine „Menschenrechtsverletzung“ ist steht leider nicht fest.

      Das Problem mit dieser Bezeichnung ist das „Rechte“ einem jederzeit vom Gesetzgeber abgesprochen werden können.

      Solange die Zwangsbeschneidung bei Jungen legal ist, ist das Grundgesetz ein Stückchen Papier mit einem Haufen bedeutungsloser Buchstaben. Was ist der Zweck eines Gesetzes wenn es nicht durchgesetzt wird? Nichts.

      Wir haben erlebt dass männliche Geschlecht in den Augen der Justiz ein wegwerfbares Leergewicht ist. Merkt man auch daran dass vor Gericht das Wort einer Frau mehr Gewicht hat. Wenn ein Mann eine Frau falsch anstarrt, dann ist man ein böser „sexueller Belästiger“. Männern hingegen darf man gerne ein Körperteil ausbeuten.

      In Ländern mit Wehrpflicht müssen junge Männer ihr Leben in Gefahr bringen. Nicht alle kommen Lebend wieder raus. Ach ja, Frauen in der sicheren Hausküche werden „vom bösen bösen Sexismus unterdrückt“, während Männer gerne im Krieg sterben dürfen. Verstehe.

      Solange Männer nicht alle Körperteile behalten dürfen, ist das Grundgesetz für Männer unbedeutsam. Taten sprechen lauter als Worte.




    • Das Problem ist, dass nicht alle Menschen auf der Welt das gleiche unter "Menschenrechten" verstehen.
      Z.B. in Afghanistan gibt es eher Männerrechte als das, was wir hier als Menschenrechte verstehen. Der Mann hat das Sagen, die Frau muss sich fügen bzw zur Verfügung stehen.
      Und in manchen Teilen der Welt wird es als Elternrecht angesehen, nicht nur die Söhne, sondern auch die Töchter "heiratsfähig" sprich genitalreduziert zu machen.
      Hierzulande wird von Politik und Medien "Toleranz" gegenüber der Kultur und den Ansichten von Minderheiten gepredigt.

      Und die Toleranz bezieht sich auf die Wünsche von Erwachsenen auf Tradition, nicht den körperlichen Besitz und die Menschenwürde von Jungen.
      Die Toleranz hört aber schlagartig auf, wenn es um das weibliche Geschlecht geht, oder das Geschlecht "nicht eindeutig" ist.

      Natürlich gibt es eine "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der UN, aber die kann man vergessen.
      Sie ist der absolut kleinste gemeinsame Nenner - die muslimischen Länder hätten niemals einer Erklärung zugestimmt, die genitalreduzierende Eingriffe an gesunden Kindern (m/w) untersagt hätte.
      Sie ist rechtlich nicht bindend und steht für viele Länder eh nur auf dem geduldigen Papier.

      Hier in Deutschland haben wir das Grundgesetz, das die Rechte der Menschen definiert. Und da steht klar drin, dass jeder (nicht nur Männer/Frauen/Mädchen) das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Und noch etliches mehr, was mit dem §1631d BGB nicht kompatibel ist.
      Deswegen hatte sich der Bundestag ja 2012 auch über Klagemöglichkeiten gegen den §1631d erkundigt. Man war sich schon bewusst, was man da machte:

      Verfassungsrechtliche Einschätzung der religiös motivierten Beschneidung bei nicht-einwilligungsfähigen minderjährigen Jungen

      Ich habe aber leider inzwischen keinen Zweifel mehr, dass es das BVerfG in der heutigen Besetzung schaffen würde, den etwas modifizierten 1631d mit ein paar zusätzlichen Auflagen (Beratungsregelung) als "Kinderschutz" schönzuschwurbeln.

      Es geht eben zurück in Richtung Bronzezeit. Was damals als richtig angesehen wurde muss auch heute richtig sein. Außer, wenn es Frauen, Homosexuelle, Wahrsager oder Sklaven... betrifft.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.