"Die Einwilligungsfähigkeit der Patientin muss in allen Fällen vor der Operation sichergestellt sein."

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    • "Die Einwilligungsfähigkeit der Patientin muss in allen Fällen vor der Operation sichergestellt sein."

      Wenn es um "Schamlippenverkleinerung" bei Mädchen geht.
      Bei Jungen kann man auch ohne Einwilligungsfähigkeit "tabula rasa" machen. Diskriminierung, zweierlei Maß.


      Die Anti-Beschneidungs-Gesetze einiger europäischer Länder, so in Deutschland der 2013 eingeführte § 226a StGB oder auch in Großbritannien oder Schweden, enthalten ein absolutes Verbot der Beschneidung weiblicher Genitalien – also unabhängig von Alter und Einwilligung –, während die kosmetisch motivierte Schamlippenverkleinerung jedoch legal ist. Dies kann zu der paradoxen Situation führen, dass derselbe Eingriff – beim selben Arzt unter gleichen Bedingungen durchgeführt – bei einer Europäerin legal ist, bei einer Frau mit afrikanischer Herkunft jedoch eine Straftat darstellt. In beiden Fällen wäre der Eingriff nicht medizinisch notwendig, sondern durch kulturelle Ideale begründet, der Afrikanerin wird jedoch die Möglichkeit zu einer autonomen Entscheidung abgesprochen.[91][139] Auch in Deutschland ist diese Problematik vorhanden, da – der Bundesärztekammer zufolge – „die weibliche Beschneidung strafbar ist, selbst wenn der Eingriff auf Verlangen der Patientin durchgeführt wird“
      Paradox ist da verdammt viel... selbstverständlich wird in diesem Kontext die Vorhautamputation bei Jungen nicht erwähnt (ist ja für die Junta bei WP "ganz was anderes")

      de.wikipedia.org/wiki/Schamlip…g_bei_Minderj%C3%A4hrigen
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.