Position zum §1631 d BGB - Abschaffung

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    • Position zum §1631 d BGB - Abschaffung

      (welcome)

      Die Partei der Humanisten (PdH) fordert (neben VOLT) als einzige Partei, ganz klar in ihrem Wahlprogramm, den Paragraphen 1631 d aus dem BGB zu streichen.

      Die PdH steht dabei an der Seite von Intaktiv e.V. und MOGiS und ist jedes Jahr auf dem WWDOGA vertreten.

      Hier der Link zur Position:
      Beschneidung - Partei der Humanisten (pdh.eu)
      und hier ein weiterer Text der PdH10 Jahre Beschneidungsgesetz - 10 Jahre legale Körperverletzung - Partei der Humanisten (pdh.eu)

      Hier ist auch ein kurzes Video vom Bundesvorsitzenden Lasse Schäfer
      Video: Körperliche Unversehrtheit auch für Kinder - Partei der Humanisten (pdh.eu)

      wenn ihr die PdH unterstützen möchtet, dann gebt uns doch bitte eine Unterstützungsunterschrift. Damit helft ihr uns (Ich bin selber Mitglied, schon allein wegen dem Thema der Genitalverstümmelung, ich bin aus Rosenheim und hier Ansprechpartnerin) auf den Wahlzettel - ihr ermöglicht es also, dass die PdH überhaupt wählbar wird ;)

      Hier findet ihr Termine zu offenen Treffen. Ein Themenabend zum Thema der männlichen Genitalverstümmelung ist in Planung. Dieser wird online stattfinden, sobald der Termin steht, setze ich den link hier rein.
      Events - Partei der Humanisten (pdh.eu)

      Liebe Grüße, Franziska
    • Abschaffung des §1631d BGB reicht nicht.
      Es kann nicht angehen, dass es drei völlig unterschiedliche Gesetze betreffend die Vorhäute von Kindern gibt (§226a StGB, §1631d BGB, §1631e BGB)
      Das ist grundgesetzwidrige Diskriminierung pur.

      §1631e z.B. sagt:


      Die Personensorge umfasst nicht das Recht, in eine Behandlung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder selbst diese Behandlung durchzuführen, die, ohne dass ein weiterer Grund für die Behandlung hinzutritt, allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen.
      Das geht doch viel einfacher! :)

      Die Personensorge umfasst nicht das Recht, in eine Operation eines nicht einwilligungsfähigen Kindes einzuwilligen ohne dass eine medizinische Notwendigkeit für die Operation hinzutritt
      Oder expliziter
      Die Personensorge umfasst nicht das Recht, in eine Behandlung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes einzuwilligen oder selbst diese Behandlung durchzuführen, die, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung hinzutritt, z.B. in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild der Genitalien des Kindes an das eines Eltern- oder Großelternteils oder religiösen/stammestraditionellen Vorstellungen oder für die vermeintlichen Heiratschancen innerhalb der Community anzupassen.
      Denn darum geht es ja. Aber auch das ist noch nicht genug.

      Besser wäre es, den §226 StGB undiskriminierend zu machen. Dass er alle Kinder vor nicht indizierten oder pseudo-indizierten genitalreduzierenden Eingriffen schützt.
      Und ohne staatliches Wächteramt (z.B. bei den U-Untersuchungen) nützt das wenig. Dann läuft das unter dem Radar weiter.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • @Franziska: ich kann mir bei den aktuellen im Bundestag vertretenen Parteien und Politikern keine ausreichende Mehrheit vorstellen, die diesbezüglich eine Gesetzesänderung auf den Weg und durch die Instanzen bringt - dazu müsste erst der Weg über die Medien vorbereitet werden, und auch da sehe ich keine Unterstützung - Leider leider - trotzdem herzlichen Dank für Dein Engagement ! Bitte halte uns auf dem Laufenden.
    • Selbstbestimmung schrieb:

      Abschaffung des §1631d BGB reicht nicht.
      Hey ja gut das du das ansprichst, das habe ich vergessen. Dass wir die Gesetzestexte anpassen ist eh klar. danke für deinen Vorschlag.
      Das bringe ich in der Partei mal ein, dass wir da ggf. den Gesetzentwurf (soweit das möglich ist) öffentlich machen.

      Also, ich bin aktives Mitglied in der PdH. Da bekomme ich natürlich viel mit. Allein in Oberbayern haben wir so viele Neumitglieder, dass ich ehrlich gesagt den Überblick verloren habe. Wir veranstalten regelmäßig (ich bin Rosenheim - Bayern) PAtrick in München und sonst auch überall in Deutschland offene Treffen. dort kommen immer neue LEute die sich in formieren. Das gibt mit Mut und Hoffnung. Momentan möchten wir auf den Wahlzettel, um zur Europawahl zugelassen zu werden. Dafür brauchen wir noch Unterstützungsunterschriften. Hier der Link dazu Unterstützerunterschrift - Partei der Humanisten (pdh.eu)
      Dadurch würden wir schon einmal mehr Aufmerksamkeit erlangen, wenn wir wenigstens - wie VOLT, ein Mandat im EU-Parlament hätten.
      wärt ihr bereit uns zu unterstützen? unterschreiben könnt ihr auch bei den offenen Treffen (Link dazu ganz oben)
    • Fällt mir gerade so ein:

      §1631e BGB schrieb:

      Einer interdisziplinären Kommission sollen zumindest die folgenden Personen angehören:
      1.der das Kind Behandelnde gemäß § 630a,
      2.mindestens eine weitere ärztliche Person,
      3.eine Person, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügt, und
      4.eine in Ethik aus-, weiter- oder fortgebildete Person.
      Sollte eigentlich bei jeder angeblich medizinisch-indizierten Genitaloperation an Kindern so gehandhabt werden. Die Genitalien sind von hoher psychologischer Bedeutung.
      Es gibt erwiesenermaßen viel Missbrauch, auch aus pekuniären Gründen.


      ...eine in Ethik aus-, weiter- oder fortgebildete Person.
      Aber nicht ein Ethik-Verräter wie Peter Dabrock! =O
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Berkon schrieb:

      @Franziska: ich kann mir bei den aktuellen im Bundestag vertretenen Parteien und Politikern keine ausreichende Mehrheit vorstellen, die diesbezüglich eine Gesetzesänderung auf den Weg und durch die Instanzen bringt - dazu müsste erst der Weg über die Medien vorbereitet werden, und auch da sehe ich keine Unterstützung - Leider leider - trotzdem herzlichen Dank für Dein Engagement ! Bitte halte uns auf dem Laufenden.
      Und wenn dann müssten die Politiker erstmal die Personen beim Verfassungsgericht austauschen. Hier im Forum wird angenommen, dass bei so einem Gesetz die Eltern auf ihr Recht beschneiden lassen zu dürfen klagen würden und die Pro-Beschneidungs-Verfassungsrichter das durchwinken würden.

      Stephan Harbarth (Präsident des Bundesverfassungsgerichts) hat soweit ich weiß damals sogar für das Beschneidungsgesetz gestimmt.
    • Rush schrieb:

      Stephan Harbarth (Präsident des Bundesverfassungsgerichts) hat soweit ich weiß damals sogar für das Beschneidungsgesetz gestimmt.
      Und ein weiterer Richter des ersten Senats, Henning Radtke, (auf Vorschlag der CDU berufen) hat sich 2012 vehement für die Entrechtung aller Jungen eingesetzt.

      Henning Radtke – der Bundesverfassungsrichter, der Kindern das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit abspricht.

      Die Frage ist natürlich, ob die beiden im Falle des Falles nicht als befangen zu gelten hätten.

      Ich würde auf das BVerfG in dieser Hinsicht heute keinen Pfifferling mehr geben. Traurig, aber wahr.
      Bizarre Urteile hat dieses Gericht schon etliche gefällt.
      Und etliche Verfassungsrechtler habe sich ja verstümmelungfreundlich geäußert.

      Viel hochjuristisches Schwurbel, Schwurbel, vielleicht ein paar kleine Korrekturen, ein paar Auflagen, und "Augen zu und weiter so!"
      Das dürfte dabei herauskommen. Mit den üblichen, sattsam bekannten Scheinargumenten.

      Der größte Witz ist dann der Spruch: "Im Namen des Volkes". :FP01 (Pino)
      Wenn eben dieses Volk die Jungenverstümmelung mit überwältigender Mehrheit ablehnt. Das hat Chuzpe!
      Die roten Roben sind dann wohl der Ersatz für das rot-Anlaufen.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.