National Coalition Deutschland schrieb:
Die Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention
in Deutschland
5. / 6. Ergänzender Bericht an die Vereinten Nationen
National Coalition Deutschland –
Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.
Macht ja nix?Genitalbeschneidung von Jungen
Das geltende Recht erlaubt in § 1631d des Bürger-
lichen Gesetzbuches (BGB) sorgeberechtigten
Eltern, in eine medizinisch nicht erforderliche Be-
schneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen
männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach
den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt
werden soll. An etwa 10,9 Prozent der Jungen in
Deutschland wird eine Vorhautbeschneidung vor-
genommen. 58 Auch unter medizinisch optimalen
Bedingungen ist mit einer Komplikationsrate von
etwa 5 Prozent zu rechnen, in der Neugeborenen-
periode auch mit einer höheren Rate. 59 Mindestens
400 Jungen pro Jahr benötigen wegen medizini-
scher Komplikationen nach einer Beschneidung
einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Die
Komplikationen reichen von postoperativen Blutun-
gen und Wundinfektionen über Narbenbildungen
und Verklebungen bis hin zur Penisamputation.
Tatsächliche Wirkungen? Die will die Regierung doch auf keinen Fall wissen! Eine "Evaluierung" hat der Bundestag doch schon 2012 mit großer Mehrheit abgelehnt. "Das nicht sein kann, was nicht sein darf".Die National Coalition Deutschland empfiehlt dem UN-Ausschuss,
die Bundesregierung aufzufordern,...
96. Forschungsvorhaben in Auftrag zu geben, welche die tatsächlichen Wirkungen und
möglichen Zielabweichungen des bestehenden § 1631d BGB (Beschneidung des männlichen
Kindes) und deren Ursachen aufzeigen ;
97. eine Bewertung vorzunehmen, ob und inwiefern die in Deutschland geltende rechtliche
Situation und deren Umsetzung in der Praxis mit Bezug zur Beschneidung von Jungen den
Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen. Dabei müssen der aktuelle nationale
und internationale rechtliche, medizinische, psychologische und sozialwissenschaftliche
Sachverstand berücksichtigt und sowohl die Organisationen der Zivilgesellschaft als auch
Betroffenenorganisationen einbezogen werden.
Zielabweichungen? Die waren doch beim §1631d ganz listig eingeplant, besonders in Hinsicht auf die Anästhesie und die "Regeln der ärztlichen Kunst". "Wo kein Kläger, da kein Richter" - also kneift der Staat sämtliche Augen und Hühneraugen zu.
Das war vor vier Jahren. Selbstverständlich hat das Bundesfrauenministerium kein Interesse an so lästigem Zeugs. Von einer Reaktion oder gar Aktion hat man nie etwas gehört.
There is no skin like foreskin