"Es ist eine Verstümmelung, egal, was man wegnimmt.“

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    • "Es ist eine Verstümmelung, egal, was man wegnimmt.“

      Aber natürlich ausschließlich nur im Falle von Mädchen - Jungen müssen das abkönnen....


      FAZ schrieb:

      Die Beschneidung wird in vier Grade eingeteilt. Die ersten beiden, bei denen nur Teile der Gewebestrukturen entfernt wurden, sind nach Aussage von Adili nicht immer ganz einfach zu identifizieren. Sie müssen aber kategorisiert werden für das Attest. Warum die Unterscheidungen dem BAMF so wichtig sind, kann sie nicht ganz nachvollziehen. „Es ist eine Verstümmelung, egal, was man wegnimmt.“
      "Identifizieren" ist bei BGM nicht schwer. Die Vorhaut ist futsch. Das zu übersehen ist unmöglich.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.
    • Nicht mit der Frage, was wäre wenn irgendwas in irgend einer "heiligen" Schrift stünde.
      Aber mit etwas, das ist.
      Nämlich, dass Mädchen das Recht auf körperlicher Unversehrtheit gesetzlich zugestanden wird "egal, was man wegnimmt" und Jungen nicht.
      Und wie das mit der Gleichberechtigung der Geschlechter vereinbar sein kann. Die Antwort liegt auf der Hand.
      Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.