Mehrjährige Haftstrafe für 53-Jährigen wegen illegalen Schächtens

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    • Mehrjährige Haftstrafe für 53-Jährigen wegen illegalen Schächtens

      Es kommt ja immer wieder die Diskussion, ob religiöse Vorstellungen Vorrang vor Tierschutz und Kinderrechten hätten.


      Mindestens 188 Tiere haben drei Männer in Selm bei Dortmund rituell geschächtet. Fachleuten zufolge müssen die Tiere unter Qualen verendet sein. Den 54 Jahre alten geständigen Hauptangeklagten verurteilte das Gericht dafür am Freitag zu drei Jahren Haft wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.
      Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

      Das betäubungslose Schlachten wird von vielen Gläubigen als religiös unabdingbar angesehen.

      Also geht es doch, dass man Menschen bestraft weil sie sich an religiöse Vorgaben halten.


      Ein Nachspiel könnte der Fall noch für die Tierschützer haben, die mit ihren Aufnahmen dem Schlachthof das Handwerk legten. Ein 28-Jähriger trat vor Gericht als Zeuge auf und gab zu, die Kameras in dem Betrieb installiert zu haben. Ihm droht nun von Amts wegen ein Verfahren unter anderem wegen Hausfriedensbruchs.
      "Von Amts wegen"... ja Sch....., die sollten dem Mann einfach dankbar sein

      faz.net/aktuell/gesellschaft/k…schaechtens-19177654.html
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Es wäre vielleicht gar nicht schlecht, wenn nicht nur von Tiermisshandlungen heimlich Videoaufnahmen gemacht würden.
      Wenn ein Kinderschützer so etwas bei einem professionellen Baby-Verstümmler machen würde - Kinderärzte würden sicher die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Denn eine "angemessene Schmerzbehandlung" gibt es nicht und ist auch oft aus Gründer der Tradition (wurde immer so gemacht!) gar nicht erwünscht.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • brokendream schrieb:

      In den entsprechenden Ländern feiern die sich doch dafür.
      Bei dem Fall mit dem betäubungslosen Schlachten ging es um Deutschland. Wenn in Afghanistan ohne Betäubung geschlachtet wird interessiert das hier niemanden.
      Und das meinte ich mit BGM-Videos. Aus deutschen Wohnzimmern. Das könnte Menschen wachrütteln. "Meine Güte, das passiert ja mitten unter uns!"
      Es wird doch alles unter den Tisch gekehrt und verklärt.


      Eine Kontrolle oder einen Nachweis staatlicherseits verlangt der Gesetzgeber nicht. Es ist insbesondere keine behördliche Erlaubnis für die Durchführung des Eingriffs durch die Person erforderlich
      Die Entscheidung, welche Schmerzbehandlung im Einzelfall anzuwenden ist, obliegt dem jeweiligen Behandelnden
      Eideida und Händchenhalten tut's dann im Einzelfall auch, wenn der Verstümmler das so entscheidet
      Eine obligatorische Kontrolle von gemäß § 1631d Absatz 2 BGB durchgeführten Beschneidungen durch einen Arzt ist im Gesetz nicht vorgesehen.

      "Staatliches Wächteramt - das ist der Hohn. Aber für die Verstümmler sehr praktisch.

      Juchhu, der Verstümmler ist da!
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.