Kindeswohlgefährdungen 2022: Neuer Höchststand mit 4 % mehr Fällen als 2021 (destatis)

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    • Kindeswohlgefährdungen 2022: Neuer Höchststand mit 4 % mehr Fällen als 2021 (destatis)

      Welche Kindeswohlgefährdung fällt bei der Statistik unter den Tisch?

      destatis schrieb:

      Methodische Hinweise:
      Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht.
    • Stefan schrieb:

      So wie durch unsere Gesetzgebung festgelegt und dargestellt, erfüllt die Beschneidung nicht den Tatbestand der Schädigung.
      Der Gesetzgeber hat sich dabei auf die US-Kinderärzte, die AAP berufen. Deren geändertes Statement wurde "just in time" geliefert.
      Die Meinung der deutschen oder europäischen Kinderärztevereinigungen hat man unter den Tisch fallen lassen.
      Es wurde schamlos getrickst um zum gewünschten Ergebnis zu kommen.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.
    • Stefan schrieb:

      Der Eingriff zählt juristisch nicht als Schädigung.

      Holm Putzke schrieb:

      Der Schaden bei einer Zirkumzision liegt im irreversiblen Verlust von Körpersubstanz. Manche halten den Verlust der Vorhaut allerdings für unbedeutend, weil der Vorhaut keine Funktion zukomme (5). Eine solche Sicht ist nicht überzeugend, weil es sehr wohl Funktionen gibt, die die Vorhaut erfüllt (1). Fehlt sie, wird etwa die Eichel nicht mehr feucht gehalten, ist vielmehr ständig einer trockenen äußeren Umgebung ausgesetzt – weswegen die Empfindungsfähigkeit abnimmt
      Das hat ein Jurist geschrieben. Und es ist eingeflossen in das Urteil des Kölner LG.

      "Der Eingriff zählt juristisch nicht als Schädigung" - In Deutschland seit dem 12.12.2012. Eine Zirkumzision ohne Einwilligung bei einem Erwachsenen oder Jugendlichen dürfte auch immer noch als eine Schädigung gesehen werden.
      Wenn aber aber das Sorgerecht eines Elternteils übergangen wurde - dann kann es Schmerzensgeld und Schadensersatz geben. Nicht für den übergangenen Elternteil, sondern für den Jungen.


      OLG Frankfurt schrieb:

      Die Zubilligung eines Schmerzensgeldes für den Antragsteller setzt dem Grunde nach nicht voraus, dass der Antragsteller tatsächlich körperliche oder seelische Nachteile erlitten hat oder erleiden wird. Bei einer schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann schon allein die Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes einen Anspruch rechtfertigen


      Eine Entfernung der Klitorisvorhaut bei einem Mädchen sowieso. Möglicherweise sogar als schweres Verbrechen.
      Vorhaut hat Vorteile. Sonst gäbe es sie nicht.