Universität Luzern: Rechtliche Würdigung der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision vor dem Hintergrund anthropologischer und theologischer Perspektiven

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    • Universität Luzern: Rechtliche Würdigung der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision vor dem Hintergrund anthropologischer und theologischer Perspektiven

      Fand am 7.April 2022 statt.

      Die Ankündigung:


      Strafbarkeit der Knabenbeschneidung?
      Rechtliche Würdigung der medizinisch nicht indizierten Zirkumzision an ur-
      teilsunfähigen Jungen vor dem Hintergrund medizinischer und theologischer
      Perspektiven
      Der strafrechtliche Umgang mit der medizinisch nicht notwendigen männli-
      chen Genitalbeschneidung im Kindesalter ist umstritten und beschäftigt so-
      wohl die Strafrechtspraxis als auch die Strafrechtswissenschaft seit Jahren.
      Eine Strafvorschrift wie im Falle der weiblichen Genitalverstümmelung gibt es
      nicht, gleichwohl ist der ärztliche Eingriff in die körperliche Integrität einer
      Person grundsätzlich eine Körperverletzung.
      Die Frage, ob ein solcher Eingriff überhaupt tatbestandlich ist und unter wel-
      chen Voraussetzungen er gegebenenfalls gerechtfertigt erscheint, lässt sich
      genauso nur interdisziplinär beantworten, wie die Frage der Gebotenheit einer
      strafrechtlichen Verfolgung. Es greifen unterschiedliche juristische Aspekte in-
      einander und diese treffen auf medizinische, anthropologische, theologische
      und kulturelle Gegebenheiten.
      Ziel der Tagung ist es, die Frage der Strafbarkeit der Knabenbeschneidung vor
      dem Hintergrund verschiedener involvierter Perspektiven zu beleuchten und
      zu diskutieren.
      Die Tagung findet statt im Anschluss an das Forschungsprojekt «Ehre in Fami-
      lie, Recht und Religion» der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof.
      Andreas Eicker) sowie der Professur für Pastoraltheologie (Prof. Stephanie
      Klein). Dies im Rahmen des Universitären Forschungsschwerpunkts «Wandel
      der Familie im Kontext von Migration und Globalisierung» (FaMiGlia) und in Ver-
      bindung mit dem interfakultären «Zentrum für Religionsverfassungsrecht»
      (ZRV) und dem «Zentrum für Recht und Gesundheit (ZRG)
      Mitwirkende
      Prof. Dr. Andreas Eicker, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht
      sowie Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern

      Prof. Dr. med. Philipp Szavay, Chefarzt Kinderchirurgie am Luzerner
      Kantonsspital und ehem. Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für
      Kinderchirurgie

      Christoph Geissbühler, Pro Kinderrechte Schweiz, Zürich

      Rabbiner Dr. David Bollag, Lehr- und Forschungsbeauftragter am Institut für
      Jüdisch-Christliche Forschung an der Theologischen Fakultät der Universi-
      tät Luzern sowie Rabbiner an der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich

      Prof. Dr. Erdal Toprakyaran, Professor für Islamische Theologie an der
      Theologischen Fakultät der Universität Luzern sowie Professor für Islami-
      sche Geschichte und Gegenwartskultur am Tübinger Zentrum für Islamische
      Theologie der Universität Tübingen, Deutschland

      Dr. Abdelaali El Maghraoui, Wissenschaftlicher Mitarbeiter in der AIWG
      Longterm-Forschungsgruppe «Normativität des Korans» am Tübinger
      Zentrum für Islamische Theologie der Universität Tübingen, Deutschland

      Sarah Wildi, Staatsanwältin, Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben
      des Kantons Bern

      Sebastian Schneider, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft des Kantons Bern,
      Region Bern-Mittelland

      Prof. em. Dr. Marianne Schwander, Professorin für Strafrecht und Krimino-
      logie an der Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit und Lehrbeauftragte
      am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern

      Dr. Nora Scheidegger, PostDoc am Max-Planck-Institut zur Erforschung von
      Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg im Brsg. sowie Lehrbeauftragte
      am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern und Lehrbe-
      auftragte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern

      Dr. Ramazan Baris Atladi, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Habilitand und
      Dozent für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Rechtsfakultät der
      Akdeniz Üniversitesi Antalya, Türkei

      Eda Nur Aydin, Rechtsreferendarin und Assistentin von Dr. Ramazan Baris
      Atladi, Istanbul,

      Das Betroffenenstatement von prepuce.ch dazu:

      An der Tagung „Strafbarkeit der Knabenbeschneidung?“ war prepuce.ch wie angekündigt präsent. Es war ein intensiver Tag, mit vielen Vorträgen und Diskussionen bis in den späteren Abend. Die Tagung ermöglichte es Menschen mit unterschiedlichsten Perspektiven und auch in verschiedenen gesellschaftlichen Verantwortungspositionen, miteinander in einen direkten Austausch zu treten. Dabei zeigte sich auch, wie viel es für einen respektvollen Diskurs zu Fragen der Genitalen Selbstbestimmung von Kindern mit Penis noch zu tun gibt. Obwohl die entscheidenden Faktengrundlagen insbesondere aus medizinisch-körperlicher Sicht in aller Klarheit präsentiert wurden, kamen auch Meinungen zum Ausdruck, die in direktem Widerspruch dazu standen und teilweise auch das Leid von Betroffenen verharmlosten. Dagegen, sowie gegen leider ebenfalls gefallene ausgrenzende Äusserungen, haben wir mit Protest reagiert.
      Abgesehen von diesen Tiefpunkten schätzen wir diese Tagung auch aus Betroffenensicht insgesamt als einen wichtigen Anfangspunkt für einen ernsthaften und offenen Dialog ein.


      mit Video mit Manasseh und Ephraim Seidenberg:

      prepuce.ch/2022/04/26/tagung-luzern-statement/
      Willy Brandt: "Es wächst zusammen, was zusammen gehört"
      Leider gilt das nicht für die Teile des Penis.
      Einmal abgetrennt wächst die Vorhaut nicht mehr mit dem Rest-Penis zusammen.
      Nicht nach 40 Jahren, nicht nach einem Tag.