Drama in Wien-Donaustadt: Rettungskräfte wurden wegen eines medizinischen Notfalls bei einem erst 17 Tage alten Säugling alarmiert. In der Wohnung der Familie hätte eine religiöse Beschneidung an dem Kind vorgenommen werden sollen. Doch bei der Narkotisierung kam es zu einer Überdosis – der Bub ist in kritischem Zustand.
exxpress.at/religioese-beschne…ach-ueberdosis-im-spital/Beamte des Stadtpolizeikommandos Donaustadt stellten das medizinisch Material des Arztes sicher. Der österreichische Staatsbürger wurde wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung angezeigt. Die privat vorgenommene Entfernung der Vorhaut von Buben ist in Österreich nicht grundsätzlich verboten, wenn sie zumindest von einem hier niedergelassenen Arzt durchgeführt wird.
Das Baby soll inzwischen stabil sein, nachdem es in ein Krankenhaus eingeliefert wurde:
exxpress.at/nach-religioeser-b…ugling-ist-wieder-stabil/
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.