Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (heute Antisemitismus-Beauftragte von NRW) war 2012 Bundesjustizministerin und zeichnet somit voll verantwortlich für den Gesetzentwurf ihres Ministeriums:
dserver.bundestag.de/btd/17/112/1711295.pdf
Darin ließ sie gleich am Anfang eine echte Nebelkerze los, nämlich:
Aber Jungen müssen das abkönnen?
Aus medizinischer Sicht ist eine blutige Operation an einem gesunden Kind unnötig. Also sind auch die mit der Operation verbundenen Schmerzen aus medizinischer Sicht unnötig und zu vermeiden.
Es kann sich also nur um religiös oder traditionell "nötige" Schmerzen handeln. Und was religiös nötig ist, dass definiert eben nicht Leutheusser-Schnarrenberger, sondern das definieren in verschiedene Fraktionen (von ultraorthodox bis modern aufgesplitterte) Religionsgemeinschaften.
Wenn sie "volles Schmerzprogramm" wie anno dunnemals als religiös nötig erachten - dann ist das eben genau nötig. Weil es vor tausenden Jahren auch nicht anders war. Weil am uralten Ritual kein iota verändert werden darf.
Die "Zwölf Stämme" und andere christliche Freikirchen definieren z.B. dass die Schmerzen durch die Züchtigung von Kindern für die Kinder religiös vorgeschrieben und notwendig sind.
Aber es gab große Empörung bei den Grünen - und man hat ihnen ihre Kinder weggenommen. Und die Eltern wurden mit Haftstrafen belegt. Z.T. wegen eines einzigen Schlages mit einer biegsamen Weidenrute auf das Kindergesäß.
Die Zwölf Stämme hatten eben keine "wirkmächtige" Lobby.
Seltsam, die von Dr. Latasch vor dem Ethikrat erklärte "Rotwein-Betäubung" fand gar keine Erwähnung. Kein Wort davon!
Glukose, so so. Warum nimmt man dann keinen Traubensaft? Die Glukose im Traubensaft wird bei der Vergärung von der Hefe sehr schnell und effektiv in ALKOHOL umgewandelt.
Wegen der Glukose wäre es also weitaus sinnvoller Traubensaft zu verwenden.
Klar, Alkoholvergabe an Neugeborene ist jetzt nicht so doll "nach den Regeln der ärztlichen Kunst"
Dass sich SLS mehrfach auf die Stellungnahme der dt. Schmerzgesellschaft berief ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten!
Denn diese Gesellschaft schrieb:
Die dt. Schmerzgesellschaft schrieb weiterhin:
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Stellungnahme der dt. Schmerzgesellschaft in unverschämter Weise missbraucht.
web.archive.org/web/2017020200…e_Schmerzgesellschaft.pdf
EMLA war nie "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" und darf lt. Gebrauchsinformation an den Genitalien von Kindern überhaupt nicht angewendet werden.
Von daher müsste der Absatz (2) des §1631dBGB:
längst gestrichen worden sein. Allerdings war das auch 2012 schon bekannt, SLS hat das nur einfach ignoriert. Es gibt keine einer Vorhautamputation angemessene Schmerzbehandlung für Neugeborene!
Aber das "geht ja nicht", weil dann auch der Absatz (1) kollabieren würde. Denn dann wäre die Vorhautamputation verschiebbar, und dann käme logischerweise das Argument die könne dann ja auch ab 14 oder besser ab 18 stattfinden.
Und dann kommt wieder das verräterische Gegenargument: "aber dann wollen die das ja gar nicht mehr!"
Frage an SLS: macht man die Schmerzbehandlung bei Erwachsenen bei blutigen Operationen ausschließlich mit Paracetamol-Zäpfchen (EMLA fällt ja inziwschen weg, nicht mehr zugelassen)?
Rhetorische Frage natürlich, die Schnarrenberger wird sich wegducken, niemals antworten.
dserver.bundestag.de/btd/17/112/1711295.pdf
Carlo V. Bellieni:
Fazit: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat mit ihren Tarn-Formulierungen das religions- oder traditionsmotivierte Quälen von Kindern abgesegnet.
Und nicht nur das - sie die anderen 433 Kinderverräter haben alle Jungen um ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit ihr Recht auf vollständige Genitalien, um ihr Recht auf die volle sexuelle Sensorik gebracht.
SLS wird sicherlich in die Geschichte der Genitalverstümmelung von Kindern eingehen - als Schandmal.
Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
dserver.bundestag.de/btd/17/112/1711295.pdf
Darin ließ sie gleich am Anfang eine echte Nebelkerze los, nämlich:
Unnötig? Da muss natürlich die Frage aufkommen: Welche Schmerzen sind denn für einen kleinen Jungen nötig? Und welche für kleine Mädchen (natürlich keine!)...Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen...
Aber Jungen müssen das abkönnen?
Aus medizinischer Sicht ist eine blutige Operation an einem gesunden Kind unnötig. Also sind auch die mit der Operation verbundenen Schmerzen aus medizinischer Sicht unnötig und zu vermeiden.
Es kann sich also nur um religiös oder traditionell "nötige" Schmerzen handeln. Und was religiös nötig ist, dass definiert eben nicht Leutheusser-Schnarrenberger, sondern das definieren in verschiedene Fraktionen (von ultraorthodox bis modern aufgesplitterte) Religionsgemeinschaften.
Wenn sie "volles Schmerzprogramm" wie anno dunnemals als religiös nötig erachten - dann ist das eben genau nötig. Weil es vor tausenden Jahren auch nicht anders war. Weil am uralten Ritual kein iota verändert werden darf.
Die "Zwölf Stämme" und andere christliche Freikirchen definieren z.B. dass die Schmerzen durch die Züchtigung von Kindern für die Kinder religiös vorgeschrieben und notwendig sind.
Aber es gab große Empörung bei den Grünen - und man hat ihnen ihre Kinder weggenommen. Und die Eltern wurden mit Haftstrafen belegt. Z.T. wegen eines einzigen Schlages mit einer biegsamen Weidenrute auf das Kindergesäß.
Die Zwölf Stämme hatten eben keine "wirkmächtige" Lobby.
Daher wird auch
bei Säuglingen eine Betäubung bzw. Schmerzbehandlung
mit dem Ziel, möglichst Schmerzfreiheit zu erreichen, als
medizinisch geboten angesehen (vgl. Stellungnahme der
Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. vom 3. August 2012).
Zum Teil wird dabei nach einer Sedierung durch ein Zäpf-
chen eine Lokalanästhesie im Wege der Injektion vorge-
nommen, zum Teil erfolgt die Auftragung einer anästhesie-
renden Salbe (etwa EMLA).
Zur Schmerzlinderung werden vielfach lokal
Salben aufgetragen und/oder Zäpfchen verabreicht.
Effektive Schmerzbehandlung
Da es sich bei der Beschneidung der männlichen Vorhaut
um einen Schmerzen verursachenden Eingriff in die körper-
liche Unversehrtheit handelt, ist als weitere Voraussetzung
für die Berechtigung der Eltern zur Einwilligung eine effek-
tive Schmerzbehandlung zu fordern – so auch der Deutsche
Bundestag (Beschluss vom 19. Juli 2012: „ohne unnötige
Schmerzen“), der Deutsche Ethikrat (Pressemitteilung vom
23. August 2012: „qualifizierte Schmerzbehandlung“) und
die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. (Presseinformation
vom 3. August 2012: „nur unter adäquater Schmerzbehand-
lung“). Der Regelungsvorschlag deckt diese Anforderung
mit der Formulierung „nach den Regeln der ärztlichen
Kunst“ ab, denn diese Regeln gebieten eine im Einzelfall
angemessene und wirkungsvolle Betäubung (vgl. dazu die
Ausführungen auf S. 8 f.) und grundsätzlich eine für den Pa-
tienten möglichst schonende Durchführung der Beschnei-
dung (vgl. Stellungnahme der Deutschen Schmerzgesell-
schaft e. V. vom 3. August 2012; zum Anspruch des Patien-
ten auf eine postoperative Schmerztherapie vgl. Uhlen-
bruck, MedR 1993, 296 <297>).
Seltsam, die von Dr. Latasch vor dem Ethikrat erklärte "Rotwein-Betäubung" fand gar keine Erwähnung. Kein Wort davon!
"Leo Latasch schrieb:
"Der Mohel, also der Beschneider, tunkt mehr-
fach den Zeigefinger in süßen Wein. Jetzt wer-
den Sie sagen: Warum sagt er das extra? Es
gibt nämlich einen Grund für diesen süßen Wein
bzw. für Glukose, den ich Ihnen gleich sagen
werde. Das Neugeborene (das sieht man fast
immer) saugt daran.
Glukose, so so. Warum nimmt man dann keinen Traubensaft? Die Glukose im Traubensaft wird bei der Vergärung von der Hefe sehr schnell und effektiv in ALKOHOL umgewandelt.
Wegen der Glukose wäre es also weitaus sinnvoller Traubensaft zu verwenden.
Klar, Alkoholvergabe an Neugeborene ist jetzt nicht so doll "nach den Regeln der ärztlichen Kunst"
Dass sich SLS mehrfach auf die Stellungnahme der dt. Schmerzgesellschaft berief ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten!
Denn diese Gesellschaft schrieb:
"Nationale und internationale Fachgesellschaften fordern daher Eingriffe an Säuglingen auf das
medizinisch unerlässliche Ausmaß zu beschränken und nur unter einer fachgerechten
Schmerzbehandlung und Nachsorge durchzuführen, welche mindestens den Standards entsprechen,
die für Erwachsene Anwendung finden"
Die dt. Schmerzgesellschaft schrieb weiterhin:
""Entsprechende Studien haben gezeigt, dass die Schmerzempfindlichkeit vom Säuglingsalter bis zum
Jugendalter abnimmt und erst in diesem Alter das niedrigere Niveau von Erwachsenen erreicht
(Andrews et al., 2002; Blankenburg et al.,2010; Blankenburg et al.,2011; Hirschfeld et al., 2012).
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Stellungnahme der dt. Schmerzgesellschaft in unverschämter Weise missbraucht.
web.archive.org/web/2017020200…e_Schmerzgesellschaft.pdf
EMLA war nie "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" und darf lt. Gebrauchsinformation an den Genitalien von Kindern überhaupt nicht angewendet werden.
Von daher müsste der Absatz (2) des §1631dBGB:
"In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind."
längst gestrichen worden sein. Allerdings war das auch 2012 schon bekannt, SLS hat das nur einfach ignoriert. Es gibt keine einer Vorhautamputation angemessene Schmerzbehandlung für Neugeborene!
Aber das "geht ja nicht", weil dann auch der Absatz (1) kollabieren würde. Denn dann wäre die Vorhautamputation verschiebbar, und dann käme logischerweise das Argument die könne dann ja auch ab 14 oder besser ab 18 stattfinden.
Und dann kommt wieder das verräterische Gegenargument: "aber dann wollen die das ja gar nicht mehr!"
Frage an SLS: macht man die Schmerzbehandlung bei Erwachsenen bei blutigen Operationen ausschließlich mit Paracetamol-Zäpfchen (EMLA fällt ja inziwschen weg, nicht mehr zugelassen)?
Rhetorische Frage natürlich, die Schnarrenberger wird sich wegducken, niemals antworten.
dserver.bundestag.de/btd/17/112/1711295.pdf
Carlo V. Bellieni:
nature.com/articles/s41443-022-00551-xCircumcision—partial or total removal of the penile prepuce—requires cutting nerve-laden, sensitive genital tissue and is therefore liable to be painful....
The results of these trials show that none of the analgesic strategies used obtained the absence of pain. Some differences between circumcision techniques can be noticed, but most assessments exceed the score of 3, chosen as the clinically significant pain.
Fazit: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat mit ihren Tarn-Formulierungen das religions- oder traditionsmotivierte Quälen von Kindern abgesegnet.
Und nicht nur das - sie die anderen 433 Kinderverräter haben alle Jungen um ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit ihr Recht auf vollständige Genitalien, um ihr Recht auf die volle sexuelle Sensorik gebracht.
SLS wird sicherlich in die Geschichte der Genitalverstümmelung von Kindern eingehen - als Schandmal.
Ex iniuria ius non oritur
Aus Unrecht entsteht kein Recht
Aus Unrecht entsteht kein Recht