Das Beschneidungsforum ist eine von intaktiv e.V. betriebene Austauschplattform für direkt oder indirekt von Beschneidung betroffene Menschen. Außerdem können sich hier Menschen aktiv einbringen, die sich für das Thema Vorhautamputation interessieren.
Hier sollen insbesondere Männer zu Wort kommen, die von ihrer Beschneidung negativ betroffen sind, oder eine vom Arzt gestellte Diagnose bekommen haben und sich über die Auswirkungen informieren möchten, aber auch Frauen, die durch die Beschneidung ihres Partners in Mitleidenschaft gezogen sind. Da dies heikle Themen sind, sind hier Pseudonyme durchaus üblich.
Auch wollen wir versuchen, Eltern über Alternativen zu informieren, da Ärzte oft viel zu schnell zum Skalpell greifen.
Menschen, die mit ihrer Beschneidung zufrieden sind, sollen hier nicht angesprochen werden. Sollten solche Personen in diesem Forum negativ Betroffene verhöhnen, sich über sie lustig machen oder sonst irgendwie niedermachen, werden diese Beiträge sehr schnell von uns gelöscht und die User wenn nötig auch gesperrt. Wie schnell, hängt vom Vergehen ab.
In gleichem Maße dulden wir auf dieser Seite keinerlei antisemitisches, muslimfeindliches oder rassistisches Gedankengut oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Beiträge diesen Inhalts werden gelöscht und die Verfasser können blockiert werden. Wir verstehen uns als Menschenrechtler und setzen uns für eine weltoffene, pluralistische Gesellschaft ein, in dem das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen eine zentrale Funktion einnimmt.
Verstehe ich das richtig? Das Gericht hat die Folgen der Zirkumzision als "permanent disability", also als permanente Behinderung eingestuft?
Und der entscheidende Punkt war - mal wieder - die fehlende Einwilligung sowie die fehlende medizinische Indikation?
Bin ich einfach zu optimistisch oder lässt diese Wortwahl im Hintergrund die Frage aufleuchten (natürlich nur als winziges LED-Lämpchen), ob Eltern wirksam in eine "permanente Behinderung bei fehlender medizinischer Indikation" überhaupt einwilligen können?
Man muss vermuten, dass da Schädigungen vorlagen, die über die beabsichtigten Schäden hinausgingen und man diesen Fall als Einzelfall behandeln wird.
Es gab ja auch in Europa klare Urteile, dass etwa Zwangsbeschneidungen in der türkischen Armee menschenrechtswidrig sind. Den folgerichtigen Schritt, dass das auch für Kinder gelten muss, blockt man trotzdem ab.