Folgendes ist passiert - aber leider vor 20 Jahren, da war ich 8.
Ich war in einer familienanalogen Wohngruppe des DRK. Meine Mutter hatte das Sorgerecht.
Eine Betreuerin - die nicht innewohnend war sondern einfach nur eine Schichtbetreuerin war, war der Meinung, dass ich unbedingt meine Vorhaut zurückschieben soll.
Es wurde auch geübt in der Badewanne mehrere Wochen lang bis sie einen Termin beim Urologen vereinbart hat .
Dort wurde bei der Kontrolle die teilweise Entfernung vorgeschlagen .
Einen Tag vor der Teilbeschneidung hat diese Betreuerin meiner Mutter lediglich telefonisch mitgeteilt, dass ich operiert werden würde und ob sie nicht Lust hätte vorbeizukommen .
Meine Mutter hat nichts eingewilligt und wurde auch nicht direkt aufgeklärt was gemacht werden würde.
Kann ich einen Strafantrag gegen die Betreuerin, der erfolgreich sein wird, stellen , wegen schwerer Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft?
Und kann ich durch die Aussage der Mutter und den OP Akten ein Schmerzensgeld gemäß §823 BGB verlangen ?
Ich war in einer familienanalogen Wohngruppe des DRK. Meine Mutter hatte das Sorgerecht.
Eine Betreuerin - die nicht innewohnend war sondern einfach nur eine Schichtbetreuerin war, war der Meinung, dass ich unbedingt meine Vorhaut zurückschieben soll.
Es wurde auch geübt in der Badewanne mehrere Wochen lang bis sie einen Termin beim Urologen vereinbart hat .
Dort wurde bei der Kontrolle die teilweise Entfernung vorgeschlagen .
Einen Tag vor der Teilbeschneidung hat diese Betreuerin meiner Mutter lediglich telefonisch mitgeteilt, dass ich operiert werden würde und ob sie nicht Lust hätte vorbeizukommen .
Meine Mutter hat nichts eingewilligt und wurde auch nicht direkt aufgeklärt was gemacht werden würde.
Kann ich einen Strafantrag gegen die Betreuerin, der erfolgreich sein wird, stellen , wegen schwerer Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft?
Und kann ich durch die Aussage der Mutter und den OP Akten ein Schmerzensgeld gemäß §823 BGB verlangen ?