Also nicht etwa nur "einfache Körperverletzung", wie 2012 das LG Köln urteilte.
Und der Staat in seinem Wächteramt kontrolliert in keiner Weise die Qualifikation der nicht-ärztlichen Verstümmler.
Bei Mädchen ist auch das bloße Anritzen der Klitorois-Vorhaut ein schweres Verbrechen!
Tätowierung ist GEFÄHRLICHE Körperverletzung - Aber, da geht es ja auch um ein MÄDCHEN!
Bei Jungen spielt das alles keine Rolle, da willigen die Eltern eh für den Jungen ein, wie praktisch!
haufe.de/recht/kanzleimanageme…zung-sein_222_552830.html
Und der Staat in seinem Wächteramt kontrolliert in keiner Weise die Qualifikation der nicht-ärztlichen Verstümmler.
Bei Mädchen ist auch das bloße Anritzen der Klitorois-Vorhaut ein schweres Verbrechen!
Tätowierung ist GEFÄHRLICHE Körperverletzung - Aber, da geht es ja auch um ein MÄDCHEN!
Ach so! Ja, bei Mädchen ist das Erscheinungsbild natürlich wichtig, und Schmerzen darf man einem 14-Jährigen Mädchen natürlich nicht zufügen. Bei männlichen Babys ist was anderes, die sind hart im Nehmen!Weder habe das LG sich mit der Frage der Schmerzzufügung noch mit der Frage des anschließenden Gesundheitszustandes und einer möglichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Körpers des Kindes beispielsweise durch die Art des angebrachten Motivs und/oder dessen Größe auseinandergesetzt.

Wie die Mutter hat die 14-Jährige gegen ihren Willen tätowiert? Kaum glaublich! Oder heißt das eine 14-Jährige ist in ein Tatoo nicht einwilligungsfähig?Mangels Einwilligung sei das Verhalten der Angeklagten als einfache Körperverletzung in jedem Fall strafbar. Bei Anwendung des Strafrahmens des § 223 StGB (einfache Körperverletzung) sei aber nicht auszuschließen, dass die Bestrafung der Angeklagten geringer ausfalle als bei einer Ahndung als gefährliche Körperverletzung.
Bei Jungen spielt das alles keine Rolle, da willigen die Eltern eh für den Jungen ein, wie praktisch!
haufe.de/recht/kanzleimanageme…zung-sein_222_552830.html
There is no skin like foreskin