Hallo zusammen, ich schaue gerade auf WDR III "West-Art: Wie gerecht ist unser Rechsstaat?" und
- bin dadurch auf eine Linkliste geführt worden, die für die rechtliche Würdigung unseres Themas interessant sein könnte: Links
- habe aufgemerkt als das Gäfgen-Urteil (Entschädigung für ihn wegen Folterandrohung) angesprochen wurde, das vom Menschengerichtshof so vorgegeben wurde, denn die Menschenrechte würden über allem stehen. Da würde ich doch folgern (ähnlich wie beim Verbot entführte Passagiermaschinen u.U. abzuschiessen), dass auch die besondere allgemeine religiöse Bräuche nicht zu Sonderfreiheiten berechtigen, die jemanden seiner körperlichen Unversehrheit - auf die er ein jedermann einleuchtendes primäres Recht hat - berauben.
Frage: Sollte man diesen Gedanken nicht fortführen im Sinn: Der liberalen Rechtsstaat hat die nie endende Aufgabe seine Prinzipien im Kampf gegen Religionsgemeinschaften, die den Bürger als Gläubige nicht nur fördern sondern auch bevormunden wollen, durchzusetzen und zur freien, eigenverantwortlichen Lebensgestaltung anzuhalten.Das wirtschaftlich aufstrebende Bürgertum hat die Prinzipien des liberalen Rechtsstaates im Kampf gegen den monarchischen Obrigkeitsstaat, der die Bürger als Untertanen bevormundete, durchgesetzt.