Schmerzensgeldforderung abgewiesen.

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    • Mir gefällt das ganz und gar nicht.

      1. Es ist ein vermeidbarer Schaden entstanden.
      2. Der Arzt beruft sich auf die damaligen Richtlinien.
      3. Die damaligen Richtlinien waren falsch.

      Müsste man dann nicht die Macher jener Richtlinien auf Schadensersatz verklagen können? Schließlich sind sie ursächlich für den Schaden.

      Vielleicht sogar im Wege einer Sammelklage - sind ja noch viel mehr Männer betroffen?

      Wenn es um Diesel-PKWs geht, dann geht ja alles mögliche...
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • Man hat damals Mist gebaut, aber "die Zeiten waren halt so" - diese Art Ausflüchte kommen einem übelst bekannt vor.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • juris.de/jportal/portal/page/h…&nid=jnachr-JUNA210702567


      Das Urteil vom 1. Juli 2021 (Aktenzeichen I-8 U 165/20) ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe.de abrufbar.
      justiz.nrw.de/JM/Presse/presse…index.php?cookie-agree=-1
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • es wurde eine hochgradige Phimose diagnostiziert...aber das sie beschwerdefrei war, dies ein physiologischer Normalzustand in dem Alter sein kann...kein Ton...was das bei unbedarften Lesern für Gedanken aufrufen mag?

      Aber trotz allem, der "Niederlage"...ich finde es toll, bin dem jungen Mann dankbar, dass er diesen Weg gegangen ist, diese Strapazen auf sich genommen hat. Denn im Umkehrschluss...es gibt neue Leitlinien...und Ärzte die unter diesen immer noch leichtfertig und schnell eine Beschneidung empfehlen und machen...können sich nicht mehr wie in diesem Fall rausreden...und hoffentlich fangen Ärzte, insbesondere Urologen, mal zu denken an...

      Meinen Dank und größten Respekt an den jungen Mann...das ist keine Niederlage, sondern ein (Etappen)Sieg...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Wer noch glaubt, vor deutschen Gerichten gäbe es so etwas wie "Gleichheit der Geschlechter" ist ein Traumtänzer.

      Das OLG Düsseldorf sprach eine Frau, die sich auf eigenen Wunsch die Schamlippen verkleinern ließ Schmerzensgeld zu, weil der Arzt keinen Psychiater hinzugezogen hatte. Denn, so die Meinung des Gerichtes - so ein Wunsch könne nur auf einer psychischen oder sexuellen Fehlhaltung beruhen (dabei angeblich heute eine häufige "Schönheitsoperation").

      Ja, wenn es um die Genitalien von Frauen geht - dann kann ein Arzt schon mal blechen!

      Natürlich war die Salbentherapie 2003 längst bekannt. Dass sie sich nicht in den Richtlinien wiederfand lag allein am pekuniären Interesse der Ärzte! Und das ist ein Skandal.
      Verstümmeln bringt weit mehr aufs Konto als ein Rezept für eine Salbe.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
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    • R2D2 schrieb:

      Niemand kann wie immer nichts für gar nichts. Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Wenn die Leitlinien fehlerhaft sind, kann man eben nichts machen. <X

      aerztezeitung.de/Nachrichten/O…d-Forderungen-421019.html

      Aber ist das nicht die gleiche Person welche Hilfe vom Beschneidungsforum haben wollte? Wegen der Klage? Zu sehen hier im Beitrag.

      Man nahm mir meine genitale Integrität!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Phil21 ()

    • Phil21 schrieb:

      R2D2 schrieb:

      Niemand kann wie immer nichts für gar nichts. Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen. Wenn die Leitlinien fehlerhaft sind, kann man eben nichts machen. <X

      aerztezeitung.de/Nachrichten/O…d-Forderungen-421019.html
      Aber ist das nicht die gleiche Person welche Hilfe vom Beschneidungsforum haben wollte? Wegen der Klage? Zu sehen hier im Beitrag.

      Man nahm mir meine genitale Integrität!
      Ne das ist mein Urteil...
    • Das Urteil vom 1. Juli 2021 (Aktenzeichen I-8 U 165/20) ist in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe.de abrufbar.
      "In der Kürze liegt die Würze" - in der NRW-Justiz ist offenbar fade Kost angesagt:



      So kann man sich zur Zeit nur auf die dürren Pressemeldungen beziehen.


      Juris.de schrieb:

      ...ist anhand der im Jahr 2003 geltenden Standards zu beurteilen...

      ...denn dies war nach den damaligen Verhältnissen....

      ....Aus der maßgeblichen Sicht des Jahres 2003....

      Hach ja! Diese Argumentation "aus damaliger Sicht - aus heutiger Sicht" kennt man die nicht, hat man die nicht in unguter Erinnerung?
      Wird die nicht heute auf allen möglichen Gebieten nicht akzeptiert, wenn es um Entschädigung für erlittenes Unrecht geht?

      Mal ein Beispiel von vielen. Im Jahr 2017 hat sich der Staat endlich dazu durchgerungen, Opfern des §175 StGB Entschädigung zu zahlen. Reichlich spät.

      Das Bundesjumini schreibt dazu:


      BMJV schrieb:

      Das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen und die daraus resultierende Strafverfolgung sind nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig.
      Ja, ja - nach "heutigem Verständnis"!
      Und nach damaligem Verständnis, nach dem Verständnis der muffigen 50er Jahre war Homosexualität "pervers", "abartig", "widernatürlich", "gefährlich", "Sünde" - und strafbar. Vom höchsten Gericht, vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet.

      Nicht zustimmungsfähigen Kindern ist ein vermeidbarer Schaden entstanden. Und der Staat, der in Form des Bundesgesundheitsministeriums ein Wächteramt hat - schleicht sich aus der Verantwortung.
      Das ist aus seiner Sicht naheliegend, denn er hat ja im §1631d BGB definiert, dass die männliche Vorhaut (im Gegensatz zur weiblichen Vorhaut) Pillepalle ist, ein höchst überflüssiges Anhängsel, auf das die Besitzer kein Anrecht haben. Dass ihr Verlust kein Schaden ist.

      Ich hoffe, dass ich den Tag erleben werde, wo die Opfer von geldgierigen Urologen/Kinderchirurgen ebenso entschädigt werden wie die Opfer des §1631d BGB.
      Denn das ist das wenigste, was man für sie tun kann. Ein vollständiges Genital kann ihnen niemand zurückgegeben.

      Und der §1631d BGB ebenso hinweggefegt wird wie der §175 StGB. Ab in die Mülltonne der Geschichte!

      Denn nach heutigem Verständnis lehnt die große Mehrheit der Deutschen die Amputation der Vorhaut bei gesunden Jungen ab. Und eine tatsächliche medizinische Notwendigkeit dazu ist sehr selten.

      Besonders bizarr und diskriminierend ist, dass hier exakt das selbe Gericht, das OLG Düsseldorf, das einer erwachsenen Frau auf Grund einer kunstfehlerfreien, selbstbestimmten Labienbeschneidung Schadensersatz zusprach hier die Schadensersatzforderung eines als Kind ungefragt vorhautamputierten Mannes glatt abbürstete.

      Wie lächerlich möchte sich das OLG D-Dorf noch machen?
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    • nur mal allgemein : trägt solche kosten die Rechtsschutzversicherung oder ist das bei Medizinrecht schwierig??

      Wie gesagt, ich würde es wirklcih gerne machen weil ich es absolut sinnvoll fände aber der psychische Schaden den das ganze bei meinem Kind anrichten könnte, ist es mir einfach nicht wert.

      Ich muss hier als Mutter vernünftig sein und das Wohl meines Kindes an erste Stelle stellen , egal wie stark mein Hass und meine Wut gegen den Arzt sind!
    • Die Problematik liegt auch darin, dass - sollte ein Kind später als Erwachsener selbst klagen wollen - die Behandlungsunterlagen üblicherweise längst vernichtet sind.
      Die müssen nur 10 Jahre lang aufbewahrt werden.
      Das ist eine völlige Fehlkonstruktion. Bei OPs an nicht zustimmungsfähigen Kindern müssten die Unterlagen mindestens bis 10 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit aufbewahrt werden.
      Deutscher Bundestag 2013: "Mädchen sind toll, so wie sie sind. Und niemand hat das Recht ihnen weh zu tun und an ihrer Vulva etwas abzuschneiden"
      Deutscher Bundestag 2012: "Jungen sind nicht unbedingt toll, so wie sie sind. Und alle Eltern haben das Recht ihnen weh zu tun und an ihrem Penis etwas abzuschneiden"
    • brokendream schrieb:

      Ärzte haben eine Haftpflichversicherung. Theoretisch könnte da man was holen auch wenn der Arzt nicht mehr lebt.
      Ums Geld gehts hier garnicht.. Geld ist mir egal, bringt seine vorhaut auch nciht zurück.

      MIr gehts eher darum, dass der Arzt merkt was er hier angerichtet hat und sich vielleicht mal Gedanken darüber macht was er Leuten mit so einem Eingriff antut! (schöne Wunschvorstellung ,ich weiß)

      Mir gehts dabei eher darum ein Zeichen zu setzen... wie gesagt, aus Geld mach ich mir nichts, ich würde all mein Hab und Gut hergeben könnte ich damit den Eingriff rückgängig machen und er hätte seine Vorhaut noch!!!!

      Sollte Foregen irgendwann so weit sein und er möchte das, dann zahl ich das für ihn!!!!
    • Ich gehe davon aus, das du mit deiner Erkenntnis und spätestens als du den Arzt damit konfrontiert hast eine Frist angestoßen hast, sodass am 01.01.2025 zivilrechtliche Verjährung eintritt.

      Danach kannst weder du noch dein Sohn ihn Belangen.

      Ich sage das aus meiner persönlichen Erfahrung heraus, ich bin kein Jurist.

      Dein Sohn würde vermutlich 1x bis 2x untersucht werden in so einem Prozess. Ansonsten wäre er fein heraus. Und mit dem richtigen Anwalt könntest du auch herausgehalten werden, es zehrt natürlich gedanklich trotzdem an einem...

      Also solltest du dich doch umentscheiden, ich bin durch zwei Instanzen gezogen und kenne nun sehr viele Menschen denen das Thema sehr am Herzen liegt. Und eventuell ließe sich auch dein finanzielles Risiko mindern. Kannst mir ja eine PM schreiben wenn du Fragen hast...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Yelock ()

    • Ja mir ist das bewusst das es verjährt .. meine beste Freundin arbeitet bei Anwalt....

      Dann ist es so... ich werde es jetzt aus psychologischer Sicht nicht machen weil ich mein Kinde schützen MUSS!!
      Wenn er da was mitbekommt oder im schlimmsten Fall sogar befragt wird, dass würde einen Knacks hinterlassen und dann
      fängt er an zu hinterfragen was an ihm falsch ist etc. ... noch sieht er seine Beschneidung total neutral und das soll auch im besten
      Fall seine Kindheit über so bleiben damit er diese unbeschwert genießen kann!

      Und wenn er später klagen wollen würde und es geht nicht mehr.... dann ist es so... wie gesagt, der Arzt wird bis dahin wahrscheinlich tot
      sein und Geld bringt ihm seine Vorhaut auch nicht zurück!
    • er würde doch garnicht verstehen warum.er untersucht werden soll, für ihn ist aktuell alles ok ubd das soll auch so bleiben. Außerdem weiss ich nicht wie eine körperliche Untersuchung nachträglich beweisen soll das gegen die leitlinie verstoßen wurde ??


      Wüsste ich das mein Sohn aus dem ganzen raus gehalten würde, würde ich es machen, aber das kann mir vorher wahrscheinlich auch keiner sagen.

      Er ist 8 Jahre alt und seine Kinder Seele zu schützen muss für mich an erster Stelle stehen
    • Es ist sehr komplex und vielschichtig...um was würde es in einer Klage gehen? Um einen Schaden? Der nicht beweisbar ist...und frühestens in einigen Jahren eintreten kann, wenn der Junge in die Pubertät kommt
      Oder kann und darf es eigentlich nicht nur darum gehen, dass der Arzt nicht Leitlinien gerecht gehandelt, die Eltern nicht richtig aufgeklärt haben?

      Da gehört meiner Meinung nach eine klare Trennung gezogen zwischen Schaden...und ärztlicher Behandlung und Beratung die nicht vollständig war...und mit der du immer noch haderst LiLi1316?

      Aber ob ein Gericht das trennen wird, den Jungen heraushält, er nicht zum Objekt gemacht wird...weiß ich nicht, bin kein Jurist...aber wenn der Arzt in dem Punkt Aufklärung die Verantwortung gegeben wird...könnte dann der Junge später noch Schadensersatz verlangen...ob er das als Schaden mal empfindet, kann er ja erst in einigen beurteilen?

      Der Schaden deines Jungen kann niemand abschätzen, klagen würde ich in deinem Fall, wenn ich wüsste das er komplett heraußen wäre, es nur um die Klärung der mangelnden Aufklärung, der damals nicht Leitlinien konformen Behandlung
      Was du machen kannst, OHNE das irgendwas an deinen Jungen kommt, dich mit deiner Kasse zusammentun, deinen Fall dort als Behandlungsfehler anzeigen...du beschreibst deinen Fall, die sammeln die Unterlagen, es wird wahrscheinlich zu einem MDK Gutachten kommen (was aber meist zu Ungunsten der Patienten ist...) ein Facharzt in dem Gebiet wird das schreiben, ein Urologe...und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...

      Aber...wenn da keine klare Trennung bezüglich möglichen Schaden durch das Geschehene...und dem Sachverhalt, die Verantwortung gibt, der Junge mitreingezogen würde...würde ich die Finger von lassen...
      Menschen wurden erschaffen, um geliebt zu werden. Dinge wurden erschaffen, um benutzt zu werden. Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet ist, weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden. -Dalai Lama
    • Ganz genau so sehe ich das Urolüge... ich würde den Arzt anklagen wollen wegen der 1.falschen und unzreichenende Aufklärung und 2. wegen der Fehlbehandlung einer beschwerdefreien Phimose...

      DAs ist nicht auf Schaden klagen kann, sondern nur er selbst später, dass ist mir klar... aktuell hat er ja keinen augenscheinlichen Schaden von dem Eingriff...weil es an sich chirurgisch ordentlich aussieht und er keine schmerzen oder missempfindungen hat... alles andere wie : gefühlsstörungen, sexuelle einschränkungen und psychische folgen werden sich ja wenn erst jahre später zeigen!


      Ich werde wohl dann doch nochmal an die Krankenkasse rantreten.... das kann ichaber erst wenn es mir psychsich etwas besser geht und ich mich sortiert habe... wie schon mal gesagt, wurde mir am telefon gesagt , dass keine Abrechnung von dr.Deindl vorliegt weil es ein Kleineingriff war! Darum muss ic hjetzt überlegen wie ich das ganze am besten angehe! Ideen??
    • die Rechnung... egal?

      Ruf an bei deiner Kasse, oder schreib ne Mail, frag nach wegen eines von dir vermuteten Behandlungsfehler, erzähl wie es dir erging...und was du hinterher erfahren hast durch die Leitlinie...deine Sorge um den möglichen Schaden würde ich weg lassen...es geht um die Sache...und einen Schaden beweisen ginge eh nicht...und dein Junge würde unweigerlich mitreingezogen
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    • also ich hab jetzt lange mit meiner besten Freundin telefoniert (meine Kinder sind seit heute früh nicht mehr da, Ausflug und Ferienübernachtung bei der Oma)...

      sie hat mir auch ans Herz gelegt die Krankenkasse zu informieren und um ein MDK Gutachten vom medizinischen Dienst zu bitten... sie sagt allerdings, aus ihrer Erfahrung , dass die Ärzte die das bewerten sehr neutral sind und es nicht immer zugunsten des Arztes ausgeht.... allerdings kann sie natürlich auch nicht sagen in wie weit das gerade in unserem speziellen Fall wo sich viele Ärzte nicht nach den neuen Leitlinien halten ausgehen wird, die Behauptung mti der Vernarbung könnte ihn hier halt retten. aber ich muss es versuchen!!! Dann hab ich zumindest das Gefühl was getan zu haben.
      Und da ich ja nicht wegen einer Schädigung ein Gutachten will, ist sie auch sicher das mein Sohn weder befragt noch untersucht wird, es geht rein um die falsche Indikation zur Behandlung sowie den Abrechnungsbetrug!

      Wegen dem Abrechnungsbetrug soll ich die KVB informieren, da Deindl von denen ja 2012 schon mal genauer unter die Lupe genommen wurde, hab ich da vielleicht auch eine Chance!??
    • ist es abrechnungsbetrug....warum vermutest du das?

      Bringt es dich weiter, wenn du dieses "Fass" aufmachen würdest?
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    • LiLi1316 schrieb:

      aber ich muss es versuchen!!! Dann hab ich zumindest das Gefühl was getan zu haben.
      Solange die Kosten für dich übersichtlich bleiben kann man nur jeden juristischen Input bezüglich dieses Themas begrüßen.
      Den gerade durch den Mut so etwas rechtlich aufarbeiten zu wollen hat immer einen großen Impact für ein mögliches Umdenken der
      verantwortlichen Ärzte/Personen.
    • So ich hab jetzt mit der Krankenkasse telefoniert, es gibt da extra eine eigene Abteilung die sich mit Behandlungsfehlern etc. auseinander setzt ,der Mann am Telefon war sehr verständnisvoll ...

      Er schickt mir jetzt Unterlagen zum ausfüllen, unter anderem eine Schweigepflichtentbindung...

      jetzt nur nochmal eine Frage zwecks des letzten Berichts von Dr.Deindl vom 22.01.19.... hier steht: Praeputialstenose ..... das heißt Vernarbung, oder??? hab ich damit überhaupt eine Chance.. wahrscheinliclh nicht....

      Unten steht: Meatus kanpp einsehbar, Präputium eng, minimal reponibel.


      ich versteh nur nicht warum er während der Untersuchung nichts von der Vernarbung erwähnt hat??? es ging immer nur um die erneut aufgetretene Enge und das die Salbenbehanldung dauerhaft nicht geholfen hat.....

      Die einzige chance wäre jetzt, das er durch die Salbenbehandlung gegen die Leitlinie verstossen hat???

      Mir wurde gerade eben auch am Telefon gesagt, dass ich in der Beweispflicht bin.... ich glaub das ganze wird nichts bringen.. leider....
    • Bela2012 schrieb:

      Selbst wenn es keine Auswirkungen haben sollte, so wird mit jeder Beschwerde in den Vordergrund gestellt, das nicht alle mit diesem Tun einverstanden sind und das es ein Unrecht ist.
      Der MdK wird höchstwahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen, dass alles rechtens gelaufen ist und die Beschneidung angezeigt war so sehr ich auch wünschte dass es anders kommt. Ich sehe das leider sehr pessimistisch auch aus eigener Erfahrung mit Ärzten und Krankenkassen. Der MdK kann sich nunmal nur auf die Unterlagen des Arztes stützen, selber haben die ja den Befund nicht gesehen.
      LiLi1316 hat sich dann nur weiter aufgerieben und sich Gedanken gemacht und als Unrecht wird es dann trotzdem von den Behörden nicht gesehen.
    • Ob das soviel negative Gefühle weckt, muss jeder für sich abwägen. Insgesamt rate ich jedem, der das Gefühl hat schlecht beraten zu sein, dass auch zu äußern, denn sonst wird sich nichts ändern. Dann hat sich weiterhin nie jemand beklagt.
      Wenn ich nichts von dem Arzt erwarte, kann ich nicht (spreche nur von mir) enttäuscht werden. Positiv ist dann dass es jemand gibt der sich beklagt ;)
      "Those who cannot remember the past are condemned to repeat it"

      "Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnern kann, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen."


      George Santayana (1863-1952)
    • jetzt nur nochmal eine Frage zwecks des letzten Berichts von Dr.Deindl vom 22.01.19.... hier steht: Praeputialstenose ..... das heißt Vernarbung, oder??? hab ich damit überhaupt eine Chance.. wahrscheinliclh nicht....


      Nein, heißt es nicht.

      Stenose heißt einfach Verengung. Eine Vernarbung ist dabei nicht notwendig.

      Es ist einfach ein Medizinerkauderwelsch für Vorhautverengung.Wobei hier das lateinischstämmige Wort "Präputium" mit dem aus dem Griechischen stammenden Wort "Stenose" kombiniert wird.

      In der Regel wird der Begriff "Stenose" in der Medizin mit Bezug auf die Verengung von Blutgefäßen verwendet.


      Der Begriff kommt in der Leitlinie exakt Null Mal vor.
    • also ich hab vorgestern den Bogen zum ausfüllen der AOK erhalten, hatte aber noch keine ruhige Minute das ganze genauer anzugucken...

      Ich hab aber die Tage davor schonmal alle Berichte kopiert und nochmal genauer angeschaut, analysiert .... und ich hab mittlerweile 2 Theorien

      Die Vernarbung wird ja im Abschlussbericht erwähnt: lockere Präputialfibrose

      Jetzt ist die Frage: wurde die Vernarbung für Abrechnungszwecke "erfunden" oder ist ihm eben bei der OP augefallen das die Vorhaut schon leicht vernarbt war??
      Beides wäre ja aber keine Indikation für eine OP gewesen weil er vorher die Narbe nicht gesehen hat, erwähnt hat oder schriftlich festgehalten wurde das dies der Grund für die OP ist???

      Meine erste Theorie ist nun eben, dass eigentlich alles im grünen BEreich war und die Vernarbung hinther als OP Indikation hergenommen wurde.

      Meine zweite Theorie (an die ich mittlerweile eigentlich eher glaube) : durch das zu frühe einschreiten mit der 2x Salbenbehanldung haben wir Narben erzeugt!!
      der erste Bereicht aus 2017 lautet nämlich wie folgt: Praeputium zwar eng, aber bis zu Hälfte reponibel, Meatus einsehbar, Frenelum breve, Verklebung , Schnürrung!
      Das war der Grundzustand mit 4 Jahren bevor das erste Mal mit Creme behandelt wurde!

      Der Befund von 2019 ist ja dann: Meatus kanpp einsehbar, Präputium eng, minimal reponibel.

      Das ist doch schon eine Verschlechterung vom Befund von 2017 auf 2019, oder? das war auch das was ich in Erinnerung hatte, warum wir das ganze üpberhaupt nochmal abchecken lassen wollte, weil wir eben auch das GEfühl hatten, es ist deutlich enger als es jemals war + die Ballonierung!

      Jetzt eben die große Frage: kommen die Narben nur von der Salbenbehanldung??? wir waren wirklich extrem vorsichtig!!! beim duschen aht er es immer selbst gemacht und beim cremen waren wir wirklcih ganz ganz vorsichitg beim zurück schieben... .wie kann das passieren???

      ich bin einfach so sauer, wir wollten mir der Salbenbehanldung nur gutes, die OP verhindern, woher hätten wir wissen sollen, dass es besser gewesen wäre einfach garnicht zu machen. Ich hab das gefühl durch das ganze rum gedokter an ihm, haben wir die Beschneidung ausgelöst!!! :( :( :(
    • LiLi1316 schrieb:

      Jetzt eben die große Frage: kommen die Narben nur von der Salbenbehanldung??? wir waren wirklich extrem vorsichtig!!! beim duschen aht er es immer selbst gemacht und beim cremen waren wir wirklcih ganz ganz vorsichitg beim zurück schieben... .wie kann das passieren???
      Ganz ehrlich: Rein theoretisch ist das durchaus möglich. Wer weiß wie fest dein Sohn unter der Dusche gezogen hat? Allerdings halte ich das für unwahrscheinlich.

      Ich glaube auch, dass man Narbenbildung gesehen hätte!

      Ich vermute eher, dass sich die physiologische Vorhautenge, nachdem durch die unnötige Salbenbehandlung vorzeitig beseitigt worden war, sich wieder zurückbildete. Es kann durchaus passieren, dass eine Vorhaut nach erfolgter Salbenbehandlung "wieder" nicht-zurückziehbar wird.




      LiLi1316 schrieb:

      ich bin einfach so sauer, wir wollten mir der Salbenbehandlung nur gutes, die OP verhindern, woher hätten wir wissen sollen, dass es besser gewesen wäre einfach garnicht zu machen. Ich hab das gefühl durch das ganze rum gedokter an ihm, haben wir die Beschneidung ausgelöst!!!
      Gar nicht. Es wäre die Verantwortung des Arztes gewesen, dir das zu sagen.

      LiLi1316 schrieb:

      Ich hab das gefühl durch das ganze rum gedokter an ihm, haben wir die Beschneidung ausgelöst!!!

      Nein. Selbst wenn das der Fall gewesen wäre, und die Salbenbehandlung eine narbige Verengung ausgelöst hätte (Betonung auf wenn!) hätten die Beschneidung immer noch der Arzt ausgelöst, die eine Salbenbehandlung wegen eines physiologisches und in dem Alter deines Sohnes in der großen Mehrzahl der Jungen vorhandenen Zustandes verordnet haben.

      Darüber hinaus wäre selbst im Falle einer (durch die unnötige Salbenbehandlung) narbigen Phimose noch immer keine Beschneidung indiziert gewesen. Die aktuelle Leitlinie empfiehlt ausdrücklich, dass grundsätzlich immer auch in Fällen sekundärer Phimosen zunächst eine konservative Behandlung erfolgen sollte. (Ausnahme sekundäre Phimosen infolge von Lichen sclerosus).

      Dies wäre dann eine medizinisch indizierte Salbenbehandlung für eine sekundäre Phimose, die ausgelöst wurde durch eine medizinisch fehl-indizierte Salbenbehandlung für eine physiologische Vorhautverklebung - enge. Aber auch nur dann, wenn tatsächlich eine Vernarbung vorgelegen hätte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sokrates ()