PS: Ich bin kein Anwalt.
Aber entscheidend für die Einwilligung zu einem operativen Eingriff sind immer die Informationen vor der Operationen.
Hinterher nach Durchführung eines Eingriffs noch Gründe für dessen Notwendigkeit sozusagen "nachzuliefern", selbst wenn Sie zutreffend sind, die aber im Rahmen der Aufklärung zur Einwilligung nicht erwähnt wurden, macht die Einwilligung nicht nachträglich rechtswirksam.
Oder anders formuliert: Wenn ich einwillige, dass ein Arzt mir ein Bein amputiert auf der Grundlage von Befunden, die nach den fachlichen Standards physiologisch waren aber mir der Arzt fälschlicherweise als "Amputationsindikation" präsentiert wurden, liegt auch dann eine nicht rechtswirksame Einwilligung vor, wenn sich hinterher bei der Obduktion des amputierten Beins herausstellt, dass das Bein einen Tumor hatte.
Aber entscheidend für die Einwilligung zu einem operativen Eingriff sind immer die Informationen vor der Operationen.
Hinterher nach Durchführung eines Eingriffs noch Gründe für dessen Notwendigkeit sozusagen "nachzuliefern", selbst wenn Sie zutreffend sind, die aber im Rahmen der Aufklärung zur Einwilligung nicht erwähnt wurden, macht die Einwilligung nicht nachträglich rechtswirksam.
Oder anders formuliert: Wenn ich einwillige, dass ein Arzt mir ein Bein amputiert auf der Grundlage von Befunden, die nach den fachlichen Standards physiologisch waren aber mir der Arzt fälschlicherweise als "Amputationsindikation" präsentiert wurden, liegt auch dann eine nicht rechtswirksame Einwilligung vor, wenn sich hinterher bei der Obduktion des amputierten Beins herausstellt, dass das Bein einen Tumor hatte.