Unsere Zwangsbeglückung ÖRR kann alles so wunderbar einfach erklären:
"Das Grundgesetz. Einfach erklärt."
Statt "Mütze" für immer "Glatze".
Aber jetzt kommt die Frage an Radio Eriwan. Da fehlt noch das Kleingedruckte. "Im Prinzip ja, aber..."
Und da hört die Liste der Beispiele dann vorsichtshalber auch gleich wieder auf.
Nicht etwa, dass jemand auf die Idee käme: "Eltern dürfen kleine Jungen verletzen, aber nur an deren Penis. Sie dürfen ihnen sogar die Vorhaut kaputt machen.
Einfach so, ohne einen Grund anzugeben. Z.B., weil heute Freitag ist.
Nicht etwa, weil die kleinen Jungen vorhätten andere Menschen zu töten.
Total logisch!
Weil niemand ein Recht hat andere Menschen zu verletzen, aber der dt. Bundestag ein Gesetz gemacht hat, das das alles wieder konterkariert.
Genau. Es bedarf schon eines Gesetzes um den Art. 2 ad absurdum zu führen. Sonst könnte z.B. Richter auf dumme Gedanken kommen, dass der Art. 2 auch sogar für kleine Jungen gilt. Und nicht nur für Mädchen und Erwachsene.
In Kölle am Rhing soll so ein Malheur ja schon mal passiert sein.
Der Deutschlandfunk, oder wie ich lernte das Grundgesetz "politisch richtig" zu verstehen. Alles ganz einfach und logisch, den Rest blenden wir einfach mal aus.
nachrichtenleicht.de/das-grund…ml?dram:article_id=442975
"Das Grundgesetz. Einfach erklärt."
Wie, auch mit vollständigem Genital? Mit äußerer und innerer Vorhaut, und Frenulum? Echt jetzt?Artikel 2 sagt: Alle Menschen in Deutschland sind frei. Alle haben das Recht so zu leben, wie sie wollen.
Und jeder darf mit seiner Vorhaut spielen, wie er möchte? Oder seine Freundin damit spielen lassen?Jeder Mensch entscheidet selber über sein Leben. Zum Beispiel darf jeder die Bücher lesen, die er selbst lesen will.
Auch an der Eichel? Wie soll ein Mann die Vorhaut über die Eichel ziehen, wenn sie ihm geraubt wurde?Alle dürfen anziehen, was sie anziehen wollen.
Statt "Mütze" für immer "Glatze".
Klar, das macht Sinn. Und Kinder sind ja auch Menschen.Jeder darf die Freunde haben, die er haben will. Es gibt eine Ausnahme: niemand darf seine Freiheit so leben, dass die Rechte von anderen verletzt werden.
Das ist prima!Der Artikel 2 von dem Grundgesetz sagt auch: Niemand darf einen anderen töten oder verletzen.
Aber jetzt kommt die Frage an Radio Eriwan. Da fehlt noch das Kleingedruckte. "Im Prinzip ja, aber..."
Das ist natürlich leicht zu verstehen. Die Rettung von unschuldigen Menschen muss Vorrang haben. Eine solche Körperverletzung wäre dann das kleinere Übel.Nur ein Gesetz kann regeln, wann man einen anderen Menschen verletzen darf. Zum Beispiel darf die Polizei Menschen verletzen, wenn diese Menschen andere töten wollen.
Und da hört die Liste der Beispiele dann vorsichtshalber auch gleich wieder auf.
Nicht etwa, dass jemand auf die Idee käme: "Eltern dürfen kleine Jungen verletzen, aber nur an deren Penis. Sie dürfen ihnen sogar die Vorhaut kaputt machen.
Einfach so, ohne einen Grund anzugeben. Z.B., weil heute Freitag ist.
Nicht etwa, weil die kleinen Jungen vorhätten andere Menschen zu töten.
Total logisch!

Weil niemand ein Recht hat andere Menschen zu verletzen, aber der dt. Bundestag ein Gesetz gemacht hat, das das alles wieder konterkariert.
Genau. Es bedarf schon eines Gesetzes um den Art. 2 ad absurdum zu führen. Sonst könnte z.B. Richter auf dumme Gedanken kommen, dass der Art. 2 auch sogar für kleine Jungen gilt. Und nicht nur für Mädchen und Erwachsene.
In Kölle am Rhing soll so ein Malheur ja schon mal passiert sein.

Der Deutschlandfunk, oder wie ich lernte das Grundgesetz "politisch richtig" zu verstehen. Alles ganz einfach und logisch, den Rest blenden wir einfach mal aus.
nachrichtenleicht.de/das-grund…ml?dram:article_id=442975
There is no skin like foreskin