Die taz mal wieder mit Scheuklappen und einem dicken Brett vor dem Kopf.
Christian Rath, "Rechtspolitischer Korrespondent" labert Dummquatsch.
Pustekuchen!
Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt es nur für Erwachsene und für Mädchen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
Einen Kommentar dort zu schreiben erübrigt sich wohl. Bei der taz sitzt der Löschprügel locker.
taz.de/Kinderrechte-im-Grundgesetz/!5739042/
Christian Rath, "Rechtspolitischer Korrespondent" labert Dummquatsch.
Man muss es so klar sagen: Kinderrechte im Grundgesetz sind rechtlich völlig überflüssig. Alle Grundrechte im Grundgesetz gelten für Kinder genauso wie für Alte und 30-Jährige.
Pustekuchen!
Nein, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gibt es nur für Erwachsene und für Mädchen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
Einen Kommentar dort zu schreiben erübrigt sich wohl. Bei der taz sitzt der Löschprügel locker.
taz.de/Kinderrechte-im-Grundgesetz/!5739042/
Alle Teile des kindlichen Körpers sind Eigentum allein des Kindes. Das Grundrecht auf Eigentum beinhaltet auch das Recht auf Vorhaut.