Das Beschneidungsforum ist eine von intaktiv e.V. betriebene Austauschplattform für direkt oder indirekt von Beschneidung betroffene Menschen. Außerdem können sich hier Menschen aktiv einbringen, die sich für das Thema Vorhautamputation interessieren.
Hier sollen insbesondere Männer zu Wort kommen, die von ihrer Beschneidung negativ betroffen sind, oder eine vom Arzt gestellte Diagnose bekommen haben und sich über die Auswirkungen informieren möchten, aber auch Frauen, die durch die Beschneidung ihres Partners in Mitleidenschaft gezogen sind. Da dies heikle Themen sind, sind hier Pseudonyme durchaus üblich.
Auch wollen wir versuchen, Eltern über Alternativen zu informieren, da Ärzte oft viel zu schnell zum Skalpell greifen.
Menschen, die mit ihrer Beschneidung zufrieden sind, sollen hier nicht angesprochen werden. Sollten solche Personen in diesem Forum negativ Betroffene verhöhnen, sich über sie lustig machen oder sonst irgendwie niedermachen, werden diese Beiträge sehr schnell von uns gelöscht und die User wenn nötig auch gesperrt. Wie schnell, hängt vom Vergehen ab.
In gleichem Maße dulden wir auf dieser Seite keinerlei antisemitisches, muslimfeindliches oder rassistisches Gedankengut oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Beiträge diesen Inhalts werden gelöscht und die Verfasser können blockiert werden. Wir verstehen uns als Menschenrechtler und setzen uns für eine weltoffene, pluralistische Gesellschaft ein, in dem das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen eine zentrale Funktion einnimmt.
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Ich beabsichtige folgenden Strafantrag zu stellen: hiermit erhebe ich Strafantrag gegen den Berliner Justizsenator Thomas Heilmann wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung. Er beabsichtigt die Beschneidung von minderjährigen Jungen unter gewissen Auflagen straffrei zu stellen und damit der von Staats wegen gebotenen Verfolgung von Straftaten abzusehen. Begründung: Beschneidung ist Körperverletzung. Die Beschneidung von Minderjährigen ohne medizinische Indikation dient nicht dem Kindeswohl und stell…
Jeder Eingriff, der die körperliche Unversehrtheit beschädigt und nicht medizinisch indiziert ist, ist Körperverletzung. Dies ist nicht erst seit dem Kölner Urteil so, sondern seit Existenz des Grundgesetzes! Der Skandal ist, dass es zu keiner Verurteilung des Arztes wg. angeblichen Nichtwissenkönnens der Strafbarkeit gekommen ist. Der Staat hat die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Wenn also jetzt ein Bundesland die Beschneidung nicht aktiv verfolgt, begeht es aktiven Verfassungsbruch! Ei…