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Zitat von hapaape: „Wenn also jetzt ein Bundesland die Beschneidung nicht aktiv verfolgt, begeht es aktiven Verfassungsbruch! Ein Staatsanwalt müsste von sich aus ermitteln!“ Vermutlich wollte man in BW eine Klageflut vermeiden und sich Zeit verschaffen, die Diskussion zu führen und zu einem Gesetz zu kommen. Insofern, sehe ich diese Maßnahme eher als technisches Erfordernis, denn als eine determinierende Entscheidung.
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Dort liest man weiter
Beitrag"Die Beschneidung beim Mann entfernt nur die Vorhaut, die die Eichel bedeckt. Das genaue Gegenstück bei der Frau ist die Entfernung der Klitoral-Haube (und nicht mehr). Beide Arten haben gezeigt, dass sie von Vorteil in Bezug auf die sexuelle Stimulation sind. Die Beschneidung beim Mann hat außerdem einen zusätzlichen" Der erste Satz ist korrekt. Der Zweite ist geradezu eine Empfehlung zur weiblichen Beschneidung. Es gibt danach also mindestens einen Grund die Klitoralhaube zu entfernen, neben d…
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Dort liest man z.Bsp.
Beitrag"Wie von Dr. Gairdner in seinem 1940 erschienenen Antibeschneidungsartikel erwähnt, haftet die Vorhaut bei Geburt noch immer an der Eichel, ist aber mit dem Erreichen von ungefähr 3, maximal 5 Altersjahren normalerweise uneingeschränkt beweglich." AHA - uralte Studien werden dort vorgehalten. Fördert das die Glaubwürdigkeit, Shalom?
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Komische Doppelmoral, Shalom. Nur wer beschnitten ist, länger kann und darüber berichtet, dem darf man glauben. Ich würde vorschlagen die Leser hier folgen deinem Link und lesen sich mal ein. Danach sind sie sicher schlauern.
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Zitat von Weguer: „Gesunder, vollständiger Körper --> Beschneidung --> Abschneiden eines gesunden und wichtigen Körperteils --> Körper ist verletzt --> Körperverletzung“ naja, so einfach ist das nicht. Ärzte begehen ja dauernd Körperverletzungen, die jedoch straffrei gestellt sind. Und was "gesund" ist unterliegt seine Beurteilung. Und mit der Beschneidung ist Beweismittel vernichtet. Dürfte also schwierig werden. Zitat von Mechwario: „sindt jetzt alle Eltern kriminel?“ Das Kölner urteil hat ein…
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Viele Ärzte behaupten die Vorhaut müsse mit 4 bis 6 Jahren zurückziehbar sein. Das entspricht dem Stand der Ausbildung in den 50gern. Inzwischen ist bekannt, daß sich bis zum 6. Lebensjahr, die Vorhaut von der Eichel löst, in gerade mal 25% der Fälle. Bis zum 10. Lebensjahr sind es ca. 50% und selbst mit 17 haben noch 5% der Jungs eine Vorhaut, die nicht zurückziehbar ist.
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Es scheint so zu sein, dass Phimose gerne und oft diagnostizert wird. Darunter sollte man jedoch nur eine Verengung der Vorhaut verstehen, die zu ernsthaften Problemen führt. Anscheinend, wird sie jedoch von Vielen Ärzten gerne diagnostiziert, während noch die normale Verklebung zwischen Eichel und Vorhaut anhält, die sich oft erst in der Pubertät löst. Also: doppelter Fehler! 1. Falschdiagnose auf Phimose 2. Falsche Therapie (oft wird nur die Beschneidung angeboten)