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Wenn man die Ansicht vertritt, die Anzeige Wolff Geislers schade pauschal allen Intaktivisten, sie aber dennoch zum Download anbietet, nur zu dem Zweck um sie als antisemitisch hinstellen zu können, leistet man "Arbeit" im Interesse der Beschneidungsbefürworter. Es gäbe auch die Möglichkeit, diese Anzeige einfach zu ignorieren. Die Propagandamethoden der Sprachwissenschaftlerin sind uralte Schule. Sollte sie mit dem Kölner Arzt zufällig Herrn Geisler meinen, verschweigt sie vorsätzlich, dass des…
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Zitat von Lutz Herzer: „Im Ggs. zur überwiegenden Anzahl der Forumsmitglieder...“ ich muss mich selbst maßregeln. Die Feststellung beruht auf einer vagen Vermutung und ist deshalb unangebracht.
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Zitat von Wolff Geisler: „Ein Jura-Professor hatte mich vor der Anzeige informiert, dass mich die Anzeige wegen Beleidung zwei Monatsgehälter kosten könne.“ was Sie aber offensichtlich nicht davon abgehalten hat, die Anzeige zu erstatten. Sollte nun tatsächlich Anzeige wegen Beleidigung gegen Sie erstattet werden, gehe ich mal davon aus, dass Sie sich dagegen verteidigen werden. Dann müssen Sie von einem Gericht angehört werden, d.h., ein Gericht würde dann kaum darum herumkommen, sich u.a. mit …
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Zitat von Sokrates: „Wir sollten erstmal mit Sicherheit feststellen, ob es wirklich eine Regelung laut türk. Gesetzgebung gibt, die direkt und explizit die Durchführung v. Circumcisionen nur auf Ärzte beschränkt.“ Die Frage ist doch, ob es überhaupt im deutschen BGB eine eindeutige Arztpflicht auch bei Jungen über sechs Monate gibt. Schauen wir uns doch einfach das Gesetz einmal genauer an und beginnen mit Satz 1 des Absatz 1 des § 1631d BGB: Zitat: „ „§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes …
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Altfälle und Verjährung
BeitragZitat von Selbstbestimmung: „ Na hör'n se mal, das ist doch selbstverständlich, das braucht man doch nicht extra zu erwähnen, dass da nur männliche Kinder gemeint sind! Was glauben sie denn??? Sie, das iss 'ne Beleidigung von Amtspersonen, sie! “ Ach, die meinten wahrscheinlich der Kind und nicht das Kind. Hab's verstanden.
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Altfälle und Verjährung
BeitragZitat von Selbstbestimmung: „Zitat von »Gerhard« Fall 5: Können Eltern (ggf. stellvertretend für ihre Tochter) die Verfassungsmäßigkeit der Paragrafen 1631d und 226a angreifen, weil bei ihnen im Gegensatz zu Eltern mit einem Sohn (bzw. ihrem eigenen Sohn) die Personensorge in die Einwilligung einer medizinisch nicht erforderlichen Beschneidung z.B. vom Typ FGM Ia des nicht einsichts- und urteilsfähigen weiblichen Kindes verwehrt ist...“ Das OLG Hamm hat sie anscheinend erlaubt, die FGM: Zitat: „…
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Altfälle und Verjährung
BeitragZitat von Selbstbestimmung: „Wer als Kleinkind rituell verstümmelt wurde, dem wird höhnisch gesagt werden: "Was wollen sie denn, sie Jammerlappen? Ist doch längst verjährt!" Na ja, nicht ganz so direkt... Klageberechtigt vorm BVerfG gegen den 1631d müssten aber die "Neufälle" sein. Aber das kann altersbedingt erst in etlichen Jahren passieren. Bis dahin hofft man in der Politik auf die "normative Kraft des Gesetzes".“ Grund- und Menschenrechtsverletzungen unterliegen im Gegensatz zu Straftaten n…
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Zitat von Maria Werner: „Dann würde das BVerfG mit Sicherheit verschiedene Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Hier kommt es schon auf die Auswahl an: welche Sachverständigen wird das Gericht laden? Was würde in den Gutachten drinstehen?“ Kein einziges Sachverständigengutachten wäre notwendig, um die Verfassungswidrigkeit des Beschneidungsgesetzes festzustellen. Dass die Vorhaut abgetrennt wird und nicht wieder nachwächst, müsste sich kein Richter von einem Sachverständigen erläutern las…
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Altfälle und Verjährung
BeitragIm Laufe der heutigen Auseinandersetzungen hat sich herausgestellt, dass vom "Forum" tatsächlich die Strategie verfolgt wird, Betroffene vom Beschreiten möglicher Rechtswege tendenziell abzuhalten. Das ist jetzt endlich mal raus. Allein diese grundsätzliche Strategie aus dem Forum herauszupellen hat sich für mich gelohnt. Es ist gut zu wissen, woran man bei dem Einen oder Anderen ist. Von verschiedenen Seiten habe ich vernommen: "Und bitte, nimm mir als Juristin das jetzt einfach mal so ab." "Ic…
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Altfälle und Verjährung
BeitragZitat von Guy: „Zitat: „dass es Juden und Muslimen bei der Beschneidung aus religiösen Gründen nicht nur um eine Frage der Tradition und des Brauchtums, sondern um essentielle Glaubensinhalte geht. Demgegenüber ist die Einwirkung in die körperliche Unversehrtheit geringfügig, wenn die Beschneidung nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt. “ Genau das wäre der Backlash, den wir uns jetzt einfangen würden.“ Oh - jetzt musste aber tief in die Kiste gegriffen werden. Es ist doch völlig unbedeute…
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Altfälle und Verjährung
BeitragVielen Dank Frau Werner! Es handelt sich um zusammengeschwurbelte Mutmaßungen über das BVerfG, die durch nichts belegt sind, außer durch MWs Phantasie. Die Befürchtung, das BVerfG könnte sich auf "bunte Märchen und Fabelgeschichten" einlassen und sei nicht ganz frei von politischen und gesellschaftlichen Einflüssen, grenzt schon an öffentliche Schmähung dieser Institution. Zitat von Maria Werner: „In der Praxis möchte ich schon keine Urteilsgründe haben, in denen steht, die MGM beeinträchtige di…
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Zitat von picard_72: „Zitat von Lutz Herzer: „Allerdings gibt es hier im Forum die Tendenz, rechtliche Schritte und allein schon die Diskussion darüber regelrecht zu "verdrängen". Es soll von ein paar Foristen offensichtlich ein Gewöhnungsprozess an die "neue Rechtslage" und somit ein Status Quo gefördert werden. Hier schimmern mir Interessen von Beschneidungsbefürwortern durch.“ Wie ist das anders zu verstehen, als als Unterstellung, hier die Interessen von Beschneidungsbefürwortern zu vertrete…
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Zitat von picard_72: „Also ich finde die Unterstellung, einige, insbesondere die Juristen hier, wären die fünfte Kolonne der Beschneidungsbefürworter, schon reichlich daneben.“ Und ich finde die Unterstellung dieser Unterstellung ziemlich verfehlt. Deine Wortwahl mir hier unterzuschieben ist ganz schön dreist. Aber vor Gericht geht's oft so zu, da muss ich dann wohl etwas Verständnis dafür aufbringen. Zitat von picard_72: „Ich als Anwalt sehe es jedenfalls auch als meine Aufgabe an, meine Mandan…
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Die Bedenken kann ich nicht teilen. Sie sind das Ergebnis der psychologischen Kriegsführung von Beschneidungsbefürwortern. Die Zeiten werden auch nicht besser. Wenn das Freihandelsabkommen TIPP tatsächlich durchgeht und US-amerikanische Investoren in deutsche Kliniken investieren, wird man schon sehen, wohin die Reise gehen wird. Wer dann wo Chefarzt wird. Wer dann wo seine Finger im Spiel hat.
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Zitat von Weguer: „Jetzt aber mal Butter bei die Fische und Schluss mit den Andeutungen: Wen meinst Du?“ Vor über einem Jahr wurde im Forum der Vorschlag gemacht, ein Betroffener, der sich bei einer Schadensersatzklage in einem Fall aus den 1990er Jahren durch die allgemeine Verharmlosung der Folgen der Beschneidung durch § 1631d BGB im Zivilprozess neuerdings benachteiligt sieht, könne in Erwägung ziehen, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu erheben. Da hatte eure Hausjuristin aber schwer …
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Zitat von Cato: „Ich kann nicht verstehen, was Geisler bezweckt (außer er will wirklich - wie Selbstbestimmung schon schrieb - die Beschneidungskritik diskreditieren).“ Die Anzeige von Geisler würde ich jetzt auch nicht als die gelungenste Aktion im Antibeschneidungskampf bezeichnen. Allerdings gibt es hier im Forum die Tendenz, rechtliche Schritte und allein schon die Diskussion darüber regelrecht zu "verdrängen". Es soll von ein paar Foristen offensichtlich ein Gewöhnungsprozess an die "neue R…
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@Guy Bitte zitiere so, dass der Satzteil "der dies zum Beispiel per Gentest belegen kann." nicht so dasteht, als stamme er von mir. Zitat von Guy: „Das ist doch abstrus. “ Klar ist das abstrus. Ich würde nichts anderes behaupten wollen. Jeder Gentest belegt nebenbei die Abstammung jedes Menschen von mehr oder weniger geliebten Vorfahren (Oh Dubidu - ich wäre gern wie du), was die jüdische "Weltanschauung" glatt über den Haufen wirft. Aber wie sagt man so schön: der Zweck heiligt die Mittel.
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Zitat von Guy: „Muss man dafür ein "Judengen" ins Feld führen?“ Nein - muss man nicht. Das machen die doch selber. Zitat: „ "...Heute könnte man ohne Schwierigkeiten auch den Sohn eines jüdischen Vaters bestätigen, ja in großen Teilen der jüdischen Gemeinden in den USA wird dies ganz selbstverständlich im Rahmen egalitärer Überlegungen getan. Die altfrommen Rabbiner sollten sich einen Stoß geben – statt über ein neues restriktives Gesetz nachzudenken. Sie sollten ernsthaft in Betracht ziehen, di…
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Natürlich kann ich nur beschreiben, was ich wahrnehme. Welche Strategie Dr. Geisler tatsächlich verfolgt, dürfte er letztlich besser wissen als ich. Mir kommt es so vor, als solle mit einer "verrückten" Theorie Aufmerksamkeit auf das Ritual Metzitzah b' Peh gelenkt werden. Vielleicht möchte Dr. Geisler einen Streit über diese genetische "Impfung" vom Zaun brechen. Mir kommt seine Theorie unglaubhaft vor, ich kann und möchte sie jedoch nicht beurteilen. Das Clevere an einem Streit darüber wäre al…
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Ich frage mich, ob es in diesem Forum außer mir noch jemanden gibt, der in der Lage ist, die Strategie des Wolf Geisler zu durchschauen. Aber das ist nicht das Einzige, was ich mich bei diesem Forum frage.
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Zitat von Maria Werner: „Und Du kannst selbst mal 2014 minus 14 rechnen. Macht nicht 2002.“ habe ich auch nicht behauptet. Für Urolüge fällt die kurze Verjährungsfrist dann sogar weg. Ich habe sie nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Ich stelle fest, dass ich hier für den Hinweis auf ungenaue Informationen zurechtgewiesen werde. Das ist schon unglaublich!
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Zitat von Urolüge: „Höchstens wegen mangelhafter Aufklärung hätt ich was machen können. Aber als ich dies begriff war es eh schon verjährt.“ Wieso wird hier die Sache immer wieder so dargestellt, als sei sie verjährt? Bei Behandlungsfehlern gibt es eine Gesamtverjährungsdauer von 30 Jahren. Eine kurze Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt für Fälle ab dem 01.01.2002 innerhalb dieser 30 Jahre erst dann zu laufen, wenn der Betroffene Kenntnis vom Behandlungsfehler erlangt hat. Ein körperliches …
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Vielen Dank für deinen Bericht, der sehr authentisch rüberkommt. Was mich interessieren würde: vor zwei Jahren begann die Beschneidungsdebatte, ausgelöst durch das Kölner Urteil. Wie hatten diese Veränderungen damals auf dich gewirkt? Was hattest du empfunden, als dann im Dezember 2012 das Beschneidungsgesetz, der § 1631d BGB, verabschiedet worden ist? Die Ereignisse werden ja kaum spurlos an dir vorbei gegangen sein.
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Altfälle und Verjährung
BeitragNur aus der bescheidenen Perspektive eines Nichtjuristen: Wer sich als Opfer einer Straftat fühlt, sollte Strafanzeige erstatten. Zu überlegen ist, ob man den Rechtsweg über Beschwerde, Klageerzwingungsverfahren etc. ausschöpft, um ggf. wegen Entzug des Opferstatus durch § 1631d BGB die Verletzung der Menschenwürde beim Bundesverfassungsgericht rügen zu können. Muss jeder für sich entscheiden.
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
BeitragZitat von Axon: „Naja also erstmal müsste dann die Vertretungsmacht überhaupt entzogen werden.“ Tja - schwierige Frage. Darf der Umstand, dass die Vertretungsmacht entzogen werden kann, aber noch nicht entzogen worden ist, ausgenutzt werden, um vollendete Tatsachen in Form einer Vorhautamputation zu schaffen? Kann ich mir nur schwer vorstellen. Die Regelung als solche müsste ausreichen, um Rechtsunsicherheit bezüglich der Wirksamkeit der Vertretungsvollmacht zu schaffen. Dann muss eben das Famil…
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
BeitragZitat von Axon: „Was heißt Interessenwiderstreit? Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach man einfach sagen kann: Hier lassen wir keine Vertretung zu. Das ist abschließend geregelt (§§ 1795 bzw. 181 BGB).“ § 1796 BGB regelt die Sache doch völlig ausreichend. Auf diese Norm wird auch in § 1629 (2) verwiesen. Zitat: „ § 1796 Entziehung der Vertretungsmacht (1) Das Familiengericht kann dem Vormund die Vertretung für einzelne Angelegenheiten oder für einen bestimmten Kreis von Angelegenheiten e…
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
Beitrag@Axon das mit dem Plural würde nur dann eine Rolle spielen, wenn man sich meiner Auffassung anschließt, dass eine Einwilligung im Namen des Kindes gem. § 1629 BGB nicht notwendig und aufgrund des Interessenwiderstreits auch nicht möglich ist und der § 1631d BGB eine eigene Einwilligung im Rahmen der Erziehungsautonomie ohne Vertretung des Kindes regelt.
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
BeitragZitat von Guy: „Wofür soll man den Arzt anzeigen?“ wegen des Verdachts, dass er das schon in zahlreichen Fällen so gemacht hat. Wären ja dann eventuell Fälle von Körperverletzung, obgleich die dahinterstehende Logik nicht von mir stammen soll. Öffentliches Interesse versteht sich von selbst. Wenigstens bei der Ärztekammer sollte man ihn melden.
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
BeitragZitat von Maria Werner: „Ich werde mich zu weiteren Inhalten der Sach- und Rechtslage dieser von mir betreuten Angelegenheit, zumindest im Moment, NICHT öffentlich äußern. Ob ich das zu einem späteren Zeitpunkt einmal tun werde, wird später entschieden, wobei ich das dann, wenn überhaupt, nur in enger Absprache mit meiner Mandantschaft tun werde - auch dann, wenn hier keine Namen genannt werden.“ Schade! Jedenfalls müssten Sie einen Richter davon überzeugt haben, dass es mindestens einen Arzt gi…
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
BeitragZitat von Maria Werner: „ich habe das erst letzte Woche gemacht. Die Einwilligung eines Elternteils lag nicht vor und das macht die Sache ganz einfach vor Gericht. Zack, bumm, Beschneidung wird untersagt, fertig.“ Etwas juristischer hätte ich's schon gerne. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das Verbot ausgesprochen? Wie hat das Gericht das Verbot begründet? Welche Sanktionen wurden angedroht? Strafverfahren? Ordnungsgeld/haft? Sorgerechtsentzug? Umgangsrechtsentzug? Zitat von Maria Werner: „Beid…
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
BeitragZitat von Maria Werner: „Und bitte, nimm mir als Juristin das jetzt einfach mal so ab.“ Sonst noch Argumente Frau Werner? Bei einer medizinisch tatsächlich indizierten Operation entfällt der Interessenwiderstreit. So einfach ist das. Ich tue Ihnen jetzt den Gefallen und werde Sie und dieses Forum in Zukunft in Ruhe lassen. Es ging mir nur darum, mich selbst zu berichtigen.
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
BeitragZitat von Lutz Herzer: „Zitat von »Maria Werner« Mou hatte das ja schon weiter oben ausgeführt (§ 1629 Abs.1 S.2 BGB). Diese Frage ist rechtlich ganz einfach und völlig unstreitig. Kann man so sehen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass in den meisten Fällen ein Behandlungsvertrag zwischen Eltern und Arzt geschlossen wird.“ Ich korrigiere mich. Man kann es eben doch nicht so sehen. Eine Vertretung des Kindes durch seine Eltern gegenüber dem Beschneider gem. § 1629 BGB kann schon aufgrund des Inte…
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
BeitragZitat von Weguer: „Hier mit Rechtstreitigkeiten zu drohen ist sicher nicht förderlich.“ Das verlangt doch niemand. Eine kritische Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Bestimmungen kann jedoch nicht schaden, um das Gefühl zu bekommen, sich der "neuen Rechtslage" nicht bedingungslos unterwerfen zu müssen. Zitat von Maria Werner: „Mou hatte das ja schon weiter oben ausgeführt (§ 1629 Abs.1 S.2 BGB). Diese Frage ist rechtlich ganz einfach und völlig unstreitig.“ Kann man so sehen. Ich gehe jedenf…
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
BeitragZitat von Maria Werner: „Jedenfalls ist auch nach neuer Rechtslage, so verwerflich sie sein mag, für die Amputation der Vorhaut die Einwilligung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich und die OP kann jedenfalls nicht durchgeführt werden, solange Sabine dagegen ist...“ Leider ist diese neue Rechtslage alles andere als eindeutig. Beschneidung ist nun durch den § 1631d BGB genauso ein Bestandteil der Personensorge wie z.B. ein Haarschnitt beim Frisör. Eine gesetzliche Regelung, dass beid…
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Gesetzliche Lage wenn es hart auf hart kommt (gemeinsames Sorgerecht)
Lutz Herzer - - Sonstiges - alles, was woanders (noch) nicht reinpasst.
Beitrag@Mou Wennschon, dennschon. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- StGB § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien (1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. ----------------------------------------------------------------------…
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Im Falle eines einsichts- und urteilsfähigen Zwölfjährigen könnte man darüber streiten, ob er warten muss, bis er 18 ist oder ob das Alter von 16 oder 14 reichen würde. Die Forderungen von CDU und CSU nach einem Verbot von medizinisch nicht notwendigen Operationen an Minderjährigen sind ja noch nicht umgesetzt. Hatte ich zuletzt nicht berücksichtigt. Ein klare und eindeutige Rechtsgrundlage für die Einwilligung der Eltern in die medizinisch nicht notwendige Beschneidung einsichts- und urteilsfäh…
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Zitat von Selbstbestimmung: „Das kann das Kind entscheiden, wenn es die notwendige Urteilsfähigkeit hat - als Erwachsener - oder mit Zustimmung der Eltern evtl. auch schon als Jugendlicher.“ Der Witz bei dem § 1631d BGB ist jetzt, dass sowas z.Zt. gar nicht geht. Diese Regelung gilt nämlich nur für das nicht einsichts- und urteilsfähige männliche Kind. Das bedeutet: ein z.B. Zwölfjähriger - Einsichts- und Urteilsfähigkeit vorausgesetzt - darf, selbst wenn er darum fleht, nicht beschnitten werden…
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Zitat von Phil21: „Weißt du was daran traurig ist. Meine Großmutter hat mir mal erzählt, wenn es den 2. Weltkrieg nie gegeben hätte, dann wäre ich heute gar nicht am Leben, da meine Großmutter erst nach der Flucht meinen Großvater kennen gelernt hat. Mein Vater (Geburtsjahr 1962) wäre dann nicht geboren wurden. Und ich (Geburtsjahr 1992) wäre somit auch nicht geboren wurden. Irgendwie ist es schon ein komisches Gefühl, wenn ich darüber so nachdenken muss. :S“ Die Entstehung deiner Existenz dürft…
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Zitat von Guy: „Immerhin hat die Schwangere vom Vorzug der Vorhaut beim Sex mit früheren Partnern gesprochen, und dann aber doch irgendwas gefaselt von Hygiene. Die scheint dann doch eine intellektuelle Zuflucht zu sein.“ Nö, sie spricht von Erfahrungen mit beschnittenen Männern (ca. Min. 11:00), die ihr ganz sympathisch waren (die Erfahrungen). Sie wird also auch mitunter ihre sexuellen Präferenzen in den Körper ihres Sohnes einschnitzen lassen. Wenn der das mal später erfährt, könnte das für K…
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Der Fernsehbeitrag kann auch in der Mediathek angesehen werden. Video: Taufe oder Beschneidung? | ARD Mediathek | Gott und die Welt Trotz der Kritikenthaltung durch die Filmemacher wird am Schluss wenigstens der weinende Junge nach der Beschneidung gezeigt. In Gegenüberstellung zu der vorausgehenden Manipulation und Aufheizung durch den Vater kommt klar zum Ausdruck, was für ein Blödsinn es ist, einen Fünfjährigen in eine solche Entscheidung einzubeziehen. Das sollten sich die Richter des OLG Ha…